Im April 2024 hat der Fall einer Lehrperson aus Pfäffikon ZH Schlagzeilen gemacht. Gemäss Recherchen von Züriost/ZO-Medien wurde der Lehrer von Eltern (mit freikirchlichen Hintergrund) im Zuge des Sexualkunde-Unterrichts aufgrund seiner Homosexualität angegriffen und seine pädagogischen Kompetenzen in Frage gestellt.

Die Schulleitung hat der Lehrperson einen professionellen Unterricht attestiert, sich aber in Elternbriefen nicht hinter die Lehrperson gestellt und ihren Angestellten nicht unterstützt/geschützt.

In der Schweiz befinden wir uns leider wieder in einem Umfeld zunehmender Homophobie. Die Schule muss in dieser Situation eine Vorbildrolle übernehmen, Grundwerte vorleben und diese vermitteln. Dies ist auch explizit im Lehrplan 21 unter “Bildung für Nachhaltige Entwicklung” festgehalten.

Ebenfalls herrscht an unseren Schulen Personalmangel. Aber nicht nur deswegen müssen sich die Schulgemeinden für einen gut funktionierenden Schulbetrieb um ihre Angestellten kümmern und diesen eine diskriminierungsfreie und positive Arbeitsatmosphäre schaffen.

Aus diesem Grund bedanken wir uns im Voraus für die Beantwortung der folgenden Fragen:

Grüne: Gibt es in den Dübendorfer Primarschulen ein Konzept zur Gleichstellung aller Geschlechter und/oder zur Prävention von Diskriminierungen aufgrund von Sexualität, Geschlecht und Gender?

Stadtrat: An der Primarschule Dübendorf gibt es kein Konzept zur Gleichstellung aller Geschlechter und/oder zur Prävention von Diskriminierung aufgrund von Sexualität, Geschlecht und Gender. übergeordnet sind Artikel 8 Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung und Art. 2 Abs. 1 des Volksschulgesetzes. In den einzelnen Schulen werden auf der oben genannten Grundlage Schulhausregeln/Regeln zum Zusammenleben aufgestellt und gelebt. Diese beziehen sich aber nicht explizit auf das Thema Diskriminierung aufgrund von Sexualität, Geschlecht und Gender, sondern ins allgemein gehalten. Als Beispiel sind hier die Regeln der Schule Birchlen abgebildet. 

Grüne: Falls ja, betrifft dies sowohl Schüler*innen, als auch Personal?

Stadtrat: Der Primarschule Dübendorf sind die Themen sehr wichtig und nehmen einen zentralen Platz in der Präventionsarbeit mit den Schülerinnen und Schülern ein. Dazu wurde vor drei Jahren durch die Schulsozialarbeitenden der sogenannten Handlungsplan erarbeitet. Dieser deckt nicht nur aber auch die Themen der schriftlichen Anfrage ab.

Präventiv werden in der sechsten Klasse im Rahmen des Handlungsplans Schulsozialarbeit von dem externen Anbieter „Achtung Liebe“ (achtungliebe.ch/index.php/portal.html) Workshops durchgeführt, in denen mit den Schülerinnen und Schülern unter anderem die Themen Geschlechtervielfalt, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität behandelt werden.

Grüne: Falls nicht, plant die Stadt zukünftig in diesem Bereich tätig zu werden?

Stadtrat: Ein Konzept ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant. 

Grüne: Wie schützt die Primarschule Dübendorf ihr Personal vor diskriminierendem und übergriffigem Verhalten, insbesondere von Seiten von Eltern/Erziehungsberechtigten?

Stadtrat: Die Primarschule Dübendorf ist sich ihrer Aufgabe und Verantwortung gegenüber dem Personal sehr bewusst. Mitarbeitende werden in ihrem Alltag insbesondere auch bei Elternkontakten durch die Vorgesetzten begleitet und unterstützt.

Nachfolgend die weiteren wesentlichen Unterstützungsmöglichkeiten, welche allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen:

Auf dem Intranet der Primarschule Dübendorf ist unter dem Stichwort „Beratung und Unterstützung“ auch das Merkblatt „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ abgelegt und für alle Mitarbeitenden zugänglich. Darin ist auch die Grundhaltung der Primarschule Dübendorf abgebildet: Sexuelle Belästigung und Sexismus sind verboten und werden an der Primarschule Dübendorf nicht toleriert. Ein Verstoss hat Sanktionen zur Folge bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Dasselbe gilt bei falschen Beschuldigungen oder Verleumdungen. Diese Grundhaltung gilt selbstredend auch für alle Mitarbeitenden in ihrem beruflichen Alltag und gegenüber Kindern und Eltern. Weiter steht an dieser Stelle das folgende Dokument zur Verfügung: zh.ch/contenUdam/zhweb/bilder-dokumente/themen/wirtschaftarbeiUgleichstellung/diskriminierungsschutz/sexuellebel%C3%A4stigung/01_pr%C3%A4ventions-kiUKit-SexBel-Mitarbeitende.pdf

