Die Politik steckt in Bezug auf Mobilfunkanlagen in einem Dilemma: Einerseits wird sie sich der gesundheitlichen Risiken von Funkstrahlung zunehmend bewusst und kann diese in ihrem Handeln nicht mehr ignorieren. Andererseits sieht sie das breite Bedürfnis für mobile Kommunikation in der Bevölkerung. Es gibt heute aber bereits konzeptionelle, organisatorische, regulatorische und technische Möglichkeiten, um das gesundheitliche Risiko der steigenden Strahlenbelastung zu reduzieren ohne auf mobile Kommunikation zu verzichten. Neue Technologien kombiniert mit Glasfasernetzwerken werden in Zukunft Funkstrahlung massiv reduzieren. Heutige Mobilfunkansätze könnten zum Auslaufmodell werden. Wie das Beispiel der geplanten, sehr gross dimensionierten Anlage in Gockhausen zeigt, führen solche Projekte oft zu grosser Unruhe und Besorgnis in der Bevölkerung.

Die Stadt Dübendorf ist gemäss Polizeiverordnung Art. 10 (Immissionsschutz Grundsatz) verpflichtet, übermässige Immissionen zu vermeiden. Unvermeidbare Einwirkungen sind im Rahmen der Vorsorge soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Güterabwägung. Ist es richtig, eine neue Mobilfunkantenne in gut erschlossene Wohnquartiere zu stellen, damit das „immer schneller“ der Mobilfunkanbieter möglich wird? Zitat eines Anbieters letzte Woche: „Mit den neuen Natel-Datenpaketen surfen Sie jetzt bis zu 6x schneller!“ Würde nicht einfach eine Grundabdeckung reichen? Die Antennendichte und -Ieistungen, welche für Gespräche und SMS nötig sind, betragen nur einen kleinen Bruchteil dessen, was für die mobile Unterhaltung via Internet (streaming von Musik, TV und Filmen etc.) benötigt wird.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Im Kantonalen Richtplan wird verlangt, dass Kommunikationssysteme mit den Bedürfnissen in den einzelnen Gebieten und der gewünschten Siedlungsentwicklung abgestimmt sein müssen. Wie wird die Stadt Dübendorf diesem Artikel gerecht, wenn es um eine Bewilligung einer Antenne in einem Wohnquartier geht?
  2. Inwiefern rechtfertigt eine Grundversorgung immer grössere Datenvolumina?
  3. Ist der Stadtrat bereit, die Bau- und Zonenordnung mit Ausführungen zu Antennenanlagen zu ergänzen (wie zum Beispiel die Gemeinde Hinwil)? Darin soll u.a. festgehalten werden, dass Mobilfunkanlagen in erster Linie der Quartierversorgung zu dienen haben. Zudem sind Prioritäten bezüglich Standorten notwendig: 1. Priorität: Industrie-, Gewerbe- oder Nicht-Bauzonen (unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebung). 2. Priorität: Zone für öffentliche Bauten in denen stark und mässig störende Betriebe zulässig sind. 3. Priorität: Zentrumszone und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung. 4. Priorität: Kernzonen. Die Betreiber müssen entsprechend den Nachweis erbringen, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen und dass sie ein Gebiet nicht mit bewilligungsfreien Kleinstfunkzellen versorgen können.

Besten Dank für eine sorgfältige Beantwortung dieser Fragen.

Stefan Kunz, Gemeinderat, Grüne Dübendorf

Die Interpellation und die Antwort des Stadtrates können Sie hier herunterladen.