Auslöser für diese dringliche Anfrage ist die besondere Situation aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in unserer Region und weltweit. Fachleute erwarten aufgrund der beengten Verhältnisse und der Prämisse: ,Bleiben Sie zuhause!‘ einen signifikanten Anstieg der Fälle von Häuslicher Gewalt.
In einer Medienmitteilung vom 23.03.2020 teilt die Direktion der Justiz und des lnnern und der Sicherheitsdirektion mit: ,,Die Hilfe für Opfer von Häuslicher Gewalt gehört zum Grundauftrag des Staates, die dieser auch in Krisenzeiten gewährleisten muss. Die Betriebe der Opferhilfe im Kanton Zürich halten ihre Angebote zugunsten von Opfern darum auch unter den gegenwärtig erschwerten Bedingungen aufrecht und verstärken diese sogar noch.
Gegenwärtig ist die Belastung der Zürcher Frauenhäuser, Schutzunterkünften für Kinder und Jugendliche sowie Opferberatungsstellen hoch. Die Beratungsstellen arbeiten normal, anstelle von face-to-face-Beratungen bieten sie telefonische und online-Beratungen an. Obwohl die Hilfsorganisationen für Opfer von Häuslicher Gewalt voll funktionsfähig sind, gehen Fachleute von einer Verschärfung der Lage in den kommenden Wochen aus. Hintergrund sind die einschneidenden Massnahmen, die der Bundesrat zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) erlassen hat; innerfamiliäre Spannungen und damit die Zahl der Fälle von Häuslicher Gewalt dürften zunehmen.“
Konkret werden deshalb zusätzliche Massnahmen eingeleitet: Die Organisationen im Bereich der Opferhilfe werden dazu aufgefordert, zusätzliches Personal einzustellen und neue Räume für die Unterbringung von Opfern bereitzustellen.
In unserer Region ist das Frauenhaus Zürcher Oberland umgehend aktiv geworden. Gemäss ihrer Medienmitteilung vom 26.03.2020 sind sie ab dem 30,03.2020 bereit, zusätzliche Zimmer für gewaltbetroffenen Frauen und Kinder anzubieten und eine qualifizierte Beratung und Begleitung sicher zu stellen.
In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an den Stadtrat:
Baumann: Hat der Stadtrat Kenntnis davon, wie viele gewaltbetroffene Personen, die in unserer Stadt wohnhaft sind, im Jahr bisher Unterstützung von Beratungsstellen; Begleitung und Unterkunft in Anspruch genommen haben? Wenn ja, wie viele sind es durchschnittlich über die letzten drei Jahre?
Stadtrat: Dem Stadtrat liegen keine detaillierten Angaben über sämtliche gewaltbetroffenen Personen mit Wohnsitz in Dübendorf vor, die eine Unterstützung in irgendeiner Form beansprucht haben. lhm ist jedoch die Anzahl der polizeilich gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt im von COVID 19 betroffenen Zeitraum von Mitte März bis Anfang Mai 2020 bekannt. Gemäss Angaben der Polizei entsprechen die in dieser Zeit in Dübendorf polizeilich gemeldeten 12 Fälle dem Durchschnitt der Vorjahre; ein covidbedingter Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt konnte durch die Polizei somit nicht festgestellt werden. lm Weiteren entsprechen auch die im genannten Zeitraum eingegangenen Gesuche um Kostengutsprache für den Aufenthalt von Dübendorfer Einwohnerinnen in Frauenhäusern den Vorjahreszahlen (jährlich durchschnittlich rund 2 – 4 Gesuche).
Baumann: In welcher Weise hat die Stadt Dübendorf bisher Betriebe der Opferhilfe im Kanton Zürich unterstützt?
Stadtrat: Die lnstitutionen der Opferhilfe im Kanton Zürich wurden bisher nicht in besonderer Weise unterstützt. Die Unterstützung der lnstitutionen ergibt sich einerseits durch die subsidiären Kostengutsprachen für hilfesuchende/betreute Dübendorfer Einwohnerinnen. Andererseits sind auch Unterstützungsbeiträge bei vorliegenden Gesuchen im Rahmen der jährlichen humanitären Hilfe der Stadt Dübendorf möglich.
Baumann: Ist der Stadtrat bereit, aufgrund der ausserordentlichen Lage neu zu beurteilen, wie die Stadt diese Betriebe während der Corona-Zeit unterstützen könnte? Wenn ja: Welche Massnahmen sind geplant oder angedacht? Ist er bereit, mit dem Frauenhaus Zürcher Oberland und/oder einer Beratungsstelle in Zürich Kontakt aufzunehmen, um konkrete Massnahmen umzusetzen? Wenn nein: Warum nicht?
