Verkehr Kirchbachstrasse Süd (Höhe Vogelquartier)
Einleitung
Anwohner:innen der südlichen Kirchbachstrasse haben schon mehrfach beim Fragesteller moniert, dass die Strasse besonders zu Stosszeiten als Umfahrung für das Zentrum benutzt und dabei Tempo 50 häufig überschritten wird. Wegen der Nähe zum Schulhaus Birchlen sind dort auch viele Kinder unterwegs. Kürzlich wurde mir berichtet, dass aktuell eine Geschwindigkeitsmessung an der Strasse durchgeführt wird.
Fragen
- Ist sich der Stadtrat der Situation an der Kirchbachstrasse bewusst und die Messung eine Reaktion darauf?
- Sind vielleicht bereits Massnahmen in Planung?
Antwort Sicherheitsvorstand: Bei uns ist für diesen Abschnitt keine Reklamation eingegangen. Dieser Streckenabschnitt ist ja seit mehreren Jahren ein Bauabschnitt wegen der Überbauung Lerchenfeld, die sich jetzt eigentlich im Abschluss befindet. Das heisst, wir hatten bis vor wenigen Wochen eine Bauabschrankung auf diesem Abschnitt, was die Strasse zusätzlich verengt hat. Die Durchfahrt von sich kreuzenden Autos erachten wir in jenem Abschnitt, in dem die Abschrankung gestanden ist, als fast unmöglich. Das heisst: Die auf der Nordseite gelegenen Parkplätze mit den entsprechenden Buchten haben das Kreuzen erst möglich gemacht. Darum kann ich nicht sagen, dass dort zu schnell gefahren wird. Erstens war da eine Baustelle und zweitens war uns nicht bewusst, dass dort allenfalls zu schnell gefahren worden sein könnte.
Ob die Kirchbachstrasse als Umfahrungsroute genutzt wird, dazu liegen aktuell keine Untersuchungen vor. Um das festzustellen, wäre eine Untersuchung mit Nummernerhebung notwendig. Bisher besteht keine Veranlassung für entsprechende Abklärungen seitens Abteilung Sicherheit.
Störgeräuschsender „Kinderschreck/The Mosquito“ am Leepüntweg
Einleitung
Hinter der Poststelle befindet sich am Leepüntweg eine Nische mit Sitzbänken und einem Pingpong-Tisch. Diese wird nachts offenbar mit einem Hochfrequenz-Störgeräusch beschallt, um Jugendliche zu vergraulen, wobei das Laufen über den angrenzenden Leepüntweg (wichtige Fusswegverbindung) schon ausreicht, um den Sender auszulösen. Der Einsatz solcher Sender ist sehr umstritten, da sie im Verdacht stehen, Innenohrschäden bei Kindern und Jugendlichen zu verursachen.
Die Frequenzen dieser Geräte sind eigentlich so hoch, dass Erwachsene über 25 Jahre sie nicht hören können. Der Sender an dieser Stelle ist aber dermassen laut, dass der Fragesteller – 37-jährig und einseitig auf ein Hörgerät angewiesen – das äusserst unangenehme Geräusch sehr deutlich wahrnehmen kann.
Fragen
- Ist es überhaupt zulässig, öffentlichen Raum auf diese Art (mit) zu beschallen? (Nachtruhe/Lärmschutz)
- Ist der Stadtrat bereit, den Eigentümer des Postgebäudes dazu aufzufordern, das Gerät zu entfernen?
Antwort Sicherheitsvorstand: Einfach aus dem holen Bauch heraus diese Frage zu beantworten, ist ein bisschen schwierig. Ich musste dazu heute Nachmittag den Rechtsdienst dazuschalten, damit wir diese Frage überhaupt klären können.
Grundsätzlich sind Mosquito-Geräte im öffentlichen Raum zulässig. Wenn allerdings die Schallwellen des Mosquito hörbar sind, kann das Gerät analog einer Lautsprecheranlage im Freien behandelt werden. Das heisst: Das Mosquito-Gerät gilt als Anlage im Sinne des Raumplanungsgesetzes und ist demzufolge bewilligungspflichtig. Dominic, du bekommst demnächst ein Baugesuch (zum Hochbauvorstand, Anm.).
