Flavia Sutter präsidiert zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation den Gemeinderat, ist in dieser Funktion politisch neutral und überlässt es daher Hanna Baumann, die Antwort des Stadtrates zu kommentieren.
Sutter/Baumann: Grüne und SP begrüssen den Entscheid des Stadtrates, den Jahresbericht und Zwischenbericht 2017 der Ombudsstelle dieses Jahr doch noch zu veröffentlichen. Das schafft mehr Transparenz. Die beiden Berichte bestätigen die Medien-Enthüllungen von 2016 und entkräften damit den durch die zuständige Stadträtin im Februar 2019 geäusserten Vorwurf der „politisch motivierten Hetze“. Bezugnehmend auf diesen Bericht bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1: Wahrung der Menschenwürde
Sutter/Baumann: Im Zwischenbericht 2017 heisst es unter Punkt 4.2 Wahrung der Menschenwürde: „14 Klientinnen und Klienten haben mir gegenüber ausgesagt, dass sie beim Sozialdienst respekt- und achtungslos behandelt und abgefertigt wurden. (…) Die Leiterin der Sozialhilfe und auch die betroffenen Berater und Beraterinnen sind durch die Personalverantwortlichen mit den Aussagen zu konfrontieren und ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen der Klientinnen und Klienten Stellung zu nehmen.“
- Wurden die Leiterin der Sozialhilfe und die betroffenen Berater*innen durch die Personalverantwortlichen mit den Aussagen der genannten 14 Klient*innen konfrontiert?
- Haben die Leiterin und die Berater*innen zu den Vorwürfen Stellung genommen?
- Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Stellungnahme (schriftlich, mündlich mit/ohne Protokoll) und wie lautete deren Inhalt?
- Wenn nein, warum nicht?
Stadtrat: Der Jahresbericht der Ombudsstelle stellt ein Rechenschaftsbericht über deren Tätigkeit zuhanden der verantwortlichen Stelle (ab 1. Juli 2019 Gemeinderat) dar. Es liegt auf der Hand, dass bei durch die Ombudsstelle wiederholt festgestellten Missständen der Gemeinderat oder dessen Organe (Büro oder GRPK) für eine nähere Prüfung der Umstände in Einzelfällen auch auf den Rechenschaftsbericht der Ombudsstelle verweisen können. Der Stadtrat weist jedoch darauf hin, dass es sich beim Rechenschaftsbericht der Ombudsstelle nicht um einen Untersuchungsbericht zulasten einzelner Behörden und Mitarbeitenden handelt und die Ombudsstelle auch nicht die Funktion einer Untersuchungsbehörde, sondern einer unabhängigen Beschwerdestelle hat.
Aus Sicht des Stadtrates entspricht es deshalb nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck, wenn der lnhalt des Rechenschaftsberichtes der Ombudsstelle im Nachhinein für politische Vorstösse zulasten einzelner Behörden oder Mitarbeitenden verwendet wird. Zumal mit einem solchen Vorgehen, bei dem durch die unabhängige Beschwerdestelle beurteilte Fälle, nachträglich einer nochmaligen (politischen) Beurteilung durch andere Stellen unterzogen werden, die notwendige Unabhängigkeit der
Ombudsstelle ernsthaft in Frage gestellt werden müsste.
Der Abteilungsleiter und die Leiterin der Sozialhilfe wurden vom Geschäftsleiter im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit den Aussagen konfrontiert und haben dazu Stellung genommen. Die Stellungnahmen wurden zusammen mit allfällig notwendigen Massnahmen in einem Protokoll festgehalten. Auf den vertraulichen lnhalt des Protokolls kann nicht weiter eingegangen werden.
