Aktuelles zur Initiative

Kommunale Volksinitiative Dübendorf „Wiederherstellung der Fussgängerstreifen im Stadtzentrum“

Argumente

Hand aufs Herz: Wir alle regen uns über die fehlenden Fussgängerstreifen im Stadtzentrum auf. Der Kanton bewilligt sie nicht, doch es gibt einen Ausweg:

Artikel 4 der «Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen» erlaubt Fussgängerstreifen in Tempo 30 Zonen «(…) wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern (…)».

Diese Formulierung lässt einen rechtlichen Spielraum zu. Wenn die Stimmbevölkerung das besondere Bedürfnis für Fussgängerstreifen im Stadtzentrum an der Urne bejaht, greift der Grundsatz «Im Zweifel für die Volksinitiative» und die Bewilligung dieser Fussgängerstreifen kann vom Kanton nicht ohne weiteres verweigert werden.

Initiativtext

Die unterzeichnenden, in der Gemeinde Dübendorf wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf § 146 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:

«Alle ehemaligen Fussgängerstreifen in der Tempo 30 Zone Stadtzentrum sind unter Beibehaltung des Temporegimes wiederherzustellen.»

Stadtplan

Legende

  • Rot: Aufgehobene Fussgängerstreifen
  • Blau: Bestehende Fussgängerstreifen & durchgezogene Trottoirs mit Fussgängervortritt
  • Gelb: Tempo 30 Zone Stadtzentrum

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Initiativkomitee

David Siems, Judith Stofer, René Schönenberger, Nadine Brändli, Nikolaos Kaintantzis, Beatrix Zollinger

Anschrift: David Siems, Meiershofstrasse 31, 8600 Dübendorf

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