Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum neuen Wassergesetz
Mehr naturnaher Raum für die Gewässerläufe, besserer Zugang zu unseren Flüssen und Seen und eine Trinkwasserversorgung zu 100% in öffentlicher Hand: Das Wassergesetz 2.0 behebt die groben Fehler der ersten Fassung von 2019, welche die Stimmbevölkerung aufgrund des Referendums von GRÜNEN und SP bachab geschickt hatte. Die GRÜNEN stimmen der neuen Version zu: das Gesetz ist ein ganz wichtiger Schritt zur Verbesserung der Gewässerökologie.
Das neue Wassergesetz, das die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) an den Kantonsrat überwiesen hat, orientiert sich an der Vorlage der Regierung von 2015. Dieser hätten die GRÜNEN zugestimmt. Doch die damals bürgerlich dominierte KEVU wollte die Privatisierung der Wasserversorgung zulassen, schwächte die Anliegen der Ökologie und wollte die Schaffung von neuem Gewässerzugang erschweren. Diese Fehler sind in der neuen Fassung behoben.
Revitalisierungen: jetzt kann es vorwärts gehen
Selbst für den Zankapfel der Wassergesetzgebung – für die vom Bund vorgegebene Festlegung des Gewässerraums – hat die Kommissionsmehrheit eine gute Lösung gefunden. Statt Gewässerabstandslinien zu setzen, muss der Kanton für jeden Gewässerabschnitt den Raum bestimmen, der in Zukunft frei von Düngung und intensiver Bewirtschaftung, aber auch möglichst frei von baulicher Beanspruchung sein soll. Für diese Aufgabe misst das neue Gesetz dem Gewässerschutz und der Biodiversität hohe Bedeutung zu, berücksichtigt aber auch bereits vorhandene Nutzungen. Die GRÜNEN begrüssen die austarierte Lösung: Sie wird der Baudirektion ermöglichen, bei der Gewässerraumfestlegung wie bei der Revitalisierung zügig vorwärts zu machen. Denn der Kanton Zürich liegt im Rückstand.
Gewässerzugang für alle
Beim öffentlichen Zugang zu unseren Flüssen und Seen orientiert sich das Wassergesetz jetzt am Bundesrecht, statt dass es dieses wie 2019 versucht auszuhebeln. Nach dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz sind öffentliche Zugänge zu Gewässern zu erleichtern. Das gilt nun ohne Wenn und Aber auch für Zürich, alles andere hätte zu verzögernden Rechtsstreitigkeiten und zu Vollzugsschwierigkeiten geführt.
Prävention statt Privatisierung
Dass im Wassergesetz nun explizit steht, dass die Trinkwasserversorgung zu 100% in öffentlicher Hand bleiben muss (§107), zeigt, welchen Erfolg das Referendum von GRÜNEN und SP gegen das erste Wassergesetz hatte. In diesem Zusammenhang gibt es noch ein Novum: es betrifft die Verwendung der Wassergebühren. Die Wasserversorger dürfen ihre Einnahmen neu auch für den Schutz der Trinkwasservorkommen und für die Prävention vor Verschmutzung verwenden. Wie im ganzen Gesetz hat auch hier die Ökologie deutlich mehr Gewicht bekommen.
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