Am 3. März empfehle ich ein Ja zur Uferinitiative. Gewässer sind in der Schweiz ein öffentliches Gut (Art. 664 ZGB, Art. 3 RPG). Es ist befremdlich, dass der Zugang zu diesem öffentlichen Gut von Privatpersonen eingeschränkt werden kann. Es mag bestimmt Grundeigentümerinnen und -eigentümer geben, die gut Sorge tragen zu ihrem Stück Ufer, aber wir dürfen den Schutz der Ufer nicht abhängig machen vom Goodwill und von der Zeit privater Grundeigentümerinnen und -eigentümer.
Nicht gemauerte Uferzonen sind von grossem ökologischem Wert, viele Tiere und Pflanzen haben dort ihren Lebensraum. Deswegen sieht die Uferinitiative auch vor, dass der Fussweg rund um einen See an empfindlichen Stellen über Stege oder abgesetzt vom Ufer geführt werden kann. Stimmen wir Ja für einen freien Zugang zu öffentlichen Gewässern und eine konsequente Umsetzung der auf verschiedenen Ebenen bereits bestehenden Regelungen.
Nina Vöhringer, Grüne Dübendorf
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