Update 15. Juli 2020: Die Warnungen des Zweckverbandes SDEU (heute SDBU) haben sich bewahrheitet: Die Kosten im Bereich Amtsvormundschaft (heute Berufsbeistandschaft) sind nach dem Austritt aus dem Zweckverband sofort stark angestiegen. Die Firma RGB, die den Austritt als Kostenersparnis empfohlen hatte und keinerlei Nachteile darin sah, hat dafür zwischen 2014 und 2019 2,66 Mio. CHF mit Springereinsätzen verdient. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt kaum Springerkosten in der Sozialabteilung. Die RGB hat von ihrem „Irrtum“ also stark profitiert.

Download: Protokoll des Gemeinderates Dübendorf vom 3.12.2007

Traktandum 5: Austritt aus dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene im Bezirk per 31. Dezember 2009

Namens der GRPK-Mehrheit nimmt Gaby Gossweiler zur Vorlage Stellung:

Zum wiederholten und hoffentlich letzten Mal ist der GRPK vom Stadtrat ein Antrag übergeben worden, der in keiner Hinsicht deren Ansprüchen genügt. Unter grossem Zeitaufwand ist es der Unterkommission gelungen, aus der ausschweifenden, wenig sachlichen und wenig nachvollziehbaren Weisung mit Hilfe der ergänzten Aktenauflage und zwei Gesprächen mit dem Sozialvorstand die relevanten Informationen zusammen zu stellen. Die GRPK hat in der vergangenen Legislatur eine Checkliste für den Aufbau von Weisungen zu Handen des Stadtrates verabschiedet. Allem Anschein nach ist diese auch bei dieser Weisung nicht angewendet worden. Es ist versprochen worden, dies in Zukunft zu tun. Eine Rückweisung des Geschäftes ist wegen der ungenügenden Weisung mehrfach zur Diskussion gestanden. Im Hinblick auf den Kündigungstermin des Vertrages mit dem SDEU per 31. Dezember 2007 und die zweijährige Kündigungsfrist hat die GRPK dennoch Eintreten auf das Geschäft beschlossen. Auf Antrag des SDEU hat die Gesamt-GRPK eine Delegation des Zweckverbandes zu einer Anhörung eingeladen, ebenso den Sozialvorstand. Anlässlich dieser Anhörungen konnten vor allem die differierenden Angaben zu Kosten und Fallzahlen, die in den Medien mehrmals ausführlich erwähnt worden sind, geklärt werden. Damit der SDEU den finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann, stellt er Anfang Jahr dem Sozialamt auf Grund der Erfahrungswerte bezüglich Fallzahlen eine à-Konto-Rechnung für das laufende Jahr. Auf Ende des laufenden Jahres erfolgt die definitive Rechnung des SDEU an das Sozialamt und die Differenz wird ausgeglichen. Die in der vorliegenden Weisung genannten Angaben sind die budgetierten Kosten – die vom SDEU genannten sind die definitiven Kosten per Ende Verrechnungsjahr. Somit stimmen beide Zahlenangaben, die minimalen Differenzen geben Auskunft über die sorgfältige Budgetierung des SDEU. Gemäss der vorliegenden Weisung gibt es für Sozialhilfebeziehende in der Stadt Dübendorf je nach Unterstützungsart zwei Anlaufstellen. Menschen, die nur wirtschaftliche Hilfe, also Finanzierung des Lebensunterhaltes benötigen, werden im Prinzip durch das Sozialamt der Stadt Dübendorf betreut. Menschen, die nebst der wirtschaftlichen Hilfe Beratung und Betreuung bedürfen sowie Menschen mit Suchtproblematik werden im Prinzip vom SDEU betreut. Menschen, die nur Beratung und Betreuung bedürfen, werden immer vom SDEU betreut. Seit Jahren soll auf Grund der verschiedenen Philosophien des Sozialamtes und des SDEU die Klientel ungleich betreut worden sein. So soll das Sozialamt fordernder in Bezug auf Einsatzwille und Eigenverantwortung der Klientel sein als der SDEU, der eher eine behütende Betreuung bevorzuge. Des weitern würden bei der Zusammenarbeit zwischen Amtsvormundschaft und dem Amt für Ergänzungsleistungen bezüglich der Verlässlichkeit und Genauigkeit der Aufbereitung der Unterlagen zur Fallbearbeitung massive Differenzen bestehen. Die Gleichstellung, beziehungsweise die Gleichbehandlung aller Sozialhilfebeziehenden einer Kommune ist eine in der Verfassung des Kantons Zürich festgeschriebene Verpflichtung, der unbedingt nachgekommen werden muss. Aus diesem Grund sei eine absolut einheitliche Betreuung aller Klienten durch die neu zu schaffenden Sozialen Dienst in Dübendorf anzustreben. Durch die Vereinigung der Sozialen Dienste an einer Stelle würden Synergien genutzt werden, lange Administrationswege würden wegfallen und das Amt für Ergänzungsleistungen würde die relevanten Unterlagen effizienter beschaffen und bearbeiten können. Dies würde zu einer Verbesserung auf der Ausgabenseite führen. Eine Zusammenführung der gesamten Sozialen Diensten einer Stelle stellt einerseits vom logistischen Gesichtspunkt her eine Herausforderung dar, deren Lösung eine rein operative Angelegenheit darstellt. Gemäss Aussagen des Sozialvorstandes ist es klar, dass die Sozialen Dienste Dübendorfs zukünftig gesamthaft im Stadthaus angesiedelt sein werden. Andererseits muss aus strategischer Sicht sichergestellt sein, dass die Umsetzung des vorliegenden Antrages zu einer Reorganisation der Sozialabteilung unter Einbezug eines professionellen Beraterbüros führt, das auch die Integration der neuen Mitarbeitenden begleitet und an dessen operativer Spitze eine Führungspersönlichkeit steht, die den Überblick über die zu bewältigende Arbeit hat.

