Legende: Fragen der Grünen in gerader Schrift, Antworten des Stadtrates in Kursivschrift, beantwortete Fragen mit grünem Titel, teilweise beantwortet mit orangem Titel, nicht beantwortet mit rotem Titel.

Die Stadt Dübendorf ist per Ende 2009 aus dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene Bezirk Uster (damals SDEU, heute SDBU) ausgetreten, um die Dienstleistungen der persönliche Hilfe und der Amtsvormundschaft in die Stadtverwaltung zu integrieren und dadurch Doppelspurigkeiten und Kosten zu reduzieren.

Der dazugehörige Volksentscheid kam aufgrund irreführender Abstimmungsunterlagen zu Stande, wie der Bezirksrat in Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde festhielt: Die von der Stadt Dübendorf beanspruchten Leistungen wurden von den übrigen Zweckverbands-Gemeinden quersubventioniert. Im Abstimmungskampf wurde vom Stadtrat hingegen behauptet, Dübendorf würde über die SDEU-Mitgliedschaft die Sozialkosten anderer Gemeinden mitfinanzieren.

Seither sind fast zehn Jahre vergangen. Aus unserer Sicht ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1: Fallkosten in der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe

Grüne: Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten im Bereich der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe im Sinne der gesetzlichen Sozialhilfe für die Stadt Dübendorf inflationsbereinigt entwickelt in den Jahren 2004 bis und mit 2009 (unter der SDEU) und in den Jahren 2010 bis und mit 2018 (seit dem Alleingang der Stadt)?

Stadtrat: Hinweis zum Verständnis: Wie die lnterpellation formuliert ist, handelt es sich hier um Beistandschaftsfälle welche gleichzeitig Sozialhilfe beziehen.

In den Jahren 2004 bis und mit 2009 (unter der SDEU)

  • 2004: Fr. 174’806.00 (22 Fälle mit Sozialhilfe/Amtsvormundschaft)
  • 2005: Fr. 176’959.00 (23 Fälle mit SH/AV)
  • 2006: Fr. 189’127.00 (21 Fälle mit SH/AV)
  • 2007 : Fr. 201’933.00 (21 Fälle mit SH/AV)
  • 2008: Fr. 162’340.00 (22 Fälle mit SH/AV)
  • 2009: Fr. 185’530.00 (23 Fälle mit SH/AV)

In den Jahren 2010 bis und mit 2018 (seit dem Alleingang der Stadt)

  • 2010: Fr. 70’130.00 (12 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2011 : Fr. 136’494.00 (16 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2012: Fr. 88’406.00 (20 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2013: Fr. 135’521.00 (17 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2O14 : Fr. 188’795.00 (21 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2O15: Fr. 368’246.00 (24 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2016: Fr. 457’506.00 (35 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2017 : Fr. 550’358.00 (45 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2018: Fr. 807’577.00 (45 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)

Grüne: 2009 ist die Stadt Dübendorf aus dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene Bezirk Uster, kurz SDBU, ausgetreten. Ziel war, die Dienstleistungen der persönlichen Hilfe und der Amtsvormundschaft in der Stadtverwaltung zu integrieren und dadurch Doppelspurigkeiten und Kosten zu reduzieren. Der Stadtrat erhielt damals eine Rüge vom Bezirksrat: Die Abstimmungsunterlagen waren irreführend formuliert. Die Stadt schrieb in den Unterlagen, dass Dübendorf über die SDBU-Mitgliedschaft die Sozialkosten anderer Gemeinden mitfinanziere, dabei war es umgekehrt, Dübendorf profitierte von der Quersubventionierung der anderen Gemeinden. Das Volk sagte an der Urne ja zum Austritt. Nun sind 10 Jahre vergangen seit dem Austritt und uns nahm es daher Wunder, wie sich denn nun die Finanzen in diesem Bereich verändert haben.

