Antwort des Stadtrates
Mit der Stromproduktion von Photovoltaik-Anlagen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Elektrizitätsverbrauch geleistet, was eines der Hauptziele nicht nur der Energiestrategie 2050, sondem auch des Labels Energiestadt ist, an dem sich die Stadt Dübendorf orientiert.
Das Anliegen des Postulanten die Prüfung von Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen — ist daher spätestens seit der Erstzertifizierung mit dem Label Energiestadt im Jahr 2002 ein ständiger Auftrag, der verwaltungsintern unter Federführung der Abteilung Liegenschaften durchgeführt wird. Diese sorgfältigen und gründlich durchzuführenden Abklärungen wurden bereits bei mehreren bestehenden öffentlichen Gebäuden sowie bei anstehenden Neubauten im Eigentum der Stadt gemacht. Die folgende Liste gibt hierzu einen Überblick:
- Stadthaus
- Im Hinblick auf eine vorhersehbare Sanierung des Bereiches Tonnendach“ wurde im Jahre 2011 durch die energiebüro ag, Zürich, eine Vorstudie mit Kostenschätzung vorgenommen. Diese hat wohl ergeben, dass je nach Variante mit einem mittleren Energieertrag von ca. 22’000 kWh im Jahr gerechnet werden könnte. Demgegenüber jedoch unter Berücksichtigung des hohen Investitionskosten und des doch relativ geringen Energieertrages eine Nutzung lediglich des Tonnendaches grundsätzlich als eher unrentabel zu bezeichnen sei.
- Bei einer anstehenden Gesamtsanierung aller Dachflächen des Stadthauses wäre die Frage nach einem Solarkraftwerk wieder zustellen und entsprechend zu prüfen.
- Neubau Bauhof
- Die Flachdacher der Werkstatt (1-495 m²) und der Lagerhalle (370 m²) wurden mit Dienstbarkeitsvertrag vom 31. Juli 2013 der Glattwerk AG für die Erstellung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage für die Dauer von 30 Jahren unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Damit konnte ein wichtiges Zeichen bezüglich Solarnutzung und Energiestadt Dübendorf gesetzt werden.
- Schulhäuser
- Die Primarschulpflege prüft bei jeder Sanierung eines Schulhauses die Erstellung einer Photovoltaik-Anlage.
- Generell
- Bei sich ergebendem Sanierungs- bzw. Umbaubedarf an Gebäuden und Einrichtungen der Stadt wird jeweils auch die Frage nach einer möglichen Solaranlagennutzung geprüft. Dabei ist jedoch neben Kosten-/Nutzenanalysen auch dem Ortsbild gebührend Beachtung zu schenken. Als cher geeignete Gebäude für mögliche Sonnenenergienutzung sind die Liegenschaften Bettli, das Alters- und Spitexzentrum, das Jugendhaus Galaxy, die Curlinghalle im Chreis sowie allenfalls das Schützenhaus zu bezeichnen. Weniger geeignet oder problematisch sind die Dachflächen des Stadtpolizeigebäudes und dasjenige der Oberen Mühle (Ortsbild). Die Dachflächen der übrigen Gebäude sind als Folge der Kleinflächigkeit oder eines mittelfristigen Rückbaus uninteressant.
Auch wenn die Mehrheit der Dachflächen ein Potenzial für die Stromgewinnung aus Sonnenenergie bieten dürfte, so ist bei weitem nicht in jedem Fall die Einrichtung einer Photovoltaik-Anlage sinnvoll, da gerade bei älteren Gebäuden grosse und unnötige Investitions- und Folgekosten für Arbeiten am Dach und an der Haustechnik entstehen können, die nicht ausreichend amortisiert werden können. Aus Effizienzgründen sollten zudem möglichst grosse Anlagen gebaut werden können, da kleine Anlagen im Verhältnis CHF pro produziertem kW deutlich teurer sind. Die bisherige Praxis mit der Prüfung jedes Einzelfalls – insbesondere bei sowieso anstehenden Investitionen in die Gebäudesubstanz – ist daher einem verordneten Zwang zur Einrichtung einer Photovoltaik-Anlage vorzuziehen.