Der SDEU durchläuft zurzeit mit einer Überprüfung seiner Dienste und der Revision der Zwecksverbandstatuten einen Prozess der Neuausrichtung. Vorgesehen ist, dass ein Kernangebot, das für alle Verbandsgemeinden verbindlich ist, geschaffen wird. Dieses umfasst die Einrichtung für die Führung von vormundschaftlichen Mandaten für Erwachsene, die Einrichtungen zur sozialen Integration gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz wie Job-Bus, Job-Werkstatt, betreutes Wohnen und Notzimmer sowie die Einrichtung zur Behandlung von Personen mit Alkohol- und anderen Suchtproblemen. Als frei wählbares Zusatzangebot sind die Dienstleistungen im Bereich der persönlichen Hilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz vorgesehen. Vorgesehen ist, dass weder im Kern- noch im frei wählbaren Zusatzangebot das Aufgabengebiet der wirtschaftlichen Sozialhilfe angeboten wird. Sollte diese Neuausrichtung sowie die Revision der Statuten von den Zwecksverbandgemeinden gutgeheissen werden, würde sich eine Neuorganisation der Sozialen Dienste in Dübendorf so oder so aufdrängen. Die Loslösung der Bereiche rund um die Sozialhilfe wird vom SDEU nicht in Frage gestellt, eher begrüsst. Was nicht goutiert wird, ist die Übernahme der Amtsvormundschaft durch das Sozialamt der Stadt Dübendorf.

