Leserbrief zum Artikel „Grünes Licht für Operation Spitalfusion“ AvU 22. Januar 2020
Operation geglückt, Patient gestorben. Dies könnte die Erkenntnis in zehn, fünfzehn vielleicht auch zwanzig Jahren sein, wenn eines der beiden Oberländer Spitäler trotz allem schliessen muss. Jede Operation ist mit einem Risiko behaftet. Im Fall der Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon ist eines der Risiken die Spitalliste. Wie ein Damoklesschwert schwebt sie über den Köpfen der Spitalbetreiberinnen. Und generell wird der Kostendruck im Gesundheitswesen möglicherweise sowieso zu einer weiteren Zentralisierung der Spitalleistungen führen. Niemand weiss nichts Genaues! Nach dem Prinzip Hoffnung mutmassen die Verantwortlichen, dass die Fusion den beiden Spitälern das Überleben sichert. Doch garantiert ist nichts – das muss allen Stimmberechtigten klar sein.
Ist es unter diesen Vorzeichen wirklich sinnvoll, wenn rund 350 Mio. Franken in das Spital Uster investiert werden? Können diese gewaltigen Investitionen angesichts einer unsicheren Ertragslage innert nützlicher Frist überhaupt amortisiert werden? Oder droht den Gemeinden mittelfristig ein schmerzhafter Abschreiber auf ihren Spitalaktien?
Zu den Ungereimtheiten der Vorlage gehört, dass noch vor gut drei Jahren den Stimmberechtigten des Zweckverbandes Spital Uster versichert wurde, dass der Ausbau des Spitals finanziell kein Problem sei. Nun stellt sich heraus, dass die Investition nur im Rahmen der Fusion überhaupt machbar ist! Entweder wurde der Bevölkerung damals nicht reiner Wein eingeschenkt oder die Ausgangslage hat sich in der Zwischenzeit so dramatisch verändert. So oder so wenig vertrauensbildend.
Und warum uns erneut nur eine Aktiengesellschaft als Trägerin für die beiden Spitäler verkauft wird, grenzt an Zwängerei – wo doch bereits 2015 eine „Spital Uster AG“ von den Stimmberechtigten abgelehnt wurde. Und wo das Zürcher Stimmvolk 2017 der Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur eine deutliche Abfuhr erteilte. Mit einer selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt wäre eine demokratischere Alternative zur Verfügung gestanden. Vor diesem Hintergrund sollen wir Stimmberechtigte wohl damit beruhigt werden, indem uns die Mär von der gemeinnützigen AG erneut aufgetischt wird. Gemeinnützig tönt gut – aber eine AG ist eine AG. Unser schweizerisches Recht kennt keine gemeinnützige Aktiengesellschaft.
Doch das ist nur noch das i-Tüpfchen einer Vorlage mit (zu?) vielen Unbekannten und Ungereimtheiten.
Thomas Wüthrich, Alt-Gemeinderatspräsident Grüne Uster
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