Hanna Baumann: Guten Abend geschätzte Anwesende vom Gemeinderat und vom Stadtrat und alle, die hier zuhören: guten Abend miteinander! Ich nehme kurz Stellung zur rechtzeitigen Beantwortung der Interpellation zu den Ombudsberichten 2017 durch den Stadtrat:
Dieses Mal weist der Stadtrat vor den eigentlichen Antworten unter dem Titel ‚Grundsätzliches‘ daraufhin, dass der Jahresbericht der Ombudsstelle ein Rechenschaftsbericht über die eigene Tätigkeit zuhanden der verantwortlichen Stelle darstelle; der Gemeinderat sei seit dem 1. Juli 2019 dafür zuständig. Dabei sei zu beachten, dass der Rechenschaftsbericht nicht als ein Untersuchungsbericht zulasten einzelner Behörden oder Mitarbeitenden zu verstehen sei, noch dass die Ombudsstelle die Funktion einer Untersuchungsbehörde innehabe, sondern die Funktion einer unabhängigen Beschwerdestelle. Soweit gehe ich mit dem Stadtrat einig.
Weiter führt er aus, dass der Inhalt des Rechenschaftsberichts nicht im Nachhinein für politische Vorstösse verwendet werden solle. Offenbar ist es nötig, hier nochmals zu begründen, weshalb wir uns dazu entschieden, auch zu diesen ältesten Ombudsberichten Fragen zu formulieren. Dazu gebe ich drei Punkte zu bedenken:
- Erstens hat Dübendorf seine eigene Geschichte, welche Ende 2016 zur Gründung einer provisorischen Ombudsstelle geführt haben. Und bekanntlich ist es erstrebenswert aus der eigenen Geschichte etwas zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Unsere Fragen zielen darauf ab, zu ergründen, wie die Ombudsstelle in der Verwaltung integriert wurde und inwiefern sie etwas bewirkt hat. Es ist doch eine Chance für unser System, wenn eine unabhängige Stelle Beschwerden entgegennimmt, Einblick in die Verwaltungsabläufe erhält und dann aus ihren Erkenntnissen Empfehlungen formuliert!
- Zweitens haben wir festgestellt: Auch drei Jahre später sind die Probleme im Bereich Soziales noch nicht vom Tisch, und die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtrat, der Verwaltung und der Sozialbehörde werfen immer noch ab und zu Fragen auf insbesondere bezüglich transparenter Kommunikation.
- Drittens wollen wir in der Gegenwart leben und vorwärts schauen: Inzwischen hat sich der Gemeinderat für die definitive Einführung einer Ombudsstelle ausgesprochen, wobei diese an der kantonalen Ombudsstelle angeschlossen ist. Die Funktionsweise, Möglichkeiten und Chancen einer Ombudsstelle sind also weiterhin sowohl für den Gemeinderat als auch für die Bevölkerung von Belang.
Doch nun zu den Antworten auf die Fragen, für welche wir uns bedanken:
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs hat der Geschäftsleiter den Abteilungsleiter und die Leiterin der Sozialhilfe mit den Aussagen konfrontiert und diese haben dazu Stellung genommen. Es gibt ein Protokoll zu diesem Gespräch mit den Stellungnahmen und allfällig notwendigen Massnahmen, wobei dessen Inhalt vertraulich ist.
Frage 2: Personalpolitik
Sutter/Baumann: Im Zwischenbericht 2017 unter Punkt 4.4. heisst es unter Empfehlung: «Das Auswahlverfahren und die Zuständigkeiten bei der Anstellung von Mitarbeitenden für die Sozialhilfe sowie das Vorgehen bei personellen Entscheiden ist zu überprüfen. Es ist zu klären, ob von ausgetretenen Mitarbeitenden Protokolle von Abschlussgesprächen vorliegen.»
- Wer ist zuständig für die Einstellung von Personal auf dem Sozialamt?
Stadtrat: Für die Mitarbeitenden auf Stufe Sachbearbeiter Sozialhilfe / Sozialarbeiter liegt die Zuständigkeit gemeinsam beim Abteilungsleiter Soziales und dem Geschäftsleiter. Die Eintrittsprozesse aller neuen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung werden von der Stellenausschreibung bis zur Unterschrift des Arbeitsvertrages jeweils eng durch die Personaldienste der Stadt Dübendorf begleitet.