Der Weisung kann kein effektiver Grund für den Austritt der Amtsvormundschaft aus dem SDEU entnommen werden, einzig der Hinweis auf die Problematik zwischen Amtsvormundschaft und dem Amt für Ergänzungsleistungen. In der Aktenauflage liegt eine Liste auf mit anonymisierten Fällen, die ein Indiz für Reibungspunkte auch in diesem Bereich darstellen. Wie immer bei Geschäften im Sozialbereich ist es auf Grund des Datenschutzes und der Schweigepflicht nicht möglich, fundierte Aussagen von Betroffenen zu erhalten, so dass Aussage gegen Aussage steht und die GRPK entscheiden muss, was für sie relevant ist. Für die Bewältigung des Bereiches Amtvormundschaft muss die Stadt Dübendorf erfahrene Sozialarbeitende einstellen. Die in der Weisung enthaltene Berechnung der Entlöhnung dieser Fachkräfte wird vom SDEU als zu tief erachtet im Vergleich mit ihrer Lohnstruktur. Auf Nachfragen beim Sozialvorstand wurde bestätigt, dass die Kostenrechnung durch die RGB Rechts- und Gemeindeberatung Gossau SG erneut bestätigt worden sei. Der Stadtrat und mit ihm eine grosse Mehrheit der GRPK ist der Ansicht, dass eine Integration der Amtsvormundschaft in die Sozialen Dienste der Stadt Dübendorf Sinn macht, da ausser der Effizienzsteigerung und der Verkürzung der administrativen Wege auch die Kundenfreundlichkeit gewinnt, wenn alle Dienstleistungen im Sozialbereich an einem Ort zusammengefasst werden.

Es muss festgehalten werden:

  • Der Zweckverband SDEU besteht seit nunmehr dreissig Jahren und ist organisatorisch nie hinterfragt worden. So wie sich die Struktur der Bevölkerung in Dübendorf in diesen dreissig Jahren verändert hat, hat sich auch die Klientel des SDEU und des Sozialamtes verändert. Die Strukturen der Sozialen Dienste müssen den heutigen Erfordernissen angepasst werden.
  • Auf Grund dieser Tatsache hat das Sozialamt der Stadt Dübendorf eine
    Strukturanalyse bei RGB Rechts- und Gemeindeberatung in Auftrag gegeben.
  • Die in Auftrag gegebene Strukturanalyse zeigt auf, dass ein Austritt aus dem
    SDEU folgerichtig erscheint. Dies aus folgenden Gründen:

    1. Um dem gesetzlichen Auftrag einer Gleichbehandlung aller Sozialhilfebeziehenden in der Stadt Dübendorf nachkommen zu können, müssen die gesamten Sozialen Dienste inklusive Amtsvormundschaft unter einer Leitung, dem Sozialamt der Stadt Dübendorf, zusammengefasst werden.
    2. Eine Zusammenlegung der gesamten Sozialen Dienste führt zu einer Effizienzsteigerung, die administrativen Wege verkürzen sich, der Datentransfer erfolgt innerhalb der Sozialabteilung speditiver.
    3. Vermutet werden kann eine finanzielle Einsparung, da die Straffung der Arbeitsabläufe zwangsläufig zu einer höheren Effizienz bei den Fallführungen führt.
  • Negativpunkte sind bei einer Zusammenführung der Sozialen Dienste aus Sicht RGB Rechts- und Gemeindeberatung nicht ersichtlich.

Da die Stadt Dübendorf weiterhin die Dienste des SDEU in Bezug auf Einrichtungen zur sozialen Integration wie Job-Bus, Job-Werkstatt, Notzimmer und betreutes Wohnen wie auch auf Einrichtungen für die Behandlung von Personen mit Alkoholund anderen Suchtproblemen als Module in Anspruch nehmen wird und in einer Studie des Hochschule für soziale Arbeit in Luzern bestätigt wird, dass das SDEU mit einem Einzugsgebiet von 50’000 Menschen auch ohne Dübendorf die wirtschaftliche Grösse habe um bestehen zu können, kann eine grosse Mehrheit der GRPK dem Antrag des Stadtrates zustimmen und einen Austritt aus dem Zweckverband Soziale Dienst für Erwachsene im Bezirk per 31.12.2009 befürworten. Vor allem auch, da die Strukturüberprüfung mit den drei vorgängig erwähnten positiven Punkten ohne ersichtliche Negativpunkte diesen Austritt befürwortet. Wir bitten Sie, sich der Meinung der grossen GRPK-Mehrheit anzuschliessen.

