Geschätzte Damen und Herren

Die Grünen der Bezirke Hinwil, Pfäffikon und Uster nutzen hiermit die Gelegenheit zu einer gemeinsamen Stellungnahme zu den Fusionsplänen der beiden Spitäler Uster und Wetzikon. Wir danken Ihnen dafür, unsere Forderungen und Anliegen bezüglich der Fusionspläne der beiden Spitäler Uster und Wetzikon und den vorgelegten Grundlagen Interkommunaler Vertrag, Aktionsärsbindungsvertrag und Statuten frühzeitig einbringen zu können.

A. Allgemeine Forderungen bezüglich Tansparenz, Vorgehen und alternativer Rechtsform 

  1. Umfassende Transparenz und Offenlegung des Businessplans bis 2035 ist zwingend erforderlich

Die beiden Spitäler haben Mitte Februar 2019 über ihre Fusionspläne informiert. Sie begründen diese Pläne mit der Absicht, die Gesundheitsversorgung an beiden Standorten langfristig sichern, die Angebote sinnvoll aufeinander abstimmen und von Synergien und Kooperationen mit Dritten profitieren zu wollen. Detaillierte Informationen zur wirtschaftlichen Situation der beiden Spitäler, zur allfälligen Dringlichkeit einer Fusion, zu möglichen Alternativen zu einer solchen fehlen ebenso wie ein Businessplan, der über die angestrebte langfristige Unternehmensentwicklung im Falle einer Fusion Auskunft gibt. Damit sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aber eine eigene Meinung zur Notwendig- und Sinnhaftigkeit der Fusionspläne und der daraus resultierenden Folgen für die Patientinnen und Patienten, für das Personal, den weiteren Ausbau der Spitalinfrastruktur sowie für die beiden Standortgemeinden bilden können, ist eine Offenlegung all dieser Informationen zwingend nötig.

Was die aktuelle wirtschaftliche Situation der beiden Spitäler Uster und Wetzikon betrifft, lassen verschiedene Kennzahlen, die dem kantonalen Gesundheitsversorgungsbericht 2018 zu entnehmen sind und auch die neuste Berichterstattung ‚Die Grossen legen zu, die Kleinen verlieren oder stagnieren‘ im Tagesanzeigen vom 16. April 2019 darauf schliessen, dass das Spital Uster nicht in bester Verfassung ist. Anlass zur Sorge geben der inzwischen relativ geringe Marktanteil, die tiefe Bettenauslastung, der überdurchschnittlich hohen Kosten pro Patient und die rückläufigen Fallzahlen. Es stellt sich für die Grünen daher die Frage, ob der geplante Ausbau des Spitals Uster überhaupt noch sinnvoll ist bzw. nicht zu noch grösseren Überkapazitäten in der Gesundheitsversorgung führen wird und, ob das Spital diesen Ausbau überhaupt finanziell stemmen kann.

  1. Mehr Zeit für die Prüfung der Fusionspläne und die politische Meinungsbildung sind dringend nötig 

Die vergangenen Wochen haben leider gezeigt, dass die Spitalleitungen nur ein sehr beschränktes Interesse an einem breiten politischen Meinungsbildungsprozess haben. Erst auf Anfrage bzw. auf Druck hin wurde den Parteien und Interessenverbänden von den beiden Spitalleitungen via die Gemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Entwürfen des IKV, des ABV sowie der Statuten eingeräumt. Zudem zeigte sich dabei auch, dass die beiden Spitalleitungen nicht in der Lage waren, das entsprechende Vorgehen frühzeitig zu koordinieren. Angesichts dieses irritierenden Vorgehens stellt sich den Grünen deshalb die Frage, ob die Spitalleitungen in der Lage sind, den von ihnen angestrebten Fusionsprozess mit der nötigen Sensibilität bzw. dem nötigem Respekt gegenüber den für eine Fusion erst noch zu gewinnenden Trägergemeinden, weiteren Partnern und Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu begleiten. Auch das von den Spitalleitungen angeschlagene forsche Fusionstempo ist für eine vertrauensvolle öffentliche Meinungsbildung ungeeignet. Der bereits kommunizierte Zeitplan, gemäss dem eine Abstimmung zu den Fusionsplänen anfangs 2020 stattfinden soll, muss infolge der heute nicht gegebenen Transparenz überarbeitet werden. Ein entsprechend sorgfältiges Vorgehen ist gerade angesichts der für die Region zentralen Bedeutung der Frage nach der Zukunft der Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland und Oberen Glatttal besonders wichtig.