In den Erwägungen schreibt der Stadtrat: „Wie die Interpellation formuliert ist, handelt es sich hier um Beistandschaftsfälle, welche gleichzeitig Sozialhilfe beziehen.“ Wir sprechen in unserer Interpellation keineswegs nur von Beistandschaftsfällen, wir beziehen uns auf alle Sozialhilfebezüger, sowie auch auf die persönliche Hilfe. Ich weiss nicht, wie der Stadtrat darauf kommt, dass es nur um Beistandschaftsfälle geht, da wir nur in Frage drei explizit danach gefragt haben. Die Beantwortung der Fragen ist darum aus unserer Sicht unbefriedigend.

Gerne nehme ich Stellung zu den einzelnen Fragen:

Entwicklung Fallkosten Persönliche und wirtschaftliche Hilfe (Diagramm: Grüne)

Entwicklung Fallkosten Persönliche und wirtschaftliche Hilfe (Diagramm: Grüne)*

Unsere Frage 1 ist sehr klar formuliert: Wir hätten gern die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten der Sozialhilfe inflationsbereinigt gewusst. Die gelieferten Zahlen sind Gesamtkosten und nicht durchschnittliche Fallkosten. Sie sind die Kosten inflationsbereinigt oder nicht? Die Frage ist ungenau beantwortet. Ausserdem werfen die gelieferten Zahlen Fragen auf. Im Jahr 2018 sollen es 45 Fälle gewesen sein. Warum steht dann im Geschäftsbericht, es seien 287 Fälle gewesen mit Sozialhilfe? Oder die Zahlen zu den Jahren 2016 bis 2018. Zuerst springen die Fälle von 35 auf 45, im nächsten Jahr verteuern sich die Kosten von 13‘000 pro Fall auf 17‘000 CHF pro Fall. Was stimmt denn hier nicht? Das möchte ich gerne genauer wissen. Auch nicht ersichtlich aus der Antwort ist, dass auch schon 2004-2009, als Dübendorf noch bei den SDBU war, die Stadt gewisse Leistungen selber erbracht hat.

Frage 2: Fallkosten in der freiwilligen Sozialberatung

Grüne: Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten im Bereich der freiwilligen Sozialberatung (persönliche Hilfe ohne wirtschaftliche Hilfe im Sinne der gesetzlichen Sozialhilfe) für die Stadt Dübendorf inflationsbereinigt entwickelt in den Jahren 2004 bis und mit 2009 (unter der SDEU) und in den Jahren 2010 bis und mit 2018 (seit dem Alleingang der Stadt)?

Stadtrat: Der SDBU sowie die Stadt Dübendorf weisen keine separaten Fallkosten im Bereich der freiwilligen Sozialberatung aus. Die freiwillige Sozialberatung (persönliche Hilfe) erfolgt als Bestandteil im Auftrag der wirtschaftlichen Sozialhilfe und wird nie separat ausgewiesen.

Grüne: Auch bei der Beantwortung der Frage nach der Kostenentwicklung in der persönlichen Hilfe stimmt etwas nicht. Warum soll die Persönliche Hilfe nie separat ausgewiesen werden, wie in der Antwort steht? In der Beantwortung meiner Interpellation zur Persönlichen Hilfe 2017 versprach der Stadtrat die Persönliche Hilfe in die Statistik des Geschäftsberichtes aufzunehmen. Was er ab dem Geschäftsbericht 2017 auch getan hat, aufgeteilt nach „Beratungsgespräche“ und „Schalter Triage und Diverses“. Also mindestens ab 2017 sind wenigstens die Anzahl Beratungsgespräche auch im Geschäftsbericht der Stadt Dübendorf zu finden. Erstaunlich, dass die Kosten dafür nicht eruierbar sind. Im Geschäftsbericht der Stadt Zürich werden diese Zahlen auch separat ausgewiesen.

Frage 3: Fallkosten im Bereich Amtsvormundschaft

Grüne: Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten im Bereich der gesetzlichen Betreuung (Amtsvormundschaft) für die Stadt Dübendorf inflationsbereinigt entwickelt?

