Noch im Dezember 2013 hat die Armee bekannt gegeben, dass sie – abgesehen von einer Helikopterbasis – keinen Bedarf mehr für den Flugplatz Dübendorf hat. Doch der Bund will die Piste und damit den Flugbetrieb nicht aufgeben und hat deshalb die Suche nach einem zivilen Betreiber gestartet. Neben dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am aktuell laufenden Ausschreibeverfahren beteiligt.

Damit wird trotz massivem Widerstand aus der Bevölkerung, der Stadt Dübendorf und des Kantons Zürich das Projekt eines erweiterten Flugplatzes für Geschäftsfliegerei und Werkflüge vorangetrieben.

Da ein möglicher Ausbau des Flugplatzes und die damit verbundene Zunahme an Lärm zu den grössten Standortrisiken für ein attraktives und lebendiges Dübendorf gelten, möchte ich dem Stadtrat die folgenden Fragen stellen:

Grüne: Wie gross schätzt der Stadtrat das Risiko ein, dass der Flugplatz Dübendorf privatisiert und gewinnbringend betrieben werden kann?

Stadtrat: Der Stadtrat orientiert sich an der vom Bund in Auftrag gegebene Studie (Militärischzivilaviatische Mischnutzung des Flugplatzes Dübendorf – Operationelle Machbarkeit, betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen, Schlussbericht, 23. Juli 2012). Diese Studie hat gezeigt, dass es unter der Annahmerealistischer Rahmenbedingungenpraktisch unmöglich sein dürfte, einen solchen Flugplatz gewinnbringend zu betreiben; je nach Szenario müsste mit einem Defizit zwischen 0,5 und 3 Mio. Franken pro Jahr gerechnet werden. Ob sich unter diesen Umständen überhaupt ein ziviler Flugplatzbetreiber finden wird, wird sich zeigen und hängt von den ihm vom Bund zugestandenen zivilaviatischen Entfaltungsmöglichkeiten ebenso ab wie von seinem Geschäftsmodell (Businessplan) und davon, ob der Bund bereit ist, den zivilen Flugbetrieb in Dübendorf (direkt oder indirekt) zu subventionieren. Sollte der Bundesrat zu Letzterem bereit sein, müssten die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen auf Bundesstufe erst noch geschaffen werden.

Der Stadtrat geht – analog der Studie des Bundes – davon aus, dass ein gewinnbringender Betrieb nicht möglich sein wird. Dies bedeutet aber noch nicht, dass nicht trotzdem ein Betreiber gefunden wird, der aus anderen Überlegungen trotzdem einen Betrieb aufnehmen will und ein gewisses Defizit dafür in Kauf nimmt. Eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios ist derzeit nicht möglich, doch ist eine solche Option durchaus nicht ausgeschlossen und der Stadtrat wird daher die weitere Entwicklung sehr genau verfolgen.

Grüne: Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Dübendorf auf die Entwicklung des Flugplatzareals?

Stadtrat: Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich dem Bund gegenüberstets wiederholt und klar gegen eine zivilaviatische (Mit-)Benutzung des Militärflugplatzes Dübendorf ausgesprochen. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit der Stadt Dübendorf mit dem Kanton von grosser Bedeutung und auchbereits gut etabliert.

Zur Klärung der Frage, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt Dübendorf auf die Entwicklung des Flugplatzareals hat, ist eine kurze Übersicht über die unterschiedlichen Planungsphasen und -verfahren zu geben:

