Die Grundwasserkarte weist für das Flugplatzareal Dübendorf im südlichen Bereich ein Gebiet mittlerer Grundwassermächtigkeit aus. Dieser Bereich im Flugplatzareal ist weitgehend ungedüngt und weist nur geringfügigen Ackerbau auf. Im angrenzenden Bereich hat es Grundwasserfassungen. Das Grundwasser hat exzellente Qualität bezüglich Nitrat oder Pestitziden und könnte weite Teile des Glatttals mit Trinkwasser von einmaliger Qualität versorgen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1 und 2: Potential und Erschliessung Grundwasser
Grüne: Wie beurteilt der Regierungsrat das Potential das Grundwasservorkommens im Bereich des Flugplatzes Dübendorf bezüglich Qualität und Verfügbarkeit? Ist der Regierungsrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass dieses Grundwasservorkommen in exzellenter Qualität der Bevölkerung im Glatttal nutzbar gemacht wird?
Antwort Regierungsrat: Das mittlere Glattal weist ausgesprochen komplexe hydrogeologische Verhältnisse mit verschiedenen Grundwasserstockwerken auf. Der verhältnismässig oberflächennahe, von Südosten gegen Nordwesten fliessende Grundwasserstrom von Hegnau wird mit den beiden Trinkwasserfassungen Stiegenhof 1 und 2 (Grundwasserrecht GWR g 3-4) sowie mit der Fassung Wydacher (GWR g 3-5) für die Wasserversorgung der Stadt Dübendorf genutzt. Im östlichen Flughafenbereich weist der Grundwasserstrom eine Mächtigkeit von rund 20 m auf und keilt dann bis in den Bereich der Flughafengebäude aus. Unter diesem Grundwasserstrom von Hegnau erstreckt sich ungefähr ab Mitte Flugfeld in nordwestlicher Richtung ein zweites, in rund 30 m Tiefe liegendes Grundwasservorkommen, das mit der Fassung Eglishölzli 1 (GWR g 3-8) genutzt wird. Dieses Wasser dient ebenfalls der Trinkwasserversorgung von Dübendorf. Schliesslich gibt es im Gebiet nordöstlich des Flugplatzes gegen Wangen hin in rund 100 m Tiefe ein noch tieferes, drittes Grundwasserstockwerk, dessen südliche Begrenzung in etwa in nordwestlich-südöstlicher Richtung entlang des Flugplatzgeländes verläuft.
Die Qualität des Wassers aus den Fassungen Stiegenhof und Wydacher ist einwandfrei. Das Wasser aus der Fassung Eglishölzli weist einen niedrigen Sauerstoffgehalt auf und muss deshalb mittels einer sogenannten in-situ-Behandlung mit Sauerstoff angereichert werden. Grundsätzlich geschieht dies so, dass aus dem Förderbrunnen 2 Grundwasser entnommen und über einen sogenannten Satellitenbrunnen derselben Grundwasser führenden Schicht wieder zurückgegeben wird. Damit wird erreicht, dass das im Förderbrunnen 1 gewonnene, aus dem gleichen Aquifer stammende Grundwasser bezüglich Sauerstoff eine ausreichende Qualität aufweist, sodass es direkt ins Trinkwasserversorgungsnetz eingespeist werden kann. Das Grundwasser des tiefsten Stockwerks schliesslich eignet sich aus zweierlei Gründen nicht zur Trinkwassernutzung: Einerseits spricht die Wasserqualität dagegen (natürlicherweise geringer bis fehlender Sauerstoffgehalt), und anderseits ist die Ergiebigkeit bescheiden.
