Junge Menschen brauchen Perspektive Sie sind jung und als Flüchtlinge in die Schweiz gekommen, allein oder zusammen mit Verwandten. Sie stammen vorwiegend aus den folgenden vier Ländern: Syrien, Afghanistan, Somalia und Eritrea. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, aber zurück in ihre Herkunftsländer können sie nicht, denn dort herrschen schlimme menschenunwürdige Verhältnisse. Deshalb bleiben die allermeisten dieser vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer während vieler.Jahre oder dauerhaft in der Schweiz.

Unter ihnen sind es vor allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unter dieser Situation leiden. Denn es fehlt ihnen an Perspektiven. Weil die Heimreise keine Option ist, sind sie darauf angewiesen, dass ihnen hier in der Schweiz Perspektiven geboten werden. Sie sollten hier eine begonnene Ausbildung weiterführen oder eine neue, zum Beispiel eine Berufslehre, beginnen können. Aber dazu müssen ihnen Stipendien zur Verfügung gestellt werden.

Nun können aber vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer nach heutigem Recht erst nach einer Wartefrist von fünf Jahren Ausbildungsbeiträge beziehen. Frage: Was machen die Jungen in diesen langen fünf Jahren? Der Zürcher Kantonsrat wollte diese Vorschrift
ändern und diese Wartefrist eliminieren. Das leuchtet ein. Könnten junge, hier gestrandete Flüchtlinge ohne eine Wartefrist absitzen zu müssen zu Stipendien gelangen, würden sich ihre Perspektiven deutlich verbessern.

Darum stimme ich Ja zum revidierten Bildungsgesetz!

Hansruedi Schwarzenbach, Dübendorf