Kommentar: Das Votum wurde mit 18 Ja- zu 17 Nein-Stimmen abgeschrieben.
Wir finden die Richtlinien betreffend naturnahe Pflege und Bewirtschaftung der städtischen Grün- und Freiflächen inhaltlich gut und sinnvoll. Vielen Dank an alle, die beim Erstellen der Richtlinien mitgewirkt haben. Wie wir im Protokollauszug des Stadtrates lesen können, erfüllen die Unterhaltsdienste und die Stadtgärtnerei die Grundsätze in den Richtlinien grösstenteils. Bereits ca. 20 Hektaren der stadteigenen Fläche werden also naturnah bewirtschaftet. Das heisst, Stoff- und Wasserkreisläufe werden möglichst an Ort und Stelle geschlossen, man achtet auf einheimisches, standortgerechtes Pflanzenmaterial, auf künstliche Bewässerung wird möglichst verzichtet, man nutzt möglichst wenig chemisch-synthetische Hilfsstoffe und Pflanzenbehandlungsmittel, es werden Nützlinge eingesetzt zur Schädlingsbekämpfung, auf Dünger wird verzichtet, vorhandene invasive Neobiota werden bekämpft, der Gebrauch von Fadenmähern und Laubbläser wird auf ein Minimum beschränkt. Diese Massnahmen unterstützten wir vollkommen.
In den Erwägungen des Stadtrates steht aber auch, dass der Liegenschaftendienst der Primarschule Dübendorf personell und finanziell nicht in der Lage ist, die Richtlinien umzusetzen, obwohl die zuständigen Personen die Grundsätze gutheissen. Der entstehende Aufwand müsste eruiert werden und dann müssten die zusätzlichen Kosten budgetiert und bewilligt werden. Laut Stadtrat bewirtschaftet die Primarschule 10 Hektaren Land.
Von den anderen fünf stadtnahen Betrieben haben nur zwei – die Genossenschaft Wasserversorgung und das Alterszentrum – zustimmendes Feedback gegeben. Die anderen – Glattwerk, Sport- und Freizeitanlagen und die Sekundarschule haben offenbar nicht Stellung genommen, weder positiv noch negativ.
Wir fragen: Wozu gibt es Richtlinien, wenn von Anfang an klar ist, dass sie teilweise nicht umgesetzt werden können?
Die Gefahr ist gross, dass diese Richtlinien in der Schublade verschwinden und die zuständigen Organisationen so weitermachen wie bisher. Gerade in den Schulanlagen gibt es aus unserer Sicht einiges an Potenzial, um lebendige Naturräume zu schaffen und so die Artenvielfalt zu fördern. In der Umgebung von Schulhäusern hat dies eine doppelte Wirkung. Die Kinder, die dort zur Schule gehen, können Naturerfahrungen vor der Schulhaustüre machen. Und wir wissen ja: Was man kennt, schützt man.
Aus der Sicht der Grünen müsste es so ablaufen: Die Stadt erstellt die Richtlinien als Entwurf. Dann sucht die Naturschutzbeauftragte das Gespräch mit allen betroffenen Organisationen. Ein Mail reicht nicht. Sie klärt ab, was es beispielsweise bei der Primarschulpflege braucht, damit diese die Richtlinien umsetzen kann und unterstützt sie beim Erreichen dieses Ziels. Wenn das geklärt ist und alle wichtigen Organisationen die Möglichkeit sehen, die Richtlinien umzusetzen, setzt der Stadtrat die Richtlinien in Kraft. Die Naturschutzbeauftragte überprüft regelmässig deren Einhaltung und unterstützt, wo nötig.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass die Stelle der Naturschutzberatung unbedingt ausgebaut werden muss. Nur so erreichen wir unsere Ziele in der Biodiversitätsförderung.
Die Erstellung der Richtlinien war die erste vorgeschlagene Massnahme des Stadtrates. In der Beantwortung vom 27.2.2020 schlägt der Stadtrat noch eine zweite Massnahme vor. Die «Verstärkte Initialberatung an GrundeigentümerInnen durch Naturschutzberaterin».
Diese Massnahme wird nicht mehr erwähnt im Antrag des Stadtrates auf Abschreibung.
Auf der Homepage der Stadt findet sich aber interessanterweise etwas dazu. Eine maximal 60-minütige Beratung für Gartenbesitzerinnen und -besitzer wird angeboten. Es gibt eine Telefonnummer, die man anrufen kann, das im Text erwähnte Kontaktformular fehlt allerdings. Die Dienstleistung macht Sinn und ist ein gutes Angebot der Stadt. Aber es reicht nicht, es auf der Homepage zu platzieren, das Angebot müsste aus meiner Sicht aktiv beworben werden. Da gäbe es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel jedes Jahr im Frühling beispielsweise am Wochenmarkt, an Pflanzentauschbörsen und beim Verein für Familiengärten dafür Werbung machen.
Im Antrag auf Abschreibung wird diese Massnahme nicht erwähnt. Warum? Ging es vergessen? Das möchten wir gerne wissen.
Ich fasse zusammen: Die Richtlinien können nicht umfänglich umgesetzt werden, die zweite Massnahme ist nicht erwähnt im Antrag. Aus diesen Gründen beantragen wir Aufrechterhaltung des Postulats. Wir bitten den Stadtrat, die beiden Massnahmen sorgfältig zu Ende zu denken. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne
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