Einwendung zu Handen der Baudirektion des Kantons Zürich zum Gestaltungsplan Nationaler Innovationspark – Hubstandort Zürich

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, Stellung zum oben genannten Gestaltungsplan zu nehmen und begründete Änderungsanträge einzubringen.

Für uns Einwohner von Dübendorf ist der Innovationspark ein Projekt, das viele Nachteile mit sich bringt. Wir sehen aber auch Chancen für unsere Stadt und stimmen darum dem Projekt mit Vorbehalt zu. Die Zivilfliegerei ist zwar nicht Gegenstand dieses Gestaltungsplans, wir möchten aber doch erwähnen, dass wir uns klar gegen diese stellen. Aus ökologischer Sicht und aus Sicht der Anwohner sind der Innovationspark und ein reger Flugbetrieb ein Horrorszenario.

Die geplanten ökologischen Massnahmen im Gestaltungsplan begrüssen wir, allerdings gehen sie unserer Meinung nach zu wenig weit. Es fehlt die Gesamtsicht über das Gebiet und die Umgebung.

Als Einwohner von Dübendorf hoffen wir, dass der Innovationspark ein lebendiger Stadtteil wird, der auch für uns attraktiv ist, nicht nur für diejenigen, die dort arbeiten. Auch dieses Anliegen möchten wir gerne im Gestaltungsplan verankert sehen.

Dass der ÖV und der Langsamverkehr bevorzugt werden, begrüssen wir sehr. Allerdings möchten wir Sie auch hier bitten, diesen Anliegen besser Rechnung zu tragen.

Zu diesen Themen, mit dem Fokus auf die Natur und den Menschen, stellen wir nachfolgende Anträge.

  1. Antrag Ökologisches Gesamtkonzept

Dem Gestaltungsplan soll ein ökologisches Gesamtkonzept vorangestellt werden. Das Gesamtkonzept behandelt alle Aspekte, die die Landschaft und die Ökologie betreffen. Unsere Anliegen sind:

  • Schaffung von Feuchtgebieten und Kleinstrukturen, Öffnung eingedolter Fliessgewässer und auenähnliche Ausgestaltung
  • Vernetzung der Naturgebiete, auch grossräumige Vernetzung über das Gebiet des Flugplatzes hinaus
  • Nur einheimische Bepflanzung
  • Förderung der Biodiversität
  • Grundwasser schützen
  • Massvolle Beleuchtung des Aussenraums
  • Nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung
  • Engergieautarker Betrieb der Gebäude
  • CO2-neutraler Betrieb der Gebäude
  • Nutzung gemeinsamer Infrastruktur
  • Kreislaufwirtschaft
  • Förderung von Betrieben mit ökologischer Ausrichtung
  • Modalsplit von 70% ÖV und 30% MIV (siehe auch Art. 18 unten)

Der Gestaltungsplan wird den Inhalten des Gesamtkonzeptes angepasst, insbesondere betrifft dies folgende Artikel in den Vorschriften: Art. 1, 5, 7, 11, 15, 16, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29.

Begründung: Ökologische Lösungen müssen verbindlich geregelt und dürfen nicht dem Zufall überlassen werden. Ein nationaler Innovationspark muss in Sachen Ökologie eine Vorbildfunktion haben. Es braucht eine gesamtheitliche Übersicht über das Gebiet des jetzigen Flugplatzes und die umliegenden Grün- und Gewässerräume, damit eine sinnvolle Vernetzung erreicht werden kann.

  1. Vorschriften: Anträge mit Begründung

Neuer Artikel unter A. Allgemeinde Vorschriften

Trägerschaft

VertreterInnen der Standortgemeinden und der lokalen Interessengruppen sind Mitglieder der Trägerschaft des Innovationsparkes.

Begründung: Die lokalen Vertretungen können so ihr Wissen einbringen und erhalten Einfluss auf die Entwicklung. Insbesondere für Dübendorf ist es immens wichtig, dass der Innovationspark keine Stadt in der Stadt wird, sondern ein Stadtteil mit zwar eigenem Charakter, der aber von der lokalen und regionalen Bevölkerung genutzt wird. Neben diversen Nachteilen wie Mehrverkehr und Lärm sollen die Anwohner auch von Vorteilen profitieren können. Erholung, Vergnügen, Entspannung können vorteilhafte Aspekte von öffentlichen Teilen des Innovationsparkes sein.