Wenn keine Bewilligung vorliegt, steht das Mosquito-Gerät unrechtmässig am Leepüntweg. Bei der Prüfung des entsprechenden Gesuchs, können die Erfordernisse der Lärmbekämpfung nach dem Umweltschutzgesetz und der Lärmschutzverordnung, insbesondere dem Vorsorgeprinzip, gebührend Rechnung getragen werden. Wie auch die Frage, inwieweit der Einsatz solcher Geräte aus jugendpolitischer Sicht adäquat ist.
Ich könnte noch diverse Bundesgesetze aufzählen, aber das lasse ich jetzt sein.
Nachfrage: Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Wenn das Gerät richtig eingestellt ist, und nur Jugendliche unter 25 das Geräusch hören, dann gilt das nicht als Lärmverschmutzung, ist das richtig?
Antwort: Wenn der Lärm grundsätzlich hörbar ist, ist es bewilligungspflichtig – auch bei unter 25-Jährigen.
Vernetzung Stadtbibliothek und Bettlipark
Einleitung
Im September 2023 wurde der Bettlipark eröffnet und damit ein bisher umzäuntes Gelände in öffentlichen Raum umgewandelt. Die Fusswege beidseits des Gebäudes Bettlistrasse 22 (Bibliothek, Ludothek, WBK etc.) sind aber immer noch durch Zäune und geschlossene Türchen blockiert. Wer also z.B. von der Bibliothek in den Park möchte, muss einen Umweg via Casinostrasse machen.
Fragen
- Erfüllen diese Barrieren noch einen Zweck, nun da der Bettlipark sowieso öffentlicher Raum ist?
- Können sie, auch vor dem Hintergrund der Vernetzungsstrategie des Räumlichen Entwicklungskonzeptes REK, entfernt werden?
Antwort Hochbauvorstand: Die Zugänglichkeit des Bettliparks von der Bettlistrasse her entlang des Gebäudes oder sogar durch das Gebäude hindurch, war bereits bei der Planung des Bettliparks ein Thema. Wir haben uns damals dazu entschieden, den Bettlipark losgelöst von diesen Fragen zu realisieren. Und das Projekt des Bettliparks nicht weiter zu belasten mit weiteren, umfassenderen, komplexeren Fragen. Solange diese Mietwohnung dort im Bettli noch genutzt wird, ist es auch insbesondere von der dortigen Seite her nicht öffentlich begehbar durch das ganze Gelände hindurch.
Das soll sich aber mutmasslich im Verlauf des Jahres 2025 ändern. Dann wird der Stadtrat diese Frage wieder aufnehmen und wird es in Kombination mit der geplanten Eigennutzung und weiteren Überlegungen rund um das Gebäude Bettli und dem Zugang zum Park wieder aufnehmen und prüfen und dann schauen, dass sich diese Zugänglichkeit verbessert.
Veraltete App der Stadt Dübendorf und mögliche Anschlusslösung
Einleitung
Vor rund 12 Jahren führte die Stadt Dübendorf eine Gemeinde-App für Smartphones ein, die im Wesentlichen einer abgespeckten Version der Website der Stadtverwaltung entsprach. Mit der Inbetriebnahme der neuen Smartphone-kompatiblen Website der Stadtverwaltung (Responsive Design) ist die App in dieser Form obsolet geworden. Die neueren Bewertungen in den App-Stores von Google und Apple sind dementsprechend auch durchgehend negativ.
Diverse Schweizer Gemeinden verwenden mittlerweile den digitalen Dorfplatz von Crossiety. Diese App verfügt im Vergleich zur Website über diverse Mehrwerte, wie z.B. einen Marktplatz, einen Mängelmelder und Nachbarschaftshilfe-Funktionen, die private Initiative fördern und so die Verwaltung entlasten.
Fragen
- Braucht es die App in dieser Form aus Sicht des Stadtrates noch, oder lässt er sie vom Netz nehmen?
- Zieht der Stadtrat in Betracht, Crossiety als Anschlusslösung zu prüfen?
Antwort Stadtpräsident: Die App braucht es tatsächlich aktuell noch – auch wenn sie insbesondere vom Design her in die Jahre gekommen ist. Die Website kann den Fuktionsumfang dieser App nicht vollumfänglich abdecken. Beispielsweise sind über die App Push-Nachrichten und Import von Kalendereinträgen möglich.
Die Einführung von Crossiety ist vor zwei Jahren geprüft, aber aus Kosten-Nutzen-Gründen nicht weiter verfolgt worden.
David Siems, Gemeinderat Grüne
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