Einleitung
Seit 2019 gibt es auch in der Stadt Dübendorf das von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Leihvelo-Angebot Publibike. An schweizweit 600 Stationen kann via App ein E-Scooter, E-Bike oder Velo für die Fahrt zu einer anderen Publibike-Station genutzt werden. Um wieder auschecken zu können, ist es zwingend notwendig, das Gefährt an einer Station abzustellen.
Im krassen Gegensatz dazu steht der Wildwuchs privater Leihfirmen. Mangels Bewilligungspflicht funktionieren diese nach dem „Free Floating“-Prinzip: Die Fahrzeuge können irgendwo im öffentlichen Raum abgestellt werden. Das Bundesrecht schreibt lediglich vor, dass beim Abstellen auf dem Trottoir eine 1.5 Meter breite Passage für die Fussgänger:innen freibleiben muss.
In der Praxis zeigt sich gerade in grösseren Städten, dass solche Fahrzeuge in grosser Zahl kreuz und quer Durchgänge blockieren. In der Stadt Zürich mussten 2020 gar 136 E-Scooter aus den städtischen Gewässern geborgen werden. Diesem ruppigen Umgang entsprechend beträgt die Lebensdauer eines solchen privaten Leihfahrzeuges nur 1 bis 12 Monate. Angesichts der toxischen Komponenten der Akkus kann hier kaum von nachhaltiger Mobilität die Rede sein. Die Systeme sind nur deshalb rentabel, weil die erhobenen Handydaten der Nutzer:innen für Werbezwecke verkauft werden.
Die Stadt Zürich hat deshalb mit dem Segen des Verwaltungsgerichtes eine Bewilligungspflicht für private Anbieter erstritten. Mit der Verdichtung stellen sich solche Fragen auch zunehmend in Dübendorf.
Fragen:
- Sind dem Stadtrat Fälle bekannt, in denen Elektrofahrzeuge privater Leihfirmen aus unseren städtischen Gewässern geborgen werden mussten?
- Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass das wilde Parkieren von Leihvelos auf Trottoirs als „über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes“ (Polizeiverordnung) angesehen werden kann?
- Ist der Stadtrat bereit, analog zu Publibike Abstellflächen für private Leihvelos zu definieren und
- Die Nutzung dieser Abstellflächen über einen geeigneten Weg (Bewilligungspflicht) durchzusetzen, sowie
- Entstehende Umtriebe, wie das Einsammeln falsch abgestellter oder in Gewässern entsorgter Fahrzeuge dem jeweiligen Anbieter in Rechnung zu stellen?
Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.
David Siems, Ursula Brack & Julian Croci, Gemeinderät:innen Grüne
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