Die dringliche Interpellation betreffend «Submission und Verträge mit der ORS AG» wurde nicht fristgerecht beantwortet und damit wurde gegen die Geschäftsordnung der Gemeinde, Art 51. Absatz 4 verstossen.
Am 12. März 2019 reichte Hanna Baumann zusammen mit zehn Mitunterzeichnenden eine dringliche Interpellation über die Verträge mit der Firma ORS AG ein. Die Betreuung und Unterbringung – oder sollen wir eher von Verwaltung sprechen – der Flüchtlinge wurde an die ORS AG delegiert. Die ORS AG ist eine profitorientierte Firma, die mit der Verwaltung von Fluchtsuchenden ein Geschäft macht, nicht nur in Dübendorf, sondern weltweit. Unsere Fraktionen SP und Grüne, also ein Viertel des Parlaments, können Fakten vorlegen, die zeigen, dass diese Firma nicht in der Lage ist, den minimalsten Anforderungen für eine respektvolle und der Schweizer humanitären Tradition entsprechende Leistung zu erbringen. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Stadt eine bessere, humanere Organisation als die ORS AG beauftragen sollte.
Damals, also im März, schien uns die Zeit reif für eine bessere Lösung, da angeblich die Verträge mit der fragwürdigen ORS AG ausliefen. Die dringliche Interpellation wurde am 15. April an der Büro-Sitzung geprüft und dem Stadtrat überwiesen. Die Frist lief am 17. Juni ab. Es ist heute der 1. Juli, und die Interpellation ist immer noch nicht beantwortet. Das ist für uns ein gravierender Fehler, der noch erheblich von der Tatsache verstärkt wird, dass die Information über eine mögliche Verspätung und die Anfrage über eine Fristerstreckung erst gekommen ist, als es sowieso schon zu spät war für eine Traktandierung an der heutigen Gemeinderatsitzung.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Antwort des Stadtrates auf sich warten lässt. Schon 2017, im Fall der Interpellation von Hans Baumann über die Situation in der Sozialhilfe, lief ein ganzes Jahr, bevor wir von dem damaligen zuständigen Stadtrat eine Antwort erhalten konnten. In dem vorliegenden Fall ist es ähnlich: da jetzt auch die Sommerpause ansteht, werden wir also für eine Antwort auf eine dringliche Interpellation nicht wie von der Geschäftsordnung festgeschriebene zwei Monate warten, sondern fünf, mehr als auf eine normale Interpellation.
Weil wir keine Einsicht über die Vorgänge haben, die zur Verspätung geführt haben, versuchen wir selber zu interpretieren: Hat die vom ehemaligen Sozialvorsteher angekündigte Evaluation nicht stattgefunden? – Sind die Antworten auf die gestellten Fragen so heikel zu formulieren? Ist es ein Zeichen von Überforderung? Von Mangel an Professionalität? – Oder wird ein bedeutender Teil der Bevölkerung einfach nicht ernst genommen?
Was immer der wahre Grund ist: Es kann nicht sein, dass der Stadtrat sich seinen Verpflichtungen entzieht. Die nächste Naheliegende Frage ist, wieso treten solche Probleme bei der Abteilung Soziales mehrfach auf? Es könnte sein, dass es mit der Organisation der Abteilung Soziales als Ganzes zu tun. Die aktuelle Gemeindeordnung lässt diese Abteilung als eine unabhängige Behörde laufen, die den Eindruck weckt, dass sie weder vom Stadtrat, noch direkt vom Gemeinderat kontrollierbar ist.
Zwei Fälle mit der gleichen Thematik innerhalb 3 Jahre sind zu viel. Wir setzen uns zum Ziel, bei der anstehenden Totalrevision der Gemeindeordnung die Strukturen so zu ändern, dass die Abteilung Soziales sich besser in der Funktionsweise der Gemeinde integriert, und dass solche Pannen nicht mehr stattfinden können. Damit werden wir eine besser funktionierende Exekutive haben.
André Csillaghy, Fraktionspräsident SP
Siehe auch: Protokoll des Stadtrates, Sitzung vom 16.05.2019
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