Daneben hat die Primarschule Dübendorf zwei Ombudspersonen aus dem Kreis der Mitarbeitenden / ehemaligen Mitarbeitenden ernannt. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, sich bei diesen beiden Personen zu melden. Die Ombudspersonen sind an eine Schweigepflicht gebunden und erstatten der Leitung Bildung einmal pro Jahr Bericht.

Als drittes Unterstützungsangebot ist der Ressourcen-Checkup zu nennen. Allen Mitarbeitenden stehen von der Primarschule Dübendorf genannte CoachingPersonen zur Verfügung. Herauszuheben ist dabei, dass die ersten drei CoachingStunden ohne Absprache mit den Vorgesetzten in Anspruch genommen werden dürfen. Dieses niederschwellige Angebot wird ausserordentlich geschätzt und regelmässig genutzt. Auch hier besteht eine Schweigepflicht gegenüber den Vorgesetzten ausser es wird im Rahme des Coachings anders festgelegt. Insbesondere im Rahmen des Ressourcen-Checkups können Lehr- und Betreuungspersonen auch das Vorgehen bei herausfordernden Elternkontakten besprechen und sich diesbezüglich beraten und unterstützen lassen.

Zuletzt ist die Möglichkeit aufzuführen, dass Personen jederzeit einen Missstand über einen entsprechenden Link auf Share Point melden können. Diese Meldung gelangt umgehend an die Leiterin Bildung und an den Leiter Administrative Dienste.

Nach dem Fall Pfäffikon hat der Verband der Zürcher Schulleitungen Grundsätze festgehalten und veröffentlicht, welche von der Primarschule Dübendorf vollumfänglich mitgetragen, unterstützt und umgesetzt werden.

  1. Sorgfaltspflicht der Anstellungsbehörde
    Lehrpersonen und Schulleitungen sind Angestellle einer Schulgemeinde bzw. des Kantons, und es ist die Pflicht des Arbeitgebers, seine Mitarbeitenden vor Anfeindungen zu schützen.
  2. Entlassung von Lehrpersonen
    Entlassungen von Lehrpersonen obliegen der Zuständigkeit der Schulbehörde, nicht der Schtilleitung
  3. Bildungsauftrag
    In den vergangenen Jahren haben sich die l>JJforderungen an Lehrpersonen und Schulle.itungen kontinuierlich erweitert. Eine zunehmende Anzahl von Aufgaben, die einst von Eltern und Erziehungsberechtigten übernommen wurden, wird nun in den Verantwortungsbereich der Schulen delegiert. Diese Verlagerung erfolgt parallel zur wach.senden Diversilät der Lebensentwürfe innerhalb der Bevölkerung, was zu einer Vielfalt von Werthaltungen führt. Es liegt an den Bildungspolilikerl-innen und Schulbehörden, zusätzliche Ressourcen für Lehrpersonen und Schulleitungen bereitzustellen oder Schulen zu entlasten, um slcnerzusteüen, dass der Bildungsauftrag nicht von Erziehungsaufgaben und überhöhten Ansprüchen der Elternschaft überwältigt wird.
  4. Elternmitwirkung
    Die Mitwirkung der Eltern und Erziehungsberechtigten ist rm Volksschulgesetz geregelt Bei Personal- und methodisch-didaktischen Entscheidungen is1 die Mitwirkung der Ettern nicht vorgesenen.
  5. Konflikte an Schulen
    Diese nehmen zunehmend öffentlichen Raum ein, anstatt intern gelöst zu werden .. Dies kann das Schulklima beeinträchtigen, was letztlich auch die Schülerinnen und Schüler belastet. Es ist entscheidend, dass mnerscnuuscne Konflikte primär intern gelöst werden und bei Bedarf professionelle Unterstützung hinzugezogen wird.

Grüne: Gibt es ein Konzept oder Ähnliches zum Umgang mit diskriminierendem und übergriffigem Verhalten ausgehend von Eltern/Erziehungsberechtigten an den Primarschulen?

Stadtrat: Siehe Antwort zur Frage 4. 

Julian Croci, Gemeinderat Grüne

Sie können die schriftliche Anfrage hier herunterladen.