Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zum oben genannten Projekt Stellung zu nehmen und begründete Änderungsanträge einzubringen.
Wir befürworten die Aufhebung der engen und steilen Fussgängerunterführung an der Memphiskreuzung und den neuen 3.5 Meter breiten separaten Veloweg entlang der Überlandstrasse.
Antrag 1
Es sei Tempo 50 generell auf der Überlandstrasse schon vor der Memphiskreuzung anzuordnen.
Begründung
Die Memphiskreuzung ist ein ausgesprochener Unfallschwerpunkt. Mit der Reduktion des Tempos schon vor der Kreuzung können die rasanten Beschleunigungen etwas abgeschwächt werden. Es macht auch keinen Sinn, für die kurze Strecke auf 60 zu beschleunigen und gleich nach der Kreuzung wieder auf 50 abzubremsen. Bei Ausfall der Lichtsignale ist es für Fussgänger*innen bei Tempo 50 einfacher, die Strasse zu überqueren. Mit der Reduktion soll die Kreuzung für alle sicherer werden.
Ausserdem können dadurch zwei Signalstandorte für den Tempowechsel eingespart werden.
Antrag 2
Der nördliche Velostreifen auf der Zwinggartenstrasse Richtung Memphiskreuzung soll wie auf der Südseite durchgehend werden.
Begründung
Die Zwinggartenstrasse ist mit einem beidseitigen Velostreifen versehen. Zwischen der Kriesbachstrasse und der Auffahrt zum Radweg ist dieser Velostreifen unterbrochen. Es ist unverständlich, dass dieser Streifen für 60 Meter unterbrochen wird. Zur Sicherheit der Velofahrer*innen von 8 bis 80 braucht es diese Stück Radstreifen.
Antrag 3
Es soll östlich neben dem geplanten Veloübergang bei der Grundstrasse auch wieder ein separater Fussgängerstreifen angebracht werden.
Begründung
Der Fussgängerstreifen wurde vor wenigen Jahren aufgehoben. Mit dem Strassenumbau, der Reduktion von Fahrspuren, der Temporeduktion und der Verbreiterung der Mittelinsel auf 2.5 Meter ist es möglich, den Fussgängerstreifen wieder zu markieren. Die Situation ist sehr übersichtlich. Der neue Fussgängerstreifen soll abgetrennt durch einen Baum östlich neben die Velofurt zu liegen kommen.
Antrag 4
Es sei bei der Lichtsignalanlage Neuhofstrasse auf die Überkopfbalken zu verzichten.
Begründung
Die Neuhofstrasse ist eine Quartierstrasse mit Tempo 30 und eine solche überdimensionierte Lichtsignalinstallation passt nicht ins Bild. Es soll auf dieser Seite der Einmündung wie bisher zwei freistehende Signalträger für die Lichtsignale angebracht werden.
Antrag 5
Der 36 Meter lange Velostreifen auf der Neuhofstrasse vor der Lichtsignalanlage sei beizubehalten und im Neubauteil wieder zu markieren.
Begründung
Dieser bestehende erhöhte Velostreifen ermöglicht es den Velofahrer*innen, bei einem Stau vor der Lichtsignalanlage die Autos sicher zu überholen. Das Trottoir ist an dieser Stelle nicht nötig, es hat keine Fortsetzung Richtung Bahnhofstrasse und wird eigentlich nicht benutzt. Der Parkplatz hat einen separaten Fussgängerausgang zur Überlandstrasse und zum Bahnhof.
Antrag 6
Die Velofurten seien flach und ohne Rampen oder Bundsteine auszuführen.
Begründung
Die Velofahrer*innen sollen sich an den Kreuzungen auf die Signale und den Verkehr konzentrieren und nicht durch Absätze abgelenkt und geschüttelt oder geholpert werden. Für die Sicherheit von Personen mit Sehbehinderung sind um diese Stellen herum Leitlinien anzubringen.
Antrag 7
Die Velofurten seien 4 Meter breit zu planen.
Begründung
Wenn mehrere Velos an den Übergängen warten, können sie besser nebeneinander losfahren, wenn es grün wird. Wenn der Bund mit den Vorschriften soweit ist, kann dann eine schräge Mittellinie auf der Velofurt markiert werden (Ausfahrt breiter als Einfahrt).
Antrag 8
Es seien auf dem Plan Linienführung und Haltestellen der geplanten Glattalbahn einzuzeichnen.
Begründung
In wenigen Jahren soll die Glattalbahn verlängert werden. Mit dem Plan kann gezeigt werden, dass keine unnötigen Umbauten der Überlandstrasse geplant werden und keine Mehrkosten durch den zweimaligen Umbau anfallen. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns sehr gerne kontaktieren.
Besten Dank für die Berücksichtigung unserer Anträge.
Freundliche Grüsse
Grüne Stadt Dübendorf
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