Im Artikel vom 17. Januar 2023 mit dem Titel «Abschiebungen um jeden Preis» deckt die «Republik» auf, wie ab dem Flughafen Zürich als Linienflüge getarnte private Ausschaffungsflüge durchgeführt werden durch das Sekretariat für Migration (SEM). Damit unterläuft das SEM die Kontrolle durch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Dieses Vorgehen taxiert das Bundesgericht als «rechtsstaatlich fragwürdige Rückführungspraxis». Da die Flüge ab Zürich durchgeführt werden, bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Beteiligung der Kantonspolizei und des Flughafens Zürich:

Fragen 1-5 & 7-8

Croci/Columberg/Walder: Wie viele solcher getarnten Flüge fanden seit 2019 statt? Wie viele Personen wurden seit 2019 auf diesem Wege ausgeschafft? Inwiefern hat der Regierungsrat Kenntnis von diesen getarnten Flügen? Wie beurteilt der Regierungsrat diese rechtsstaatlich fragwürdige Praxis, welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat diesbezüglich zu ergreifen? Inwiefern ist die Kantonspolizei involviert in diese getarnten Flüge? Werden Sinn und Zweck der getarnten Flüge dem Flughafen Zürich (beziehungsweise der Flughafen Zürich AG) offengelegt? Welche Vorteile geniessen die getarnten Flüge durch ihren Status als Linienflüge?

Regierungsrat: Gemäss Art. 71 Abs. 1 Bst. b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) organisiert der Bund die Reise von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann bei der Organisation der Ausreise mit ausländischen Behörden, mit Behörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden, mit internationalen und nationalen Organisationen, Fluggesellschaften oder mit weiteren privaten Dienstleistungserbringern zusammenarbeiten (Art. 5 Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen [SR 142.281]). Der Kanton Zürich hat keine Kenntnis über eine wie in der Anfrage und im zitierten Artikel geschilderte allfällige Praxis des SEM, «private Rückführungsflüge» als Linienflüge durchzuführen.

Frage 6 zur Unkenntnis der KaPo

Croci/Columberg/Walder: Polizistinnen und Polizisten der Flughafenpolizei gehören zu einer besonderen Einheit innerhalb der Zürcher Kantonspolizei. Wie kommt es dazu, dass die Kantonspolizei gemäss Republik Artikel angibt, ihr würden keine Informationen zu Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Ausschaffungsflug vorliegen?

Regierungsrat: Die Flughafenpolizei ist eine Hauptabteilung der Kantonspolizei. Wie im erwähnten Artikel ausgeführt, hat sich die Medienstelle der Kantonspolizei zu den geäusserten Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Ausschaffungsflug nicht äussern können, da ihr nach internen Abklärungen keine Informationen zu den angeblichen Vorfällen vorlagen.

Julian Croci & Benjamin Walder, Kantonsräte Grüne, Leandra Columberg, Kantonsrätin SP

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