Sehr geehrter Herr Croci
Am 5. April 2018 übergaben Sie als Vertreter des Petitionskomitees der Staatskanzlei Unterschriftenlisten mit rund 350 Unterschriften von Personen, die die Petition „Einzigartige Grünräume für alle erhalten: keine Business Aviatik auf dem Flugplatz Dübendorf!“ unterstützen. Darin werden Bundes- und Regierungsrat aufgefordert, sich im Rahmen des SIL-Prozesses dafür einzusetzen, dass der Flugplatz Dübendorf nicht für geschäftsmässige Fliegerei genutzt werde und die bestehenden Grünräume auf dem Areal erhalten werden. Wir können uns dazu wie folgt äussern:
Anliegen 1 und 2:
- Der Flugplatz Dübendorf wird nicht für die geschäftsmässige Fliegerei (Business Aviatik) genutzt.
- Die bestehenden Grünflächen bzw. Lebensräume auf dem Areal des Flugplatz Dübendorf werden erhalten, eine Versiegelung derer wird verhindert, abgesehen vom bereits geplanten 1. Hälfte Innovationspark (35 ha).
Der Regierungsrat hat am 11. Januar 2017 (RRB Nr. 37/2017) zur grundsätzlichen Frage der Zivilaviatik auf dem Flugplatz Dübendorf Stellung genommen. Zu diesem Zweck hat er seine Erwartungen an die Ausgestaltung eines zukünftigen Betriebs in Dübendorf formuliert und Eckwerte festgelegt. Gestützt auf seine volks- und verkehrswirtschaftlichen Interessen kam er zum Schluss, dass die vom Bund vorgesehene Öffnung des Flugplatzes Dübendorf für die zivilaviatische Nutzung zu unterstützen sei. Es gehe im Rahmen des SIL-Prozesses nicht mehr um die Frage, ob in Dübendorf zivil geflogen werde oder nicht, sondern nur noch darum, welche Funktion dem Flugplatz Dübendorf in Zukunft zukomme und wie der Flugbetrieb ausgestaltet werde (Betriebszeiten, An- und Abflugrouten usw.). Somit widersprechen die Anliegen eins und zwei der Haltung des Regierungsrats, weshalb er sie nicht unterstützen kann.
Anliegen 3 und 4:
- Der Bund geht proaktiv auf die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Gemeinden des Flugplatz Dübendorf zu und ist bemüht, eine Diskussionsplattform zu realisieren, die allen demokratisch geordnet und rechtsverbindlich zugänglich ist.
- Der Bund prüft die Öffnung eines Teils des Geländes des Flugplatz Dübendorf für die Bevölkerung im Sinne eines Naherholungsgebietes mit starkem Fokus auf eine Steigerung der Biodiversität und Erhaltung letzter, grossflächiger Lebensräume und Ressourcen unserer Natur. Ebenfalls fördert er die Vernetzung mit umliegenden natürlichen Lebensräumen.
Die Anliegen drei und vier richten sich in erster Linie an den Bund. Das dafür zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) führte zusammen mit Fachstellen des Bundes und des Kantons Zürich, der Flugplatz Dübendorf AG, Vertretern der drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sowie der regionalen Planungsgruppe insgesamt vier Koordinationsgespräche durch. Mit dem SIL-Koordinationsprozess will das BAZL die frühzeitige Information und Zusammenarbeit mit Kanton und Gemeinden im Sinne des Raumplanungsrechts gewährleisten. Die am Koordinationsprozess Beteiligten hatten bis im Sommer 2018 Gelegenheit, sich zum Entwurf dieses Berichts zu äussern. Aufbauend auf dem Schlussbericht wird das BAZL anschliessend ein SIL-Objektblatt erarbeiten, das die Grundlage für das künftige Betriebsreglement und die Plangenehmigung der Flugplatzanlagen bildet. Der Entwurf für das SIL-Objektblatt wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres für ein öffentliches Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren aufgelegt. Nach der Bereinigung wird es dem Bundesrat bis Mitte 2019 zur Genehmigung vorgelegt. Der Regierungsrat wird seine Haltung in dieses Verfahren ebenfalls einbringen.
Freundliche Grüsse
Carmen Walker Späh
Regierungsrätin
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