Zu den vom Postulanten angesprochenen öffentlichen Gebäuden werden aus Sicht des Stadtrats auch diejenigen im Eigentum der Schulgemeinden (Schulhäuser), der Kirchgemeinden sowie diejenigen im Betrieb der SFD AG gezählt. Hier laufen durch den Stadtrat im Rahmen seiner Kompetenzen bereits Abklärungen bezüglich Photovoltaik-Anlagen.
Erster Ansprechpartner für die Stadt bezüglich der Zurverfügungstellung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen ist die Glattwerk AG. Die Suche eines Energieversorgers mittels öffentlicher Ausschreibung ist nicht vorgesehen. Zur Regelung von Zugänglichkeit der Dachflächen, Reparaturen, Haftung usw. wird auf eine allgemein praktizierte Lösung abgestützt. Sie sieht den Abschluss eines Dachnutzungsvertrags zwischen dem PV-Betreiber (Energieversorger) und dem Eigentümer des Dachs vor, wobei über die Laufzeit des Vertrages der Eigentümer des Dachs eine jährliche Dachmiete als Umtriebsentschäcigung erhalt. Geeignete Dachflächen auf städtischen Liegenschaften werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusammengefasst ist der Stadtrat der Ansicht, dass das Anliegen heute bereits erfüllt wird. Die Prüfung der Dachflächen erfolgt schrittweise und projektbezogen und wurde für mehrere öffentliche Gebäude bereits durchgeführt. Eine weitergehende Verpflichtung in Form eines Zwangs zur Installation von Photovoltaik-Anlagen lehnt der Stadtrat ab.
Dem Gemeinderat wird die Abschreibung des Postulates beantragt
Stellungnahme Grüne
Das Postulat sei an der Gemeinderatssitzung vom 8. April 2013 mit 18 zu 13 Stimmen dem Stadtrat überwiesen worden. Folgende Punkte wollte das Postulat erreichen:
- Dachflächen für Photovoltaikanlagen nutzen, die aufgrund ihrer Ausrichtung, Neigung und Lage einen optimalen Stromertrag garantieren.
- Proaktives Handeln der Stadt: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden zusammen mit Investoren realisieren.
Zum Vorgehen seien folgende Punkte vorgesehen gewesen:
- Potenziale analysieren
- Flächen öffentlich ausschreiben
- Zuschlag aufgrund von Kriterien wie Gestehungskosten, grösster KW-Ertrag etc.
- Betrieb: einmalige Umtriebsentschädigung oder eine jährliche Dachmiete (Baurechtsvertrag)
Die Herausforderungen seien folgende gewesen:
- Strompreis/Gestehungskosten
- Genügend grosse und zusammenhängende Flächen
- Gebäude finden, auf denen Anlagen für 20 bis 30 Jahre erstellt werden können
Die Antwort des Stadtrates habe folgende Punkte beinhaltet:
- Ständiger Auftrag: Energiestadt seit 2002
- Einzelfallprüfung
- Herausforderungen:
- Investition- und Folgekosten
- Kosten/Nutzen für grosse Anlagen
- Glattwerk AG: erster Ansprechspartner
- Dachnutzungsverträge
- Geeignete Objekte:
- Neubau Baufhof (realisiert)
- Eher geeignete Objekte:
- Stadthaus
- Bettli
- Alters- und Spitexzentrum
- Jugendhaus Galaxy
- Culinghaus
- Schützenhaus
- Ungeeignete Objekte:
- Stadtpolizeigebäude
- Obere Mühle
- Noch offene Objekte:
- Schulhäuser Primarschule
Aus diesen Antworten des Stadtrates mache eine Aufrechterhaltung des Postulats keinen Sinn. Es herrsche eine „mittlere Unzufriedenheit“ und folgendes Fazit werde daraus gezogen:
- Es geht in (zu) kleinen Schritten voran
- Proaktives Handeln statt reagieren: Einen Schritt voraus sein
- Vorteile bei der Umsetzung der Energiestadt 2050 (KEV)
- Kantonales Bestrebungen gehen Richtung Sonnenenergiezonen
- Befremden über „Monopolsituation“
- Wir bleiben dran und messen den Stadtrat an den Taten bezüglich geeigneter und eher geeigneter Objekte gemäss der Postulatsantwort.
Stefan Kunz, Gemeinderat, Grüne Dübendorf
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