Die Nutzung der angesprochenen Grundwasservorkommen, also des verhältnismässig oberflächennahen Grundwasserstromes von Hegnau mittels der bestehenden Fassungen Stiegenhof und Wydacher sowie des darunter folgenden, zweiten Stockwerks mit der Fassung Eglishölzli durch die Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf erfolgt bereits heute in starkem Masse, dennoch reicht das geförderte Wasser nur zu einem Teil zur Deckung des Trinkwasserbedarfs der Stadt Dübendorf. Da infolge der beschränkten Ergiebigkeit der Grundwasservorkommen die verfügbare Wassermenge in Trockenzeiten bereits weitgehend ausgeschöpft wird, ist ein noch grösserer Wasserbezug als der bereits heute stattfindende nicht möglich.
Die anderen Gemeinden im Glattal verfügen über kommunale Wasserwerke. Gleichzeitig gehören diese Gemeinden aber auch regionalen Trinkwasserverbünden an. Diese Verbünde besitzen noch weitere Grundwasserpumpwerke. Zudem sind die Wasserversorgungen mit der Möglichkeit des Wasserbezugs aus dem kantonalen Trinkwasserverbund über ein weiteres Standbein abgesichert.
Frage 3: Schutzmassnahmen
Grüne: Ist der Regierungsrat bereit, sich im Rahmen der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf für den Erhalt dieser einmaligen Ressource mit Schutzmassnahmen einzusetzen?
Antwort Regierungsrat: Allgemein haben die Bestrebungen zum quantitativen und qualitativen Schutz der unterirdischen Gewässer zwei Ziele: Einerseits ist zu vermeiden, dass das Grundwasserdargebot auf Dauer wesentlich geschmälert wird, und anderseits soll die Qualität des Grundwassers derart verbessert werden bzw. erhalten bleiben, dass das Wasser von menschlichen Aktivitäten möglichst wenig beeinflusst wird und so für die Trinkwassernutzung nicht aufbereitet werden muss. Dem langfristigen Schutz des Grundwassers dienen verschiedene planerische Instrumente. So ist gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung zum Erhalt von nutzbaren Grundwasservorkommen ein Gewässerschutzbereich Au auszuscheiden. Das gesamte Flugplatzgebiet liegt in diesem Gewässerschutzbereich.
Als weiteres planerisches Instrument sind gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben rund um Trinkwasserfassungen Grundwasserschutzzonen auszuscheiden, wie dies bei den Fassungen Eglishölzli, Stiegenhof und Wydacher der Fall ist. Alle drei Trinkwasserfassungen verfügen über rechtskräftig ausgeschiedene Schutzzonen. Diejenige der Fassungen Eglishölzli wurde mit Baudirektionsverfügung Nr. 1126/2013 und diejenigen der Fassungen Stiegenhof und Wydacher mit Baudirektionsverfügung Nr. 3156/2005 genehmigt. Innerhalb solcher Schutzzonen gelten die im Schutzzonenreglement umschriebenen Nutzungsbeschränkungen, die auf den langfristigen Schutz des Grundwassers bzw. des daraus gewonnenen Trinkwassers ausgerichtet sind.
Alle diese gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen sind selbstverständlich auch bei der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf zu beachten. Im Rahmen des Projektes Nationaler Innovationspark, Hubstandort Dübendorf, erarbeitet das Amt für Raumentwicklung zurzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erste Etappe des Innovationsparks, die Voraussetzung für den Standortentscheid durch den Bund sind. Im Sommer 2015 soll die Baudirektion den kantonalen Gestaltungsplan festsetzen. Die erste Etappe des Innovationsparks konzentriert sich im nordwestlichen Bereich des Flugplatzareals. Parallel zum Gestaltungsplan wird ein Umweltverträglichkeitsbericht erstellt. In diesem Zusammenhang werden weitere Abklärungen bezüglich der Grundwassersituation innerhalb des Perimeters erfolgen, entsprechende Aussagen zur Bebaubarkeit des Innovationsparks, erste Etappe, abgeleitet und allfällige Schutzmassnahmen formuliert. Damit ist sichergestellt, dass die wichtige Ressource Grundwasser auch bei der Verwirklichung des Innovationsparks erhalten bleibt.
Urs Dietschi, Kantonsrat Grüne
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