Stadtrat: In den Jahren 2004 bis und mit 2009

  • 2004: Fr. 313’976.30 (127 Fälle, davon sind 22 Fälle mit Sozialhilfe/Amtsvormundschaft)
  • 2005: Fr. 322’385.25 (134 Fälle, davon sind 23 Fälle mit SH/AV)
  • 2006: Fr. 321’355.70 (142 Fälle, davon sind 21 Fälle mit SH/AV)
  • 2007: Fr. 302’847.25 (149 Fälle, davon sind 21 Fälle mitSH/AV)
  • 2008: Fr. 343’621.40 (166 Fälle, davon sind 22 Fälle mit SH/AV)
  • 2009: Fr. 377’155.55 (151 Fälle, davon sind 23 Fälle mit SH/AV)

Hinweis: Die jährlichen Fallkosten werden durch den SDBU aufgrund eines Verteilschlüssels (1/4 Einwohnerzahl, 1/4 bereinigte absolute Steuerkraft, 1/2 Anzahl behandelte Klienten) auf Basis der Gesamtausgaben des Zweckverbandes (inkl. Lohn- und lnfrastrukturkosten) erhoben. Bei den erwähnten Zahlen handelt es sich um jährliche Kosten um die Anzahl Fälle betreuen zu können. Jeder Fall ist individuell aufgestellt je nach Gründen der errichteten Beistandschaft und allfälliger Verbindung mit Sozialhilfeleistungen (Lebenskosten oder Heimkosten, Betreutes Wohnen, Therapien, Familienbegleitungen, etc.). Die Kosten steigen jährlich kontinuierlich an aufgrund der zunehmenden Fallzahlen und zunehmender Mehrfachproblematiken der Klienten sowie zunehmenden Anordnungen von Massnahmen durch die KESB.

In den Jahren 2010 bis und mit 2018

  • 2010: Fr. 851’343.00 (182 Fälle, davon sind 12 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2011: Fr. 857’555.00 (197 Fälle, davon sind 16 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2012: Fr. 874’159.00 (204 Fälle, davon sind 20 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2013: Fr. 594’343.00 (195 Fälle, davon sind 17 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2014: Fr. 584’542.00 (194 Fälle, davon sind 21 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2015: Fr. 568’919.00 (182 Fälle, davon sind 24 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2016: Fr. 606’063.00 (204 Fälle, davon sind 35 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2017: Fr. 668’955.00 (215 Fälle, davon sind 45 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)
  • 2018: Fr. 715’750.00 (226 Fälle, davon sind 45 Fälle mit Sozialhilfe/Berufsbeistandschaft)

Hinweis: Die Zahlen des SDBU sind aufgrund der Anwendung des Verteilschlüssels nicht deckungsgleich mit den effektiven jährlichen Fallkosten der Stadt Dübendorf ohne Verteilschlüssel (inkl. Lohnund lnfrastrukturkosten) und können somit nicht direkt miteinander verglichen werden.

ln der Fallüberführungsphase des SDBU an die Stadt Dübendorf im Jahre 2008/2009 wurde anlässlich der Projektsitzung am 19. November 2008 entschieden, die Sozialhilfe- und Sozialberatungsfälle bis spätestens April 2009 zu übergeben oder aber nach Möglichkeit aufzuheben. Fälle von persönlicher Hilfe mit umfassender Einkommens- und Vermögensverwaltung wurden vollständig neu beurteilt. Diese Dienstleistung des SDBU wurde als faktische Verbeiständung ohne bestehende vormundschaftliche Massnahme angesehen, was nicht korrekt war. Hätte Dübendorf diese Dienstleistung im gleichen Umfang angeboten, so wären zusätzliche Arbeitsplätze und eine Revisionsstelle nötig gewesen. Nachdem auch noch der Bezirksrat das Vorgehen des SDBU bei offensichtlich handlungsunfähigen und urteilsunfähigen Klienten kritisch beurteilte und sogar monierte, wurde entschieden, für alle Klienten, welche weiterhin auf umfassende Hilfe inklusive Einkommens- und Vermögensverwaltung angewiesen waren, vormundschaftliche Massnahmen zu errichten. Es war nach der ersten Überführungen vom SDBU relativ schnell klar, dass im Bereich persönliche Hilfe weniger Stellenprozente benötigt wurden. lm Bereich Amtsvormundschaft wurden aufgrund der zusätzlichen, nicht eingeplanten, Neuerrichtungen von Massnahmen deutlich mehr Stellenprozente benötigt.