Sollte ein aus Sicht des Bundes geeigneter Interessent für den zivilaviatischen (Mit-)Betrieb des Militärflugplatzes Dübendorf gefunden werden, müssten vor der Aufnahme des Flugbetriebes verschiedene gewichtige luftfahrtrechtliche Vorgaben erfüllt sein. Zum einen müsste der Bund den Militärflugplatz Dübendorf aus dem Sachplan Militär entlassen und einen zivilen Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) bzw. ein entsprechendes SIL-Objektblatt für den (Zivil-Flugplatz Dübendorf erlassen. Der SIL ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt für jede Flugplatzanlage den Zweck fest, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung und die Rahmenbedingungen für den Betrieb. Der SIL bildet die Grundlage und Voraussetzung für die Planung, die Bauten und den Betrieb eines Flugplatzes, insbesondere für die Betriebsbewilligung und das Betriebsreglement. Letztere sind im Gegensatz zum SIL rechtsmittelfähig und können vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht angefochten werden. Sollte der Bund dem künftigen Flugplatzbetreiber Subventionen entrichten wollen bzw. müssen, so müssten hierfür die Rechtsgrundlagen erst noch geschaffen werden. Auch in diesem Zusammenhang hätte der Stadtrat Möglichkeiten, auf die diesbezüglichen Entscheide von National- und Ständerat Einfluss zu nehmen.

Für die Luftfahrt ist ausschliesslich der Bund zuständig (Art. 87 Bundesverfassung). Er muss seine Sachplanung jedoch mit dem kantonalen Richtplan abstimmen. Diese Abstimmung erfolgt in einem Koordinationsprozess und anschliessend in einem formellen Verfahren für den Erlass des SIL-Objektblatts auf Bundesebene bzw. für die allfällige Anpassung des Richtplans auf kantonaler Ebene. Abstimmungsbedarf zwischen den beiden Planungsinstrumenten besteht insbesondere bezüglich des Flugplatzperimeters (Fläche und Grenzen des Flugplatzes), der Hindernisbegrenzungsflächen (Freihaltung der An- und Abflugrouten) sowie der Lärmgrenzwertkurven, die mit Einschränkungen für die Nutzungsplanung und die Baubewilligungspraxis in der Umgebung des Flugplatzes verbunden sind. Die Verabschiedung des SIL Objektblatts durch den Bundesrat ist Voraussetzung dafür, dass der Bund innerhalb des Flugplatzperimeters die Erstellung von Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Betrieb des Flugplatzes dienen (Flugplatzanlagen), bewilligen kann. Innerhalb des Flugplatzperimeters untersteht dagegen die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen, die nicht ganz oder überwiegend dem Flugplatzbetrieb dienen (Nebenanlagen), dem kantonalen Recht. Diese Nebenanlagen bedürfen einer richt- und einer nutzungsplanerischen Grundlage und einer Baubewilligung der Stadt Dübendorf.

Der Stadtrat akzeptiert — in Übereinstimmung mit dem Kanton -, dass eine Helikopterbasis für die Armee, die Rega und die Polizei auf dem Flugplatzareal Dübendorf erhalten bleibt. Dabei sind die Standorte zu bündeln und an einen aus lärm- und entwicklungstechnischer Sicht optimalen Standort auf dem Flugplatzareal zu verlagern. Auf allen Planungsebenen wären sodann die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen bzw. anzupassen (Sachplan Militär, Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, kantonaler Richtplan, kommunale Nutzungsplanung).

Diese Ausführungen zeigen, dass der Weg hin zu einem zivilen Flugplatz mit Bundesbasis (mit militärischer Mitbenutzung) vorab in luftfahrtrechtlicher und planungsrechtlicher Hinsicht mit verschiedenen Hürden gespickt wäre, die auch der Stadt Dübendorf die Möglichkeit geben würde, ihren Standpunkt nochmals einzubringen, sei es im Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten, sei es im Rahmen von Rechtsmittelverfahren oder sei es anlässlich der Erarbeitung der nutzungsplanerischen Grundlagen für Flugplatznebenanlagen. Es wäre jedoch mit aufwändigen, komplexen und langwierigen Planungs- und Rechtsmittelverfahren zu rechnen.

Grüne: Was beabsichtigt der Stadtrat im laufenden Jahr zu unternehmen, um die drohende Privatisierung des Flugplatzes zu verhindern?