Sutter/Baumann: Wurde das Auswahlverfahren überprüft aufgrund der Empfehlungen des Ombudsmannes?
Stadtrat: Die Auswahlverfahren für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung werden im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses grundsätzlich laufend überprüft. Die Einstellung von Personal unterliegt einem Prozess, der durch die Personaldienste geführt wird.
Sutter/Baumann: Finden Abschlussgespräche bei Personalwechsel statt, gibt es Übergabeprotokolle und werden diese von der Personalkommission zur Kenntnis genommen?
Stadtrat: Beim Austritt von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Dübendorf wird mit diesen durch die Personaldienste immer ein Austrittsgespräch durchgeführt. Die Rückmeldung der Mitarbeitenden werden dabei in einem Fragebogen schriftlich festgehalten und der Geschäftsleitung zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Eine Personalkommission existiert in der Stadtverwaltung Dübendorf nicht.
Hanna Baumann: Auch die Frage 2 bezüglich Zuständigkeit für die Einstellung / Auswahlverfahren und Personalwechsel sind soweit befriedigend beantwortet worden: Die Zuständigkeit für die Einstellung von Mitarbeitenden auf der Stufe Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Sozialhilfe und Sozialarbeitende liegt gemeinsam beim Abteilungsleiter und dem Geschäftsleiter. Auch die Personaldienste leisten ihren administrativen Beitrag für die Eintrittsprozedere. Entsprechend werden die Auswahlverfahren laufend überprüft und prozessartig verbessert und weiterentwickelt. Wie bei allen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Dübendorf werden Austrittsgespräche geführt, und die Rückmeldungen schriftlich festgehalten, so dass die Geschäftsleitung davon Kenntnis nehmen kann.
Nur bezüglich Fallübergabe und Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden auf der Ebene Sozialberatung sagt die Antwort nichts aus.
Frage 3 & 4: Fehlende Rechtsmittelbelehrung / Androhung von Strafanzeigen
Sutter/Baumann: Im Zwischenbericht 2017 unter Punkt 4.5 heisst es: „Drei Klientinnen und Klienten beanstanden, dass der Sozialdienst vielfach Erlasse ohne Rechtsmittelbelehrung durchsetzt. In solchen Fällen bleibt es dann den Klientinnen und Klienten verwehrt, mit diesen Entscheiden an die Aufsichtsbehörde zu gelangen. (…) Ich konnte bei der Akteneinsicht feststellen, dass diese Beanstandung der Klientinnen und Klienten berechtigt ist. Vor allem bei Diskussionsgeschäften der Sozialbehörde wird der Entscheid durch die Leiterin des Sozialdienstes den Betroffenen ohne Rechtsmittelbelehrung eröffnet.“ Ein Rekursrecht besteht immer dann, wenn einem Gesuch nicht vollumfänglich bzw. nur unter besonderen Bedingungen entsprochen worden ist. Ein solcher Entscheid ist daher nur dann korrekt, wenn er eine Rechtsmittelbelehrung enthält (Art. 31 SHV und Art. 10 Abs. 1 VRG). Eine unterlassene Rechtsmittelbelehrung ist ein gravierender Formfehler und eine Verletzung der Rechte der Klient*innen.
- Werden die Verfügungen des Sozialdienstes den Klient*innen mittlerweile konsequent mit korrekter Rechtsmittelbelehrung zugestellt?
- Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit die Wahrung der Rechte der Sozialhilfe-Klient*innen zukünftig gewährleistet werden kann?
Stadtrat: Die fachliche Zuständigkeit für die Sozialhilfe liegt bei der Sozialbehörde. Diese bestätigt, dass Verfügungen der Sozialhilfe ordnungsgemäss mit Rechtsmittelbelehrung versehen sind und auch die Rechte der Sozialhilfe-Kl ienten gewährleistet werden.
