Im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Glattbrücke Bahnhofstrasse bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1
Grüne: Wird es rechts der Glatt wieder einen Fussgängerübergang geben?
Antwort Stadtrat: Rechts der Glatt (Seite Bahnhof) wird zwischen Brücke und Einmündung Grundstrasse kein Fussgängerstreifen markiert werden. Es wird deshalb auch keine abgeflachten Randsteine geben, wo dies nicht aus Gründen der Überfahrbarkeit für Vorplatzzufahrten nötig ist. Links der Glatt wird ein normgerechter Fussgängerübergang mit Mittelinsel ausgebildet.
Die nachfolgenden Gründe und Randbedingungen führten zu dieser nun umgesetzten Projektlösung. Im Projekt, das im Jahr 2013 öffentlich aufgelegt wurde, war ein markierter Fussgängerübergang rechts der Glatt nach der Einmündung Glattquai vorgesehen mit einer Mittelinsel. Die Lage des Fussgängerstreifens wurde zusammen mit den zuständigen Stellen der Kantonspolizei und den städtischen Verantwortlichen erarbeitet und definiert. Als Randbedingungen mussten berücksichtigt werden, dass der Fussgängerübergang nicht auf der Brücke (zu nahe zum Fussgängerübergang links der Glatt) und auch nicht im Bereich der Einmündung Glattquai liegen darf. Daraus ergab sich die im Auflageprojekt definierte Lage. Diese Lösung führte beidseitig zu erheblichem Landerwerb von Privaten, was zu entsprechenden Projekteinsprachen der betroffenen Landeigentümer führte. In den Einspracheverhandlungen zeigte sich, dass die betroffenen Parteien nicht bereit waren, Land für eine solche Lösung abzutreten. Aufgrund dieses starken Widerstandes und kritischer juristischer Einschätzungen zur Durchsetzbarkeit des Landerwerbs wurde entschieden, für die Projektfestsetzung und die Volksabstimmung das Projekt abzuändern und ohne diesen Fussgängerübergang zu realisieren. Dies auch, weil in kurzer und damit zumutbarer Distanz links der Brücke ein sicherer Übergang zu Verfügung steht
Frage 2
Grüne: Wenn ja, wo wird dieser eingerichtet?
Antwort Stadtrat: Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3
Grüne: Werden die Randsteine am erwähnten Fussgängerübergang abgeflacht sein?
Antwort Grüne: Auf der Gegenseite der Einmündung des Glattquais (Weiterführung Glattuferweg) ist der Randstein nicht abgesenkt, damit vor allem Velofahrer nicht ungesehen und ungebremst die Bahnhofstrasse queren. Diese Barriere dient der Sicherheit der Velofahrer und der Fussgänger. Zudem ist der weiterführende Weg entlang der Glatt im heutigen Zustand als Veloweg zu schmal, deshalb ist auch ein Fahrverbot signalisiert.
Eine Lösung für die Veloführung wird im Rahmen des Projektes Fil Bleu Glatt (Machbarkeitsstudie Ausscheidung Gewässerraum und Fuss-Veloweg) gesucht und umgesetzt. Das Projekt wird zur Zeit unter der Federführung des Kantons erarbeitet, dabei wird die Lage – links- oder rechtsufrige Wegführung – geklärt und der Richtplaneintrag umgesetzt.
Frage 4
Grüne: Wenn nein, warum nicht?
Antwort Stadtrat: Siehe Antwort zu Frage 3.
Begründung
Inspiziert man die Baustelle, fällt auf, dass der Quai rechts der Glatt auf Höhe der neuen Brücke nicht durch einen Zebrastreifen verbunden ist. Die Randsteine an dieser Stelle sind ebenfalls nicht abgeschrägt, was darauf hindeutet, dass der Quai unterbrochen bleibt. Auf der Website der Stadt Dübendorf findet sich zwar ein Plan, der einen Zebrastreifen mit Verkehrsinsel leicht Richtung Bahnhof versetzt zeigt. Dieser Übergang führt aber gemäss Plan in die Pflanzung der Bahnhofstrasse 47 (Peking Garden). Im Abstimmungsbüchlein vom 6. September 2015 ist zudem gar kein Fussgängerübergang eingezeichnet. Die Route ist sowohl Teil des kantonalen Wanderwegnetzes, als auch des kürzlich vom Regierungsrat verabschiedeten Velonetzplans.[1]
Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.
Flavia Sutter & Brigitt Kast, Gemeinderätinnen Grüne, Fraktion SP/Grüne
[1] Siehe „Velonetzplan ZPG: Netz und Schwachstellen“ vom 25.09.2015
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