Art.6 Nutzweise

(1) Änderung: Zulässig sind mässig störende Betriebe und Dienstleistungen. Stark störende Betriebe sind in den Baubereichen G bis J in der zweiten Bautiefe hinter der Innovation Mall sowie im Baubereich K zulässig. Dem Innovationspark dienendes „Bewirtschaftetes Wohnen“ wie Hotel, Serviced Apartments oder Boarding Houses  ist In den Baubereichen B bis E sowie im nördlichsten an die Innovation Mall angrenzenden Bereich des Baubereichs J sollen Wohnbereiche für Mitarbeitende und ihre Familien zulässig sein, sofern die Anforderungen nach Art. 21 eingehalten werden.

Begründung: Wohnen für auf dem Gelände tätiger Menschen soll möglich sein, mit dem Ziel, dass auch nachts und an Wochenenden Betrieb ist. Der Innovationspark soll ein lebendiger Stadtteil werden.

Art.11 Etappierung

(6) Änderung: Ab einer GNF von 150’000 m2 ist ein ÖV-Angebot der Erschliessungsgüte B erforderlich. Das Trassee der Glattalbahn wird zusammen mit den ersten Gebäuden gebaut. Sollte dies nicht möglich sein, sind innovative, ökologische Alternativen, wie z.B. TOSA-Busse, zu prüfen.

Begründung: Die Glattalbahn mit ihrer Verbindung zu Zürich und dem Flughafen ist ein grosses Plus für das Gebiet. Ausserdem macht es keinen Sinn, die Schienen erst im Nachhinein einzubauen.

Art.16 Erschliessung

(3) Änderung: Für Fussgänger und Velofahrer ist ein attraktives, feinmaschiges Gesamtnetz über den gesamten Geltungsberich zu erstellen sind Wege und Velostrassen zu erstellen und an das übergeordnete Netz anzubinden. Die Anzahl und approximative Lage der Durchwegung der Baufelder ist im Situationsplan festgelegt.

Begründung: Die Bezeichnung „ein attraktives Gesamtnetz“ für den Langsamverkehr reicht nicht aus, es muss schon jetzt konkret festgelegt werden, wie das Netz aussehen soll.

Art.18 Modalsplit und Mobilitätskonzept

(1) Änderung: Die Erschliessung ist primär auf den Fuss- und Veloverkehr, sowie den öffentlichen Verkehr auszurichten. Es ist ein bimodaler Modalsplit mit einem Anteil von mindestens 60 70% öffentlichem Verkehr und maximal 40 30% motorisiertem Individualverkehr einzuhalten.

Begründung: Damit der Innovationspark zu einem attraktiven Aufenthaltsort für die lokale und regionale Bevölkerung wird, muss der Fuss- und Veloverkehr konsequent gefördert werden. So kann man auch die Kapazitäten auf dem bestehenden Strassennetz schonen. Die angrenzenden Quartiere und Gemeinden werden so möglichst wenig belastet.

Art. 20 Öffentlicher Freiraum

(6) Änderung: Der Parkway (lll a) ist parkähnlich zu gestalten. In den Baubereichen G bis J dürfen die Flächen zwischen Mantellinie und Baubereichsgrenze auf Maximal 40% der Fläche als befestigte Bereiche für Parkierung genutzt werden.

Begründung: Die Baubereiche entlang des Parkway dürfen nicht im Sinne einer Rückseite gegenüber der Innovation Mall interpretiert werden, sondern als Vorderseite gegenüber dem Parkway und dem offenen Park. Parkplätze würden hier das angestrebte Landschaftsbild stören.

Für die wohlwollende Prüfung unserer Anliegen danken wir im Voraus.

Freundliche Grüsse

Flavia Sutter, Stefan Kunz

Vorstand Grüne Partei Dübendorf

Kopie an Stadtrat Dübendorf