Im November 2016 wurden gravierende Missstände in der Dübendorfer Sozialbehörde publik. Dabei stellen sich verschiedene Fragen zur Aufsicht der Bezirksräte über die Sozialbehörden gemäss §8 SHG sowie zur Oberaufsicht des Regierungsrats über die öffentliche Sozialhilfe gemäss §10 SHG.

Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Ergebnisse ergab die periodische Prüfung der gesamten Hilfs- und Verwaltungstätigkeit der Dübendorfer Sozialbehörde durch den Bezirksrat Uster in den letzten fünf Jahren? Bitte um (statistische) Angaben über die bearbeitete Rekurse im Bereich Sozialhilferecht (Anzahl Rekurse, Anzahl Gutheissungen, teilweise Gutheissungen, Abweisungen, Nicht-Eintreten, Gegenstandslosigkeit, Rückzüge), über die entsprechenden Streitgegenstände, die allgemeinen Anmerkungen, die festgestellten Mängel sowie den festgestellten Handlungs- und Verbesserungsbedarf.
  2. Hat der Bezirksrat Uster in den letzten fünf Jahren bei der Dübendorfer Sozialbehörde eine ausserordentliche Prüfung ihrer Hilfs- bzw. Verwaltungstätigkeit durchgeführt? Falls ja, was waren die Gründe für diese ausserordentliche Prüfung, was für Ergebnisse zeitigte sie und welche Schlussfolgerungen zogen der Bezirksrat Uster und der Regierungsrat daraus?
  3. Wie haben sich die Anzahl Sozialhilfefälle, die Anzahl Rekurse im Bereich Sozialhilferecht (Anzahl Rekurse, Anzahl Gutheissungen, teilweise Gutheissungen, Abweisungen, NichtEintreten, Gegenstandslosigkeit, Rückzüge) in den letzten drei Jahren in den einzelnen Sozialbehörden im Kanton Zürich entwickelt und was waren die jeweiligen Streitgegenstände? Wo sahen die jeweiligen Bezirksräte den grössten Handlungs- und Verbesserungsbedarf? Bei welchen Sozialbehörden wurde von den Bezirksräten in den letzten drei Jahren eine ausserordentlich Prüfung der Hilfs- und Verwaltungstätigkeit durchgeführt?
  4. Welche Schlussfolgerungen hat der Regierungsrat in den letzten drei Jahren aus den Berichterstattungen der Bezirksräte zur Hilfs- und Verwaltungstätigkeit der Sozialbehörden jeweils gezogen und welche Massnahmen hat er darauf basierend in die Wege geleitet?
  5. Verschiedene Sozialbehörden haben das Instrument von Fallrevisionen zur Kontrolle und Qualitätsentwicklung in der Sozialhilfe eingeführt. Ist der Regierungsrat bereit, ein solches Instrument als für alle Sozialbehörden verpflichtend auf Gesetzes- bzw. Verordnungsstufe zu verankern? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie hat der Regierungsrat in den letzten fünf Jahren die Öffentlichkeit über die Aufsichtstätigkeit der Bezirksräte über die Sozialbehörden informiert? Ist der Regierungsrat bereit, die Öffentlichkeit jährlich über sämtliche Ergebnisse der Berichterstattungen der Bezirksräte aufgeschlüsselt nach Sozialbehörde zu informieren? Wenn nein, warum nicht?
  7. Gemäss §15 der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) müssen Personen, die Hilfesuchende beraten und betreuen, aufgrund ihrer Ausbildung oder bisherigen Tätigkeit dafür geeignet sein. Welche Ausbildungen und Tätigkeiten erachtet der Regierungsrat als für die entsprechende Beratungs- und Betreuungstätigkeit geeignet? Ist der Regierungsrat bereit, persönliche Eignung, Berufsausbildung und Berufserfahrung der leistungserbringenden Mitarbeitenden und Leitenden als Qualifikationsmerkmale auf Gesetzesstufe zu verankern und in der Verordnung näher zu umschreiben? Wenn nein, warum nicht?
  8. Wie viele Gemeinden sehen anfangs 2017 vor, dass der Ombudsmann des Kantons Zürich auch in ihren Gemeinden tätig werden kann? Und wie viele Gemeinden haben zum selben Zeitpunkt eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet?

Karin Fehr Thoma, Kantonsrätin Uster, Fraktion Grüne, Kathy Steiner, Kantonsrätin Zürich 6+10, Fraktion Grüne