Der Stadtrat wird aufgefordert, dem Gemeinderat eine Vorlage zur Änderung der Gemeindeordnung zu unterbreiten. so dass das Bürgerrecht an im Ausland geborene Personen durch den Stadtrat erteilt wird.
Begründung
Die Erteilung des Bürgerrechts an Bewerberinnen, zu deren Aufnahme die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet ist, wird vom Gemeinderat vorgenommen. 2008 wurde ein erster Vorstoss unternommen, diese Kompetenz an den Stadtrat zu delegieren, 2013 wurde diese Delegation äusserst knapp abgelehnt.
Die Kriterien für die Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen werden auf demokratischem Weg auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene festgelegt. Sie sind einheitlich anzuwenden, um Willkür zu vermeiden. In Dübendorf werden beispielsweise Deutschkenntnisse und Staatskunde seit 7 Jahren mit Prüfungen in einer externen Institution geprüft und bilden damit eine objektive Basis für die Bürgerrechtsentscheide. Im Gemeinderat hat die Praxis in den letzten Jahren aber gezeigt, dass einzelne Mitglieder für sich eigene Kriterien setzen, was den Grundsätzen der Demokratie widerspricht.
Aufgrund der aktuell laufenden Diskussion um das Präsidium der Bürgerrechtskommission und die Bedeutung der Entscheide des Gemeinderates bezüglich der Einbürgerungen scheint uns der Moment gekommen, die damalige Debatte wieder aufzunehmen und die Kompetenz für die Einbürgerungen vollständig dem Stadtrat abzutreten.
Der Stadtrat wird beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, welche die Streichung der Gemeinderatskompetenz und der Bürgerrechtskommission vorsieht.
Stefanie Huber, Valeria Rampone und Marcel Drescher, Gemeinderät_innen GEU/Grünliberale
Andrea Kennel, Hans Baumann und Flavia Sutter, Gemeinderät_innen SP/Grüne-Fraktion
und Mitunterzeichnende
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