Bedeutung der Symbole

Stern = Denkmalgeschütztes Gebäude*

Quadrat = Als schützenswert inventarisiertes Gebäude*

Kreis = Nicht geschütztes, ortsbildrelevantes Gebäude

Bedeutung der Farben

Rot = Zerstört

Orange = Gefährdet

Grün = Bestehend, aktuell keine erkennbare Gefährdung

Ab wann gilt ein Gebäude als „gefährdet“?

Bei der Einstufung gelten folgende Indizien als Risikofaktoren. Die Indizien sind absteigend geordnet (stärkstes Indiz zu oberst, schwächstes Indiz zu unterst). Es muss mindestens ein starkes oder mehrere schwache Indizien geben, um das Gebäude als gefährdet einzustufen. Ist Ihr Haus als gefährdet eingetragen, heisst das nicht, dass wir Ihnen unterstellen, es abreissen zu wollen. Die Absichten der EigentümerInnen lassen sich nicht flächendeckend ermitteln und sind daher nicht geeignet, um die Gefährdung zu beurteilen.

  • Starke Indizien
    • Ein Bau- bzw. Abbruchgesuch wurde eingereicht.
    • Das Gebäude wurde aus dem Inventar der Kulturobjekte entfernt.
    • Das Gebäude steht leer und/oder ist seit langem sanierungsbedürftig.
  • Schwache Indizien
    • Grosse Parzelle mit geringer Nutzungsintensität.
    • Lage auf einer einzigen Parzelle (ein Eigentümer).
    • Das Gebäude befindet sich in einer Gegend, in der es bereits zum (illegalen) Abbruch schützenswerter Gebäude gekommen ist.

Die blosse Lage eines Gebäudes auf dem Stadtgebiet von Dübendorf wird nicht als hinreichendes Indiz für eine Gefährdung gewertet.

Archäologische Zonen

Bauliche Bodeneingriffe innerhalb der Archäologischen Zonen sind der Kantonsarchäologie vorgängig zu melden.

*Quellen: Datenbank Kulturobjekte der Stadt Dübendorf, Gossweiler Ingenieure AG / Inventar Kulturobjekte von 1983, Ortsgeschichtliche Dokumentationsstelle VVD / GIS-Browser, Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich, Karte „Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte“