Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um jede Gemeinde zu verpflichten, eine verantwortliche Ombudsstelle für kommunale Angelegenheiten zu benennen.
Begründung:
Im Umgang mit Behörden können Probleme auftreten. Menschen fühlen sich unter Umständen nicht ernst genommen, schlecht behandelt oder missverstanden. In einigen Gemeinden gibt es bereits die Möglichkeit, sich an eine gemeindeeigene Ombudsstelle zu wenden. 22 Gemeinden nehmen die Möglichkeit war, sich der kantonalen Ombudsstelle anzuschliessen. Dies wird den Gemeinden mit Art. 81 Abs. 4 der Kantonsverfassung ermöglicht. In vielen Gemeinden gibt es jedoch keine Möglichkeit, auf eine unabhängige Stelle zuzugehen, die vermittelnd und schlichtend eingreifen kann.
Dabei bringt eine Ombudsstelle viele Vorteile. Durch frühes Vermitteln oder Klären von Sachverhalten können unter Umständen aufwendige und kostspielige rechtliche Verfahren – für Privatpersonen, Unternehmen oder die Verwaltung – vermieden werden. Beispielsweise wenden sich Personen an eine Ombudsstelle, wenn sie von der juristisch korrekten, aber nicht immer einfach verständlichen «Beamtensprache» überfordert sind und nicht wissen, wie sie konkret auf einen Brief von der Behörde reagieren sollten. Ebenso ist die Hürde, sich von einer unabhängigen Stelle Rat und Unterstützung zu holen, niedriger. Unterstützung wird dadurch allen zugänglich.
Ombudsstellen helfen aber nicht nur konkret Einwohnerinnen und Einwohner, sondern können auch eine Art Frühwarnsystem für Behörden sein, wenn sich in einer Behörde Probleme anbahnen. Via ihrer Jahresberichte können Ombudsstellen einen Blick von aussen geben.
Julian Croci, Kantonsrat Grüne & Anne-Claude Hensch, Kantonsrätin Alternative Liste
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