Sutter/Baumann: Im Zwischenbericht 2017 heisst es unter Punkt 4.6 „Beschlüsse der Sozialbehörde“ bei den Empfehlungen: «Die Beschlüsse der Sozialbehörde sind klar und unmissverständlich aber auch empfängerorientierter abzufassen.» Im Jahresbericht 2017 unter Punkt 4.2 heisst es zudem: „Drohungen mit Strafanzeige wegen Missbrauch von Sozialhilfegeldern sind bei Anordnungen von Zahlungsfristen bei Rückzahlungen zu unterlassen. Sollten Sozialhilfegelder missbraucht worden sein, ist ohnehin Strafanzeige zu erheben.“
- Verzichten die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes mittlerweile darauf, Klient*innen in der genannten Art a priori einzuschüchtern?
- Wie und durch wen wurde das Wording der Beschlüsse des Sozialbehörde überarbeitet?
Stadtrat: Die Erwähnung möglicher strafrechtlicher Folgen eines fehlbaren Verhaltens von Klienten der Stadtverwaltung beschränkt sich nicht nur auf die Sozialhilfe, sondern ist auch in anderen Bereichen (2.8. Wahlen und Abstimmungen, Steuern, Sicherheit) üblich. Dieses Vorgehen dient nicht der Einschüchterung der Klienten, sondern stellt in ihrem lnteresse einen sachlichen Hinweis auf mögliche (strafrechtliche) Konsequenzen dar.
Hanna Baumann: Zu den Fragen 3 und 4 bezüglich der Formulierung von Verfügungen und Beschlüssen der Sozialbehörde heisst es in der Antwort, diese würden stets ordnungsgemäss mit korrekter Rechtsmittelbelehrung versehen seien und auch die Rechte der Betroffenen gewährleistet werden. Ausserdem werde Wert darauf gelegt, dass sachliche Hinweise auf allfällige strafrechtliche Konsequenzen bei fehlbarem Verhalten in den Beschlüssen der Sozialbehörde enthalten seien.
Frage 5: Ausweisung einer Familie aus einer stadteigenen Wohnung
Sutter/Baumann: Im Jahresbericht 2017 unter Punkt 4.1 heisst es: „Eine fünf-köpfige Familie wird aus einer stadteigenen Wohnung ausgewiesen. Die Intervention durch die Ombudsstelle verlief leider ergebnislos. Ein Mitarbeiter erklärte mir, dass die Liegenschaft ein Renditeobjekt der Stadt Dübendorf und somit im Finanzvermögen angesiedelt sei. Es handle sich um Privateigentum der Stadt. Die Ombudsstelle sei in solchen Fällen nicht zuständig. Diese Aussage überzeugt den Leiter der Ombudsstelle nicht. Die Zuständigkeit ist zu klären.“
- Wurde die Zuständigkeit des Ombudsmanns in diesem Fall geklärt?
- Teilt der Stadtrat die Auffassung des besagten Mitarbeiters, wonach „Privateigentum der Stadt“ nicht in die Zuständigkeit des Ombudsmanns fallen?
- Kann eine Stadt überhaupt „Privateigentum“ besitzen?
Stadtrat: Die Zuständigkeit der Ombudsstelle ergibt sich aus dem übergeordneten Recht und ist grundsätzlich nicht durch die betroffene Behörde bzw. deren Mitarbeiter zu beurteilen. Eine diesbezüglich einschränkende Ausserung eines Mitarbeitenden ist deshalb generell nicht angezeigt. Die Vermögenswerte der Stadt Dübendorf teilen sich in Finanzvermögen und Verwaltungsvermögen auf. Als politische Gemeinde kann die Stadt Dübendorf kein Privatvermögen besitzen.
