Der Spielplatz Inside mit den Holz-Einhörnern ist von der Marktgasse her über eine Treppe und eine steile Kinderwagen-Rampe erschlossen. Die Neigung dieser Rampe beträgt etwa 45° oder 100%. Um eine selbständige Benutzung einer Rampe durch eine Person im Rollstuhl zu gewährleisten, darf die Neigung höchstens 6% betragen (siehe SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»).
Vom Parkplatz der Bahnhofstrasse 1-5 aus (hinter dem Restaurant Kreuz/Milazzo Optik) wäre ein ebenerdiger Zugang möglich. Leider unterbricht hier eine ca. 20cm hohe Granitkante den hindernisfreien Zugang zum Spielplatz (Siehe Anhang). Eltern oder Angehörige im Rollstuhl können ihre Kinder somit nicht ohne fremde Hilfe auf diesen zentralen Spielplatz begleiten und beaufsichtigen.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
Grüne: Erlauben es die Eigentumsverhältnisse, dass die Stadt diese Granitkante entfernt und ist der Stadtrat bereit, das zu veranlassen? Wenn Nein, warum nicht?
Stadtrat: Nein. Die bestehende Betonstellplatte steht auf der Grenze der beiden Grundstücke Kat-Nrn. 16773 und 16774. Das Grundstück Kat.-Nr. 16773, mit dem Spielplatz, ist ein städtisches Grundstück, während sich das Grundstück Kat.-Nr. 16774 im Privatbesitz befindet. Eine Öffnung resp. ein barrierefreier Zugang zum Spielplatz, wie vorstehend beschrieben, bedingt den Zugang über das Grundstück Kat.-Nr.16774. Dies wiederum benötigt die Einwilligung / Genehmigung (Dienstbarkeit zu Gunsten der Öffentlichkeit) der Grundeigentümerin.
Grüne: Falls die Granitkante auf Privatbesitz liegt: Ist der Stadtrat bereit, auf die Eigentümer zuzugehen und die Entfernung der Granitkante auf Kosten der Stadt vorzuschlagen? Wenn Nein, warum nicht?
Stadtrat: Ja. Es werden mögliche Optionen für einen barrierefreien Zugang zum Spielplatz geprüft. Eine Lösung wird nur möglich sein, wenn der Grundeigentümer einverstanden ist.
Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.
Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne
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