Namens der GRPK-Minderheit nimmt Andrea Kennel Stellung:

Wir sind wieder einmal in der unglücklichen Situation über einen Antrag des Stadtrates zu befinden, der mit einer Weisung begründet ist, die den Namen Weisung nicht verdient. Normalerweise sollte ein Antrag, der so schlecht begründet ist, sofort zurückgewiesen werden. Da aber die Weisung einen Austritt aus dem Zweckverband auf Ende 2009 vorsieht, muss das Geschäft noch dieses Jahr verabschiedet werden. Somit wurde die Dringlichkeit höher eingestuft als die Form. Für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wenn das Geschäft so dringend wäre, hätte der Stadtrat dieses mit entsprechender Sorgfalt vorbereiten sollen. Nun aber wurde beschlossen, heute über die Vorlage zu beraten. Damit auch diejenigen, die die Weisung gelesen haben, noch sehen, worum es geht, versuche ich die wichtigsten Punkte zu erläutern und dann zu beurteilen.

  1. Was bietet der Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene an? (Folie mit den Angeboten)
  2. Persönliche Hilfe gemäss SHG
  3. Vormundschaftliches Mandatsführung für Erwachsene
  4. Ambulante Suchthilfe
  5. Soziale Integration gemäss SHG

Betrachten wir zuerst die Sozialhilfe gemäss SHG. Hier wird unterschieden zwischen rein wirtschaftlicher Hilfe und persönlicher Hilfe. Also Fälle, die nur finanzielle Unterstützung brauchen und Fälle, bei denen nur persönliche Hilfeleistungen nötig sind. Momentan ist das Sozialamt der Stadt für die wirtschaftliche Hilfe und der Sozialdienst für die persönliche Hilfe zuständig. Bisher hat das Sozialamt der Stadt Dübendorf nur diejenigen wirtschaftlichen Sozialhilfefälle dem Sozialdienst zur Führung überwiesen, die komplexere Mehrfachproblematiken zum Gegenstand hatten wie Personen mit psychischen Erkrankungen, soziale Randständigkeit, Probleme im Umgang mit administrativen Arbeiten usw. Persönliche Hilfeleistungen ohne wirtschaftliche Hilfe wie beispielsweise Budgetberatung, Schuldensanierungen, Vermittlung von Heim- und Klinikplatzierungen usw. wurden direkt durch den Sozialdienst erbracht. Es ist offensichtlich, dass dies zu Doppelspurigkeiten führen kann, denn es ist nicht immer klar, wer nur wirtschaftliche, wer nur persönliche Hilfe und wer eben beides braucht. Dass die Stadt hier Klarheit schaffen will und die Persönliche Hilfe ganz übernehmen will, ist nachvollziehbar. In diesem Punkt sehen wir kein Problem. Nur, dafür ist ein Austritt aus dem Zweckverband nicht nötig. Der Zweckverband ist daran, die Statuten zu ändern und das Angebot der persönlichen Hilfe wird neu zum fakultativen Zusatzangebot gehören. Die revidierten Statuten müssen wegen der neuen Kantonsverfassung bis spätestens Ende 2009 angepasst sein. Zu den Angeboten 3 und 4, also zur Ambulanten Suchthilfe und zur Sozialen Integration äußert, sich die Weisung sehr kurz und erstaunlich präzise. Es heisst: ―In diesem Bereich ist vorgesehen, die Leistungen beim SDEU modular einzukaufen.‖ Das bedeutet, dass diese Angebote weiterhin bezogen werden sollen. Also ist offensichtlich