Hanna Baumann: Zur Frage 5, welche sich auf den Vorfall bezieht, dass eine fünf-köpfige Familie aus einer stadteigenen Wohnung verwiesen wurde und die Intervention der Ombudsstelle ergebnislos blieb, fallen die Antworten insofern positiv aus, als dass die Zuständigkeit des Ombudsmanns inzwischen geklärt sei und die Mitarbeitende und Stellen ihm korrekte Auskünfte erteilen müssen.
Frage 6: Zögerliche Vergabe von Notwohnungen
Sutter/Baumann: Im Jahresbericht 2017 unter Punkt 4.2 heisst es: „Notwohnungen werden den Klienten erst im allerletzten Moment zur Verfügung gestellt. Besonders in einem Fall war die Haltung des Sozialdienstes nach Auffassung der Ombudsstelle sehr hart. In einem anderen Fall ist der Zustand der zugewiesenen Notwohnung – gemäss den vom Klienten der Ombudsstelle zugestellten Fotos – bedenklich.“
- Gibt es einen sachlichen Grund für die zögerliche Vergabe von Notwohnungen?
- Wie viele Notwohnungen für jeweils wie viele Personen besitzt die Stadt Dübendorf? Welche Alternativen werden genutzt und an welchen Standorten befinden sich diese?
- Gedenkt der Stadtrat, den Bestand an Notwohnungen zu erhöhen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Massnahmen ergreift der Stadtrat, um den Zustand der Notwohnungen zu verbessern?
Stadtrat: Die Vergabe einer Notwohnung stellt selbstredend eine Notmassnahme dar. Somit ist eine eher zögerliche oder zurückhaltende Vergabe einer Notwohnung durchaus angezeigt. Die Stadt Dübendorf verfügt aktuell über keine eigenen Notwohnungen. Die notfallmässige Unterbringung von Klienten wird durch die Zusammenarbeit mit privaten Partnern sichergestellt. Diese Praxis hat sich bewährt, weshalb diesbezüglich kein Handlungsbedarf besteht.
Hanna Baumann: Die Frage 6 bezieht sich auf die Vergabe von Notwohnungen, die oft im letzten Moment vergeben werden oder in bedenklichem Zustand seien. In der Antwort erfahren wir, dass die Stadt Dübendorf momentan über keine eigenen Notwohnungen verfüge, sondern die notfallmässige Unterbringung von Personen durch Zusammenarbeit mit privaten Partnern sichergestellt werde. Die Antwort endet mit der Feststellung, diese Praxis habe sich bewährt, weshalb kein Handlungsbedarf bestehe.
Hier nehmen wir Bezug auf den eingangs erwähnten Gedanken, dass wir in der Gegenwart leben und aus der Geschichte etwas für die Zukunft lernen können: Wie bitten den Stadtrat, die Feststellung, dass kein Handlungsbedarf bestehe in Bezug auf Notwohnungen erneut zu überdenken. Einerseits entwickelt sich die Stadt Dübendorf rasant. Zahlreiche neue Wohntürme mit teuren Wohnungen schiessen aus dem Boden, daneben werden günstige, alte Wohnungen abgerissen oder so renoviert, dass sie danach in einem höheren Preissegment vermietet werden können. Andererseits sind wir als ganze Gesellschaft von der aktuellen Corona-Krise betroffen. Wir brauchen neben den teuren Wohnungen auch bezahlbare Wohnungen für Leute, die wenig verdienen oder auf Sozialhilfe angewiesen sind, weil wir eine solidarische Gesellschaft sein und bleiben wollen.
Die Stärke der Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren schwächeren Gliedern umgeht. Und wenn ich meine Erfahrungen mit der Dübendorfer Bevölkerung in die Waagschale lege, glaube ich nach wie vor an ein starkes Dübendorf, das viele Gegensätze integrieren und fruchtbar machen kann für die Gesellschaft als Ganzes.
Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne, Hanna Baumann, Gemeinderätin SP
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