Bezugnehmend auf unsere Interpellation „Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ (Geschäftsnummer 2016-54), „Frage 1: Barrierefreiheit des Ortsbusnetzes“ bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1
Grüne: Welche der 59 in die Zuständigkeit der Stadt fallenden Bushaltestellen wurden bereits barrierefrei umgebaut?
Antwort Stadtrat: Die Bundesverfassung beinhaltet seit dem 1. Januar 2000 in Artikel 8 zwei wichtige Bestimmungen zu Gunsten behinderter Menschen. Neben dem Diskriminierungsverbot, sind Benachteiligungen für behinderte Menschen, welche sie an der Partizipation am alltäglichen Leben hindern, zu beseitigen. Mit der Inkraftsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) am 1. Januar 2004 wird dieser Aufforderung mit konkreten Massnahmen Nachdruck verliehen. Dieses Gesetz hält im Artikel 22 fest, dass die in der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehres (VböV) beschriebenen Massnahmen bis 1. Januar 2024 umgesetzt werden müssen. Im Jahr 2013 wurden alle Bushaltestellen im Stadtgebiet im Auftrag der Stadt Dübendorf und auf Empfehlung des Zürcher Verkehrsverbundes (ZW) auf Behindertengerechtigkeit geprüft. Der ZW hat diese Angaben in den digitalen Fahrplan einfliessen lassen, so dass die Eignung der Bushaltestellen für gehbehinderte Personen angezeigt werden kann und um Behinderten geeignete Buslinien und Haltestellen zu empfehlen.
In der Stadt Dübendorf bestehen 89 Anlegekanten. Der Kanton ist zuständig für die 30 Anlegekanten an den Staatsstrassen. An kommunalen Strassen liegen 59 Anlegekanten. Von den 59 städtischen Anlegekanten sind bislang 23 normgerecht erstellt. Offen und anzupassen bis Ende 2023 wären demzufolge noch deren 36, damit diese den Vorgaben der Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehres (VAböV) entsprechen.
Aufbauend auf den Resultaten der Überprüfung im Jahr 2013, sollen 2017 im Auftrag der Stadt Dübendorf alte Bushaltestellen umfassend geprüft werden, so dass sie die Vorgaben der Verordnung über die technischen Anforderungen erfüllen. Konkret sollen im Rahmen eines Konzeptes die Behindertengerechtigkeit und weitere Anforderungen überprüft, der Handlungsbedarf definiert, die technische Machbarkeit nachgewiesen sowie die Priorisierung der Ausführung aufgezeigt werden. Die Beurteilung dient dem Tiefbauamt als Grundlage für die zeitgerechte Projektierung und Realisierung.
Die vorliegende schriftliche Anfrage fällt nun mit den Abklärungen zusammen, welche zu diesem Zweck ausgeführt werden sollen. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss, welcher diesen Auftrag auslösen soll, ist in Vorbereitung. Nähere Angaben zu den bereits umgebauten bzw. noch umzubauenden Bushaltestellen und zum Zeitplan können nach Vorliegen des öffentlich zugänglichen Konzeptes gemacht werden.
Frage 2
Grüne: Bei welchen Haltestellen ist der Umbau zum jetzigen Zeitpunkt bereits in Planung und wann soll der Umbau der jeweiligen Haltestelle erfolgen?
Antwort Stadtrat: Bereits in Planung bzw. Realisierung sind folgende Bushaltestellen:
- Bushaltestelle Post, Wilstrasse Die Anpassung folgt mit dem Umbau der Post, Es liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll noch im Jahr 2017 koordiniert mit den Umgebungsarbeiten der Post stattfinden.
- Bushaltestelle Claridenstrasse, Südseite Mit dem Neubau an der Claridenstrasse 23 bietet sich die Gelegenheit, die direkt davorliegende Bushaltestelle anzupassen. Die Realisierung soll gleichzeitig mit der Sanierung Feldhofstrasse im Jahr 2017 stattfinden.
- Bushaltestellen Im Schossacher Im Rahmen eines Strassenprojektes im Abschnitt Ueberlandstrasse bis Usterstrasse wird der barrierefreie Ausbau der Haltestellen sowie ein Fussgängerübergang mit Mittelinsel geplant. Es soll ein entsprechendes Bauprojekt erstellt werden. Die Bauausführung ist im Jahr 2018 vorgesehen.
- Bushaltestelle Empa, Südseite Mit dem Neubau der Überbauung Giessenhof bietet sich die Gelegenheit, die bestehende Bushaltestelle mit einem Witterungsschutz zu versehen. Es soll ein entsprechendes Bauprojekt erstellt werden.
- Bushaltestelle Alterszentrum, Fällandenstrasse Mit dem Neu-/Umbau des Alters- und Spitexzentrums (ASZ) resp. dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle bietet sich die Gelegenheit, die bestehende Bushaitestelle mit einem Witterungsschutz zu versehen. Es soll ein entsprechendes Bauprojekt erstellt werden. Die Bauausführung ist koordiniert mit dem ASZ im 2019 geplant.
Frage 3
Grüne: Bei welchen Haltestellen steht der Zeitpunkt des Umbaus noch nicht fest?
Antwort Stadtrat: Die Antwort zu dieser Frage wird sich aus dem im Jahr 2017 zu erstellenden Konzept ergeben.
Begründung
Der Stadtrat spricht in seiner Antwort vom 23. Juni 2016 die Verhältnismässigkeit an. Hierzu hat der Kanton Zürich eine Broschüre mit Empfehlungen publiziert.[1] Tatsächlich sind die Haltestellen entsprechend ihrer Bedeutung für Menschen mit Gehbehinderung unterschiedlich zu priorisieren. zentralgelegene Haltestellen, oder solche vor Altersheimen geniessen beispielsweise eine hohe Priorität, während dem bei abgelegenen Haltestellen unter Umständen sogar ganz auf einen Umbau verzichtet werden kann.
Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.
Flavia Sutter & Brigitt Kast, Gemeinderätinnen Grüne, Fraktion SP/Grüne
[1] „Hindernisfreie Bushaltestellen – Empfehlung zur Ausgestaltung„, herausgegeben vom Amt für Verkehr des Kantons Zürich
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