der Knackpunkt bei der Amtsvormundschaft für Erwachsene. Lassen wir diese beim SDEU, so können wir auch beim SDEU Mitglied bleiben. Will die Stadt diese Aufgabe selber übernehmen, so muss der Vertrag gekündigt werden. Hier sprechen die gemachten Studien und eigentlich auch die Weisung Klartext: Dazu ein Zitat der Weisung auf Seite 6: ―Grundsätzlich ergeben sich bei der Amtsvormundschaft keine nennenswerten Probleme. Daher stellt sich nach wie vor die Frage, wie weit es sinnvoll wäre, sich vom Zweckverband Soziale Dienste loszulösen. Es sind keine herausragenden Vorteile zu erkennen, weder im personellen, fachlichen noch im organisatorisch-strukturellen Bereich. Auch kostenmässig liesse sich wohl kaum eine Einsparung erreichen.“ Trotzdem versucht die Weisung mit einer eher waghalsigen Kalkulation auch im Bereich Amtsvormundschaft Einsparungen nachzuweisen. Dass dabei mit zu tiefen Stellenprozenten gerechnet wird, geht sogar aus der Weisung selber hervor. Konkret wird mit 115 und 145 Stellenprozenten gerechnet, obwohl jetzt schon klar ist, dass mindestens 145 Stellenprozente eingesetzt werden müssen. Verwirrend bis falsch sind auch die Vergleichzahlen. Die Zahlen im bisherigen Budget widerspiegeln, was dem SDEU jährlich bezahlt wurde. Es wird dabei nicht erwähnt, dass die effektiven Defizitanteile des SDEU immer erst später, das heisst nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahrs, bekannt sind und dann entsprechend abgerechnet werden. So sind die Auslagen der SDEU für die Jahre 2005 und 2006 tiefer, als die in der Weisung erwähnten Zahlen. Es werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Gehen wir davon aus, dass dieser Vergleich, bei dem der SDEU schlechter abschneidet nicht absichtlich verwirrend ist. Wenn es nicht Absicht ist, dann kann man es nur als dilettantisch einstufen, was zur gesamten Weisung leider allzu gut passt. Quintessenz: selbst die Berechnung der Stadt, die zu Ungunsten der SDEU beschönigt ist, zeigt, dass es der Stadt mindestens finanziell nichts bringt, aus dem Zweckverband auszutreten. Wie sieht es inhaltlich aus? Bei der Amtsvormundschaft handelt es sich um die schwierigeren Fälle des Vormundschaftsrechts. Geht es doch um Menschen, die man unter vormundschaftliche Massnahmen stellen muss, die also aus welchen Gründen auch immer, momentan nicht selber über sich entscheiden können. Die Komplexität solcher Fälle nimmt nicht ab und professionelle Betreuung ist wichtig und langfristig auch günstiger. Hier war aber schon vor Jahren offensichtlich klar, dass solche Probleme besser überregional gelöst werden. Diese Erkenntnis ist auch in die laufende Revision des Vormundschaftsrechts eingeflossen, die sich gegenwärtig bei den eidgenössischen Räten in Behandlung befindet. Die Revision sieht neu regionale Fachbehörden anstelle der bisherigen Laienvormundschaftsbehörden und eine verstärkte Professionalisierung vor. Der Nutzen von Synergien bringt allen Beteiligten etwas: Qualität und ein günstiges Angebot. Nun sollen wir dieses aufgeben. Basierend auf Berechnungen, die unvollständig und nicht fundiert sind? Meine Damen und Herren: es eilt überhaupt nicht. Wir haben momentan eine Lösung die gut funktioniert und eine berechenbare Kostenstruktur hat. Die Arbeit der Amtsvormundschaft der Sozialen Dienste wurde von der Stadt Dübendorf auch nie in Frage gestellt. Wir können also ausnahmsweise konservativ entscheiden, ohne etwas zu verlieren. Mit dem vorliegenden Geschäft würden wir einem Antrag zustimmen, dessen finanziellen Auswirkungen wir nicht in der ganzen Tragweite abschätzen können. Man kann von einer „Blackbox“ reden. Es fehlt eine seriöse, gut ausgearbeitete Grundlage, worin transparent dargelegt wird, warum der Amtsvormundschaftsbereich ausgelagert werden müsste. Wie sieht es mit den Raumkosten kosten aus? Man weiss ja gar nicht, wie und wo man all die neuen Leute unterbringen muss? Wie kann man kalkulieren, ohne zuerst Klarheit zu haben, wohin die Reise gehen wird und wie diese ungefähr aussieht?