Grüne: Auch bei der Frage zu den jährlichen Fallkosten im Bereich der gesetzlichen Betreuung (Amtsvormundschaft) werden nicht die durchschnittlichen Fallzahlen geliefert.

Entwicklung Fallkosten Amtsvormundschaft (Diagramm: Grüne)

Entwicklung Fallkosten Amtsvormundschaft (Diagramm: Grüne)*

Im Hinweis steht, dass die Zahlen von SDBU und Stadt nicht miteinander verglichen werden können. Das verstehe ich nicht. Warum nicht? Wenn ich es richtig verstanden habe, funktioniert es im SDBU so, dass das Prinzip solidarisch ist, das heisst, man bezahlt immer ungefähr gleich viel, manchmal ist es vielleicht ein bisschen zu viel oder zu wenig, aber man kann so besser budgetieren und hat nicht so starke Schwankungen wegen der sich verändernden Fallzahlen. Warum sollen diese Zahlen nicht verglichen werden können mit denen der Stadt?

Ich habe die Zahlen verglichen und komme auf folgendes Resultat: Die durchschnittlichen Fallkosten lagen in den SDBU bei 2000 bis 2500 Franken. Bei der Stadt liegen sie zwischen 3100 und 4600 Franken. Was eindeutig mehr ist. Es zeigt sich also aus meiner Sicht, dass die Stadt nicht, wie versprochen, günstiger fährt seit dem Austritt aus den SDBU, sondern dass sie im Gegenteil höhere Kosten hat. Auffallend ist hier auch der Sprung der Kosten von 2012 auf 2013, plötzlich sind die durchschnittlichen Fallzahlen nur noch bei 3000 Franken, anstatt 4200 Franken. Was ist hier passiert?

Frage 4: Bezugsdauer pro Klient

Grüne: Wie hat sich die durchschnittliche Gesamt-Bezugsdauer pro Klient im Bereich der ordentlichen Sozialhilfe entwickelt unter der SDEU und seit dem Alleingang der Stadt?

Stadtrat: Die Frage kann in diesem Sinne nicht beantwortet werden, es liegen vom SDBU sowie der Stadt Dübendorf keine Zahlen vor. Grundlegend kann davon ausgegangen werden, dass es sich hauptsächlich um Langzeitfälle über mehrere Jahre Bezugsdauer handelt.

Grüne: Auch die Frage nach der durchschnittlichen Gesamtbezugsdauer pro Klient konnte nicht beantwortet werden. Wir sind sehr erstaunt darüber, dass es dazu keine Statistik geben soll. Das Statistische Amt des Kantons Zürich stellt einen „Beispielbericht Statistikreport für die Sozialabteilungen von Zürcher Gemeinden“ zur Verfügung, in welchem auch die „Durchschnittliche Bezugsdauer der abgeschlossenen Fälle“ aufgeführt wird. Die Sozialabteilung muss diese Zahlen also ohnehin für den Statistikraport an den Kanton erheben.

Update vom 27.8.2020: Die Grünen haben inzwischen vor dem Bezirksrat eine ergänzende Antwort zu dieser Frage erstritten.

Frage 5: Berufliche Integration

Grüne: Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die aufgrund einer tatsächlichen Verbesserung ihrer Erwerbssituation (berufliche Eingliederung) aus der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschieden sind unter der SDEU und seit dem Alleingang der Stadt?

Stadtrat: Die Frage kann in diesem Sinne nicht beantwortet werden, es liegen vom SDBU keine Zahlen vor. ln den Jahren 2010 bis 2018 konnten in der Stadt Dübendorf vier Klienten abgelöst werden.

ln Beistandschaftsfällen kommt es selten vor, dass ein Klient durch eine Erwerbsaufnahme sozialhilfeunabhängig wird. Eher erfolgt eine Ablösung durch den Bezug einer lV- oder AHV-Rente, Zusatzleistungen, Suva-Rente, etc. (Anmerkung der Grünen: Die Frage bezog sich auf alle Klient*innen und nicht spezifisch auf verbeiständete Personen)