Stadtrat: Der Stadtrat wird sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Allerdings ist aufgrund der vorerwähnten Ausführungen absehbar, dass im kommenden Jahr wohl noch gar keine durch den Stadtrat anfechtbaren Entscheide fallen werden. Der Stadtrat wird aber im laufenden Jahr prüfen, welche planerischen Mittel ihm beispielsweise auf Stufe Nutzungsplanung zur Verfügung stehen und ob allenfalls rechtliche Schritte gegen die Vergabe der zivilaviatischen Nutzung des Flughafens möglich sind. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass die Ausschreibung des Betriebs für die zivilaviatische Nutzung durch den Bund erfolgt ist, ohne dass die raumplanerischen Voraussetzungen dafür erfüllt wären.

Grüne: Setzt sich der Stadtrat im Rahmen seiner Mitarbeit bei der Entwicklung des Flugplatzareals auch für Wohn- und Erholungsraum zugunsten der Bevölkerung ein? Wenn ja, welchen Anteil der rund 250 Hektaren grossen Fläche sollte aus seiner Sicht als Erholungsraum gesichert werden?

Stadtrat: Vor dem Hintergrund des Entscheids des Bundesrates für eine vorläufige zivilaviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf und des Grundsatzentscheids der Konferenz der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) vom 20. Juni 2013, im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich sogenannte Hubstandorte für einen Innovationspark aufzubauen, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 11. Oktober 2013 eine Teilrevision des kantonalen Richtplans in die öffentliche Auflage gegeben. Die Teilrevision betrifft unter anderem die Planung für den nationalen Innovationspark am Hubstandort Dübendorf. Für die Verwirklichung des Innovationsparks ist ein kantonaler Gestaltungsplan vorgesehen, der die zulässigen Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie die öffentlichen Räume festlegt, die öffentliche Nutzung der freien Flächen sichert und für die verkehrliche Erschliessung sorgt. Gemäss vorerwähntem Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans vom 1. Oktober 2013 werden im kantonalen Gestaltungsplan Wohnnutzungen nur zulässig sein, soweit diese für im Innovationspark tätige Akteure erforderlich sind. Weitergehende Wohnnutzungen werden innerhalb des Perimeters des Innovationsparks nicht zulässig sein.

Auch wenn der endgültige Entscheid des Bundes über die weitere Verwendung des Flugplatzareals Dübendorf noch nicht gefallen ist, hat der Bund der Aufnahme von Planungsarbeiten für einen Innovationspark im Kopfbereich des Flugplatzareals zugestimmt. Der Stadtrat unterstützt die Bemühungen des Kantons der Planung für den nationalen Innovationspark am Hubstandort Dübendorf ausdrücklich.

In Übereinstimmung mit Bund und Kanton Zürich sollen somit rund 70 Hektaren im südlichen und westlichen Randbereich des Flugplatzgeländes für den Innovationpark zur Verfügung gestellt werden. Wohnnutzungen sind im Innovationspark nur in stark eingeschränktem Umfang zugelassen. Demgegenüber beabsichtigt der Stadtrat mit der Testplanung „Wangenstrasse / Bahnhof Plus“ im Quartier Flugfeld für Wohnnutzungen die Voraussetzungen weiter zu verbessern.

Nach Ansicht des Stadtrates ist die gesamte nicht vom nationalen Innovationspark beanspruchte Restfläche von immerhin rund 180 Hektaren vor einer Überbauung frei zu halten und für die Bevölkerung zur Naherholung zugänglich zu machen. Die entsprechenden Flächensind nachhaltig für künftige Generationen vor einer weiteren Überbauung zu schützen. Nur ein kleiner Teil soll für die nach wie vor stattfindende Nutzung als militärisch und zivil genutzte Helikopterbasis verbleiben. Die Schaffung der Zugänglichkeit des Geländes ist jedoch nur ohne zivile Aviatik möglich.

Stefan Kunz, Gemeinderat, Grüne Dübendorf

Die Anfrage und die Antwort des Stadtrates können Sie hier herunterladen.