Die Minderheit der GRPK beantragt daher die Rückweisung des Antrages.

Sozialvorstand Kurt Spillmann legt die Sichtweise des Stadtrates dar:

„In den Legislaturzielen 2002-2006 ist festgehalten: Prüfung Zusammenarbeit Zweckverband SDEU – Stadt Dübendorf. Die GRPK-Sprecherin hat vorhin von 30 Jahren gesprochen. Normalerweise ist eine Überprüfung aber alle zehn Jahre üblich. Es war im Jahr 2004 also höchste Zeit dies anzuordnen. Überprüfung heisst lediglich: Machen wir noch alles richtig? Gibt es Handlungsbedarf? Die Stadt Dübendorf beauftragte die Firma RGB für eine Strukturanalyse (16.12.2004). Gleichzeitig erfolgte ein erstes Mal die Information an den SDEU über das Vorgehen der Stadt Dübendorf. Im Anschluss an die Info der Stadt Dübendorf beschloss der Aufsichtsrat des SDEU ebenso eine Studie in Auftrag zu geben. Einerseits als Antwort auf Dübendorf, anderseits im Zusammenhang mit der anstehenden Statutenrevision. Momentan bestehen zwei Anlaufstellen: Bettlistrasse und Stadthaus. Unterschiede in Haltung, Zielsetzung, Aufgabenverständnis und Umsetzung: Für Fälle welche vom Sozialdienst geführt werden, muss beim Sozialamt Dübendorf ein zusätzliches Dossier geführt werden – zur Kontrolle, Statistik, buchhalterische Kostenkontrolle, Verrechnungen KVG, Kanton (Quartalabrechnungen) etc. Beide Stellen erfüllen die Aufgaben im Rahmen des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich, allerdings auf sehr unterschiedliche Art. Arbeitsbemühungen: drei, zehn oder keine? Wohnungssuche etc. – da gibt es Unterschiede! Dies führt nicht nur zu einer unerwünschten und belastenden Rivalität, sondern letztlich auch zu einer rechtungleichen Behandlung von Klienten in der Stadt Dübendorf. Das darf nicht sein. Vielmehr hat die Stadt Dübendorf von Verfassung wegen die Pflicht, sicher zu stellen, dass Alle gleich behandelt werden. Die Zusammenarbeit wird von allen Zweckverbands-Gemeinden durchwegs als gut bezeichnet. Es gibt aber zwei Ausnahmen: Egg und Dübendorf sind „gar nicht zufrieden―. Ohne Dübendorf deckt der Zweckverband weiterhin ein Gebiet mit rund 50‗000 Einwohnern ab. Diese Einwohnerzahl garantiert weiterhin problemlos einen sozialarbeiterischen und betriebswirtschaftlich guten Betrieb eines Sozialdienstes. Aus sozialarbeiterischer wie betriebswirtschaftlicher Sicht ist es in einer Stadt in der Grösse von Dübendorf problemlos möglich, ein gutes Dienstleistungsangebot aufzubauen. Dauerhafte Opposition: Dies belastet die oberste Führung wie auch das Tagesgeschäft. Wenn Gemeinden erheblich andere Leistungen des Zweckverbandes erwarten als andere, kann ein Austritt dieser Gemeinden neue Perspektiven ergeben, die auch die Führung des Zweckverbandes entlasten. Der SDEU fragt sich aufgrund seiner Werthaltungen zuerst: Ist das, was die Gemeinden verlangen, auch gut für unsere Klienten? Möchten diese das Gleiche oder verlangen die Klienten eine andere Leistung von uns? Mit diesen Fragen tritt der SDEU klar in Widerspruch zu den Erwartungen der Sozialbehörde. Sozialamt: Wer immer auch in eine Notlage gerät, dem wird geholfen. Bezüge von Sozialhilfe wie auch Errichtungen von vormundschaftlichen Massnahmen sind aber keine Dauereinrichtungen. Es ist niemandem gedient, wenn er möglichst lange vom Sozialamt abhängig ist. Je länger dies der Fall ist, desto schwieriger wird der Wiedereinstieg ins normale Leben. Das Sozialamt Dübendorf setzt auf konsequent minimalste Geldwertleistungen, dafür Hilfe, wie auch Druck, bezüglich Arbeitsintegration. In diesem Kampf um zwei verschiedene Ideologien ergeben sich leider auch zwangsläufig administrative Mehraufwendungen, Konfliktpotential, Schwerfälligkeiten und Zeitverlust durch umständliche Korrespondenzwege, Antragstellungen, Berichterstattungen, Rückweisungen, Vernehmlassungen, Wiedererwägungsgesuche etc. Dübendorf hat eine eigene professionelle Arbeitsvermittung seit 2002: düebi-job. Die Botschaft ist klar: Jeder der gesund ist, arbeitet! Und wir helfen mit