Grüne: Diese Frage nach der beruflichen Eingliederung wurde offenbar auch auf der Annahme beantwortet, dass es um Beistandschaftsfälle geht. Im Jahresbericht habe ich die „Anzahl Fallabgänge während des Jahres“ gefunden, aber das beantwortet unsere Frage noch nicht. Es muss doch in Form einer Statistik dokumentiert werden, ob die Bemühungen des Sozialamtes hilfreich waren oder nicht. Schliesslich kosten Arbeitstrainings und ähnliche Programme viel Geld. Ziel muss ja immer sein, den Leuten zu helfen, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Der bei Frage 4 erwähnte Beispielbericht nennt unter „Hauptgrund für Beendigung der Unterstützung mit Sozialhilfe“ die „Verbesserung der Erwerbssituation“ als Kennzahl, die statistisch erfasst werden muss. Somit müssten der Sozialabteilung auch diese Zahlen bekannt sein.

Update vom 27.8.2020: Die Grünen haben inzwischen vor dem Bezirksrat eine ergänzende Antwort zu dieser Frage erstritten.

Frage 6: Wegzug in andere Gemeinden

Grüne: Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die durch Wegzug in eine andere Gemeinde aus der ordentlichen Sozialhilfe des Zuständigkeitsbereichs Dübendorf ausgeschieden sind unter der SDEU und seit dem Alleingang der Stadt?

Stadtrat: Die Frage kann in diesem Sinne nicht beantwortet werden, es liegen vom SDBU keine Zahlen vor. ln den Jahren 2010 bis 2018 konnten in der Stadt Dübendorf vier Klienten abgelöst werden.

Grüne: Wir haben eigentlich nach dem prozentualen Anteil an Klienten gefragt, die durch Wegzug in eine andere Gemeinde aus der Dübendorfer Sozialhilfe ausgeschieden sind. Doch wenn jetzt die Antwort auf Frage 5 und Frage 6 lautet, von 2010-1018 seien je 4 Fälle aus der Sozialhilfe ausgeschieden, bedeutet es, dass vier weggezogen und vier eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, oder dass insgesamt vier ausgeschieden sind aus unbekannten Gründen?

Frage 7: Freiwilliger Verzicht auf Sozialhilfe

Grüne: Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die freiwillig aus der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschieden sind, obwohl sie immer noch bezugsberechtigt gewesen wären unter der SDEU und seit dem Alleingang der Stadt?

Stadtrat: Dem SDBU sowie der Stadt Dübendorf sind keine Fälle bekannt. Verbeiständete Personen können nicht so einfach auf Sozialhilfe verzichten. Der Beistand ist hierfür verantwortlich, dass der Lebensunterhalt der verbeiständeten Person gesichert ist. (Anmerkung der Grünen: Die Frage bezog sich auf alle Klient*innen und nicht spezifisch auf verbeiständete Personen)

Grüne: Auch hier bezieht sich der Stadtrat auf verbeiständete Personen, aber wir haben ja nach KlientInnen im Allgemeinen gefragt. Diese Frage ist aber wohl wirklich schwierig zu beantworten, weil diese Personen einfach nicht mehr am Schalter erscheinen.

Alles in allem sind wir nicht zufrieden mit den Antworten. Es wurden Fragen beantwortet, die wir gar nicht gestellt haben, wir haben nicht explizit nach den Zahlen zu verbeiständeten Personen gefragt. Unsere Fragen wurden indes nicht beantwortet und auch nicht einer Art und Weise, wie die Zahlen einfach vergleichbar wären. Wenn die Zahlen nicht inflationsbereinigt sind und keine durchschnittlichen Werte angegeben werden, ist ein Vergleich schwierig. Wir sind erstaunt, dass der Stadtrat und der Stadtschreiber eine so unsorgfältig verfasste Antwort durchwinkt.

Wir bitten damit den Stadtrat, die Fragen richtig zu beantworten.

Besten Dank.

Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne

Sie können die Interpellation hier herunterladen.

*Durchschnittskosten errechnet von den Grünen anhand der genannten Gesamtkosten und Anzahl Fälle in der Antwort des Stadtrates. Ob die Zahlen inflationsbereinigt sind oder nicht, ist den Grünen nicht bekannt. Die Teuerung zwischen 2004 und 2018 betrug insgesamt nur 4.9% und ist somit keine Erklärung für die massive Kostensteigerung.