Die Sozialbehörde der Stadt Dübendorf hat am 28. Mai 2013 beschlossen, aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS auszutreten. Der Austritt aus der SKOS hat keine unmittelbaren Folgen, da die SKOS-Richtlinien vom Kanton als verbindlich erklärt wurden und deshalb von allen Gemeinden angewendet werden müssen. Der beschlossene Austritt muss deshalb als politische Protestaktion gegen die SKOS-Richtlinien gewertet werden. Dies wird in der Pressemitteilung der Sozialbehörde vom 30.5.2013 auch sehr deutlich. Hinzu kommt ein unqualifizierter Angriff der
Sozialbehörde auf die Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern und eine persönliche Attacke gegen den Präsidenten der SKOS. Zudem enthält der Beschluss eine Aufforderung an den Regierungsrat, die SKOS-Richtlinien grundsätzlich zu überprüfen. Dies wurde allerdings einen Tag vorher schon vom Kantonsrat beschlossen.
Laut Gemeindeordnung, Art. 51, besorgt die Sozialbehörde selbständig die ihr durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung übertragenen Aufgaben im Vormundschafts- und Fürsorgebereich und beaufsichtigt die Alters- und Krankenheime. Politische Statements oder gar Protestaktionen im Namen der Stadt gehören nicht in die Kompetenz der Sozialbehörde. Auch ist es fraglich, ob die Sozialbehörde selbständig und ohne Zustimmung des Stadtrates den Ein- und Austritt aus der SKOS oder ähnlichen Organisationen beschliessen kann, unbesehen der damit verbundenen Ausgabenkompetenz.
Der Schritt der Sozialbehörde wirft rechtliche und inhaltliche Probleme auf.
Wir stellen dem Stadtrat deshalb folgende Fragen:
- Wurde der Stadtrat vor dem erwähnten Beschluss informiert bzw. konsultiert?
- Wenn nein, ist der Stadtrat der Meinung, dass die Sozialbehörde solche relativ weitgehenden Beschlüsse wie den Austritt aus der SKOS selbständig und ohne Konsultation des Stadtrates beschliessen kann und soll?
- Ist es Aufgabe der Sozialbehörde, politischen Protestaktionen im Namen der Stadt Dübendorf durchzufiihren bzw. zu unterstützen?
- Ist der Stadtrat einverstanden mit den inhaltlichen Aussagen und der Begründung für den Austritt aus der SKOS?
- Ist der Stadtrat bereit, die Sozialbehörde und den zuständigen Sozialvorstand auf evtl. Kompetenzüberschreitungen hinzuweisen?
- Ist der Stadtrat bereit, den Beschluss zum Austritt aus der SKOS im Gesamtstadtrat zu diskutieren und evtl. auf. den Beschluss zurückzukommen?
Hans Baumann, Gemeinderat SP, Fraktion SP/Juso/Grüne
Die Interpellation und die Antwort des Stadtrates können Sie hier herunterladen.
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