Coaching, mit Arbeitsstellensuche und administrativer Unterstützung. Stand per 31. Oktober 2007: 350 Personen sind Sozialhilfebezüger. Der wirtschaftliche Aufschwung kommt uns sehr entgegen. Aber nicht nur die jahrelange, sehr intensive und gute Zusammenarbeit mit dem Gewerbe zahlt sich aus. Der Erfolg gibt uns recht. Es gibt keinen Grund, etwas auf dem eingeschlagenen Weg zu ändern. Auch dieses Jahr erwarten wir eine deutliche Budgetunterschreitung. Allgemein ist es so, das die Informationen zu einem Fall heute an zwei Standorten deponiert werden. Das Vormundschaftsamt weiss nicht immer, was der Sozialdienst weiss. Eine Koordination der Daten ist schwierig und zeitintensiv. Bei einer Inhouse-Lösung wäre das Vormundschaftsamt zu jedem Zeitpunkt über die Fälle informiert. Abklärungen durch den SDEU dauern je nach Fall mehrere Wochen. Das Vormundschaftsamt wird meist erst nach Vorliegen eines umfassenden Ergebnisses informiert. Würden Abklärungen In-House durchgeführt, wüsste das Vormundschaftsamt zu jedem Zeitpunkt über den Stand der Dinge Bescheid und könnte auch bereits erste Schritte einleiten. Die Effizient würde gesteigert. Bis jetzt werden die Fälle beim SDEU jeweils wöchentlich an einer Teamsitzung besprochen und danach, je nach Kapazität und Fähigkeiten, einer Person zugeteilt. Das Vormundschaftsamt hat faktisch keinen Einfluss auf die Wahl des Mandatsträgers. Die Auswahl wäre einfacher und schneller, wenn das Vormundschaftsamt selber die Fälle zuweisen würde. Ausserdem könnte man besser auf die Wünsche und die Bedürfnisse des jeweiligen Mündels eingehen. Obwohl im Gesetz vorgeschrieben, werden die Fristen bei Inventaren und Berichten regelmässig überschritten. Dies hat zwar meist einen triftigen Grund (Arbeitsüberlastung, Ferien, fehlende Unterlagen). Das Vormundschaftsamt wird darüber aber selten informiert. Das führt zu unnötigen Vertröstungen und Rechtfertigungen gegenüber dem Bezirksrat. Ausserordentliche Vorkommnisse werden erst spät oder gar nicht dem Vormundschaftsamt gemeldet. Das Vormundschaftsamt wird meist schneller von anderen Stellen (Polizei, Familie, Nachbarn) informiert als vom SDEU. Ein schnelles Eingreifen bei Notwendigkeit wird dadurch verunmöglicht. Das Mündel weiss oft nicht, an welche Stelle es sich für Reklamationen oder Beschwerden melden muss. Die Beschwerde wird, wenn sie bei der falschen Stelle deponiert wird, erst spät oder in Einzelfällen gar nicht weitergeleitet. Es kommt deswegen immer wieder zu bösen Briefen des Mündels an den Bezirksrat und zu unnötigen Beschwerdeverfahren. Bei Ferienabwesenheiten oder Weiterbildungen der Mandatsträger können Anfragen des Vormundschaftsamtes nur selten beantwortet werden. Eine genügende Stellvertretung scheint nicht vorhanden. Auch hier entstehen sehr lange Wartezeiten. Die Erwartungen der Sozialbehörde und des Sozialamtes sind somit auch im Bereich Vormundschaft keinesfall erfüllt. In Dübendorf wurde ein administrativer und finanzieller Mehraufwand betrieben, seit eine zweite Stelle (zweites Sozialamt) geschaffen wurde. Eine Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen kann mit zwei Anlaufstellen nicht erreicht werden. Die räumliche Trennung – gepaart mit verschiedenen beruflichen Hintergründen und Ideologien sowie völlig unterschiedlichen Teamentwicklungen – ist heute das Hauptproblem. Die Mitarbeitenden des Sozialamt Dübendorfs erfüllen – im Unterschied zu jenen des Sozialdienstes – den ganzheitlichen Sozialhilfe-Auftrag gemäss Sozialhilfegesetzgebung. Sie tragen zudem auch die Budget- und Ausgabenverantwortung. Dies führt zwangsläufig dazu, dass im Einzelfall auch dem Gebot des sorgfältigen Umgangs mit öffentlichen Mitteln Rechnung getragen wird. Denn im Rahmen von Budget- und Ausgabendiskussionen werden sie immer wieder direkt und indirekt auf ihre bezügliche Verantwortung hingewiesen. Kostenübersicht: Es ist nichts konstruiert, nichts beschönigt, nichts erfunden. Die Zahlen stammen aus der Quelle des SDEU.