Stadtrat: Wie bereits die Ausführungen in der Antwort zur Frage 1 deutlich machen, ist die von verschiedenen Fachstellen zu Beginn des „Lockdown“ befürchtete ausserordentliche Lage aufgrund eines erhöhten Ansturms auf die Frauenhäuser bislang nicht eingetreten. Dieser Umstand wird u.a. auch von Susan Peter, Geschäftsführerin der Stiftung Frauenhaus Zürich, in einem Artikel des Zürcher Unterländers vom 30. April 2020 wie folgt bestätigt: „ln unseren drei Frauenhäusern sind die Fallzahlen stabil…lm Moment haben wir jedenfalls im Kanton Zürich genügend Plätze und warten ab, wie sich die Situation entwickelt.“ Aufgrund dessen besteht aus Sicht des Stadtrates aktuell kein Bedarf an ausserordentlichen Unterstützungsmassnahmen.
Baumann: Wo sieht der Stadtrat Möglichkeiten, Wohnraum, Zimmer und Unterkünfte vorübergehend zur Verfügung zu stellen, um die dringend notwendigen Massnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus umsetzen zu können? Wie stellt sich der Stadtrat dazu, beispielsweise leerstehende Hotelzimmer und andere leerstehende Immobilien für die Unterbringung von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder in dieser Weise zu nutzen, und die Hotels / Immobilienverwaltungen dafür zu entschädigen?
Stadtrat: Wie vorstehend erläutert, besteht auch aus Sicht der direkt betroffenen lnstitutionen aktuell kein Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten für die Frauenhäuser, weshalb sich für den Stadtrat auch die Frage nach allfälligen zusätzlichen Massnahmen nicht stellt.
Baumann: Wie ist das Sozialamt, die Polizei und andere Anlaufstellen der Stadt auf den potentiellen Anstieg von häuslicher Gewalt und zwischenmenschliche Spannungen sensibilisiert und welche Massnahmen stehen den Mitarbeitenden zur Verfügung?
Stadtrat: lm Rahmen der Corona-Krise wurden bzw. werden die einzelnen Bereiche der Stadtverwaltung in verschiedenster Art und Weise laufend mit neuen Problemfeldern konfrontiert, für die teilweise dringend Lösungen gefunden und Massnahmen umgesetzt werden müssen. Die notwendige Sensibilisierung ist deshalb zweifellos vorhanden. Hinsichtlich häuslicher Gewalt besteht aktuell jedoch kein besonderer Handlungsbedarf.
Baumann: Wie beurteilt der Stadtrat die Umsetzung des Home-Schooling in den verschiedenen Schuleinheiten? Wie hat sich die Lebensqualität der Familien in der Stadt verändert seit die Schulen geschlossen sind, und alle Kinder erste Erfahrungen mit Home-schooling machen?
Stadtrat: Gemäss Auskunft der Primarschule hat das Home-Schooling weitestgehend gut funktioniert. Es konnten jedenfalls keine Krisensituationen festgestellt werden. ln einzelnen Fällen, in denen Probleme aufgetreten sind, ist den Eltern über die Lehrpersonen bei der Schulsozialarbeit oder beim Schulpsychologischen Dienst die benötigte Hilfestellung angeboten worden. ln zwei Fällen konnte mit der Aufnahme in der Notbetreuung geholfen werden. lm Weiteren hat die Primarschulpflege eine externe Evaluation mit einer Befragung von Eltern und Lehrpersonen zu den Erfahrungen mit Heimunterricht in Auftrag gegeben.
Baumann: Wie werden Familien identifiziert, bei denen vermehrt Spannungen zu befürchten sind, weil sie bereits jetzt und auf unbestimmte Zeit gezwungen sind, auf engem Raum zusammen zu wohnen, wenn alle Kinder zuhause sind und die Eltern allenfalls nicht arbeiten können? Gibt es Hinweise von der Schule, insbesondere von der Schulsozialarbeit, die zu Hilfe gezogen werden? Mit welchen präventiven Massnahmen können solche Spannungslagen entschärft werden?
Stadtrat: Wie vorstehend erwähnt, besteht für betroffene Familien bei allfälligen Problemen die Möglichkeit, sich über die Lehrpersonen bei der Schulsozialarbeit und beim Schulpsychologischen Dienst die notwendige Hilfe zu holen. Dieses Hilfsangebot wurde von der Primarschule gegenüber den Eltern auch aktiv kommuniziert.
Aufgrund der Dringlichkeit der Sachlage und der Aktualität dieser Anfrage bitten wir den Stadtrat um eine raschmögliche Bearbeitung und Umsetzung der vorliegenden Anregungen.
Herzlichen Dank!
Im Namen der Fraktionen SP und Grüne: Hanna Baumann, Gemeinderätin SP
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