Die Fraktionen der SP und der Grünen begrüssen den Entscheid des Stadtrates, den aktuellen Bericht der Ombudsstelle zu veröffentlichen. Es ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer Entspannung der Lage, welchen wir honorieren. Bezugnehmend auf diesen Bericht bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Unter Punkt 4.3. heisst es: „Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2017 aufgrund eines Zwischenberichtes der Ombudsstelle der Sozialbehörde empfohlen, Weiterbildungsseminare zu besuchen und einen Verhaltenskodex zu erarbeiten. Der Ombudsstelle ist nicht bekannt, was die Sozialbehörde in dieser Angelegenheit bis heute unternommen hat.“
- Haben die Mitarbeitenden des Sozialamtes Weiterbildungsseminare besucht?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde durch die Sozialbehörde ein Verhaltenskodex ausgearbeitet?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, ist der Stadtrat bereit, diesen zu veröffentlichen?
- Unter Punkt 4.4. heisst es: „Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2017 der Sozialbehörde empfohlen, das Angebot der persönlichen Hilfe zu definieren und zu kommunizieren. Der Ombudsstelle ist nicht bekannt, ob die Sozialbehörde in dieser Hinsicht Schritte eingeleitet hat (z. B. Unterstützung bei der Suche einer neuen Wohnung) und ob allenfalls eine engere Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der Schule, der ref. und kath. Kirche in die Wege geleitet wurden.“
- Wurde das Angebot der persönlichen Hilfe definiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, werden die Klient*innen über Art und Umfang informiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist der Stadtrat bereit, Informationen zu Art und Umfang der persönlichen Hilfe öffentlich zugänglich zu machen?
- Wurden Schritte eingeleitet, um die Zusammenarbeit mit anderen Sozialdiensten wie jenem der Schule oder der Landeskirchen zu verbessern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Und weiter: „In einem Abklärungsauftrag hat die Ombudsstelle auf die Problematik von unangemeldeten Hausbesuchen hingewiesen. Es stellen sich in dieser Hinsicht Fragen wie: aufgrund welcher gesetzlicher Grundlagen werden solche Kontrollen durchgeführt, wie oft finden solche Kontrollen statt, aus welchen Gründen werden Kontrollen nicht angemeldet usw. Ob die Sozialbehörde in dieser Hinsicht einen Prozessablauf erarbeitet hat, ist der Ombudsstelle nicht bekannt.“
- Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen führt das Sozialamt unangemeldete Hausbesuche durch?
- Aus welchen Gründen und durch wen werden diese Kontrollen durchgeführt?
- Wie oft finden diese Kontrollen statt?
- Aus welchen Gründen erfolgen die Kontrollen unangemeldet?
- Hat die Sozialbehörde diesbezüglich einen Prozessablauf erarbeitet?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Stadtratsbeschluss vom 11.04.2019 ist festgehalten, dass der Leiter der Ombudsstelle einen Zusatzbericht erstellt hat, datiert mit dem 26. März 2019. Dieser Bericht solle Bestandteil der laufenden internen Abklärungen der Abteilung Soziales sein und bis auf Weiteres nicht öffentlich gemacht werden (Beschluss Nr.3 im Protokoll vom 11.04.2019).
- Aus welchen Gründen bleibt der Zusatzbericht der Abteilung Soziales vorbehalten?
- Wie werden die Meldungen von Mitarbeitenden der Sozialhilfe in den Prozess der internen Abklärungen einbezogen?
Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.
Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne, Hanna Baumann, Gemeinderätin SP
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