Kurt Spillmann erwähnt zum Schluss nochmals die wichtigsten Ziele:

  • Fachliche Unterstützung unter einem Dach und einem Team
  • „Unité de Doctrine“, damit keine Ungleichheiten mehr bestehen
  • Eine Anlaufstelle für alle
  • Alle Mitarbeitenden unterstehen einem Chef.
Diskussion:

Peter Bless (DP) legt dar, dass er als GRPK-Mitglied mit „wenig Überzeugung― dem Antrag des Stadtrates zugestimmt habe. Er zweifle daran, ob mit dem Austritt wirklich Kosten gespart würden. Vielmehr befürchte er, dass sich die Stadt mit den zusätzlichen Aufgaben überlasten würde. Es gebe drei Gründe, die ihn dazu veranlassen täten, dem Antrag auf Rückweisung zuzustimmen.

Andrea Kennel (SP) zeigt sich nach dem Votum von Kurt Spillmann enttäsucht. Von den Unstimmigkeiten zwischen SDEU und dem Stadtrat stehe in der Weisung kein Wort geschrieben. Habe der Stadtrat wohl Angst, dass sich der SDEU wehren würde? Habe der Stadtrat seine Aufgaben nicht gemacht, indem er die Kontrolle vernachlässigt habe?

Theo Johner (DP) will wissen, wie bei Ferienabwesenheiten die Stellvertretung sicher gestellt würde, wäre die Amtvormundschaft in der Stadtverwaltung integriert.

Kurt Spillmann versichert, dass die Stellvertretung im Stadthaus auf alle Fälle sichergestellt wäre. Ab 1. Januar 2010 würden die Klienten durch professionelles Personal betreut. Er habe nie gesagt, dass der SDEU schlecht arbeite. Fakt sei aber, dass der SDEU anders arbeite.

Bruno Fenner (DP) wähnt sich im „falschen Film―. Er habe heute Informationen gehört, die nirgendwo in der Weisung ständen. Er jedenfalls werde „die Katze im Sack nicht kaufen.

Keine weiteren Bemerkungen.

Abstimmung
  • Für den Antrag der GRPK-Minderheit: 15 Stimmen
  • Gegen den Antrag der GRPK-Minderheit: 21 Stimmen
Schlussabstimmung

Mit 21 Ja zu 15 Nein wird dem Austritt aus dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene im Bezirk per 31. Dezember 2009 zugestimmt.