  1. Prüfung und Diskussion von alternativen Rechtsformen ist absolut unerlässlich

Das Zürcher Stimmvolk hat in den letzten Jahren den Privatisierungsbestrebungen bei den Spitälern eine deutliche Abfuhr erteilt. 2015 wurde die Umwandlung des Zwecksverbands Spital Usters in eine Aktiengesellschaft (AG) von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgerin verworfen. 2017 lehnte das Stimmvolk des Kantons Zürichs die Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur und der Integrierten Psychiatrie Winterthur in Aktiengesellschaften ab. 2019 sprach sich Zürcher Stimmvolk auch gegen ein neues kantonales Wassergesetz und somit für eine öffentliche Wasserversorgung aus. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger akzeptieren heute nicht mehr, dass Private mit ihren Steuergeldern und Krankenkassenprämien eine Rendite erzielen können. Diesen mehrfach geäusserten Volkswillen zugunsten einer öffentlichen und demokratisch abgestützten regionalen Gesundheitsversorgung sehen wir in den vorliegenden Fusionsplänen bzw. der vorgeschlagenen Rechtsform der Aktiengesellschaft nicht abgebildet. Deshalb ist eine Prüfung und auch das Vorlegen alternativer Rechtsformen dringend angezeigt.

B. Stellungnahme zum Interkommunalen Vertrag, Aktionärsbindungsvertrag und Statuten 

Vormerkung 1: Umwandlung des Zwecksverbands des Spitals Usters in eine Aktiengesellschaft ohne Fusion wird nicht goutiert 

Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, was passieren wird, wenn die Fusion von den Trägergemeinden der GZO AG Spital Wetzikon abgelehnt, jedoch von den Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster gutgeheissen wid. Die beiden Spitalleitungen begründen die Pläne für eine gemeinsame Aktiengesellschaft mit der Fusion der beiden Spitäler. Im Falle eines Scheitern der Fusion ist für die Grünen daher klar, dass der Zweckverband des Spitals Uster weiterhin ein solcher bleiben muss.

Vorbemerkung 2: Hierarchie der drei Verträge – IKV geht in allen Punkten vor

Die aktuelle Formulierung im Aktionärsbindungsvertrag ABV 17 zum Verhältnis der Statuten und anderen Verträgen lässt Zweifel aufkommen, dass der Interkommunale Vertrag IKV in jedem Fall dem ABV und den Statuten vorgeht. Aus den Unterlagen muss jedoch glasklar hervorgehen, dass der IKV mit all seinen Bestimmungen in jedem Falle dem ABV und den Statuten vorgeht.

Interkommunaler Vertrag 

  1. Aktien ausschliesslich in öffentlicher Hand (IKV 4.2.)

Die Spitalversorgung im Zürcher Oberland/Oberen Glatttal stellt eine öffentliche Aufgabe das. Die Aktien müssen daher auch vollumfänglich in öffentlicher Hand bleiben. Aktuell bilden ausschliesslich Gemeinden die Trägerschaften der beiden Spitäler Uster und Wetzikon. Eine zukünftige Minderheitsbeteiligung des Universitätsspitals, wäre für die Grünen unter der Bedingung akzeptierbar, dass die Gemeinden die grosse Mehrheit der Aktien und der Stimmen behalten.

  1. Eigenkapitalquote und Verzinsung Aktienkapital, Dividenden (IKV 6.2)

Der Vorschlag, dass eine Dividende ausgeschüttet werden darf, sobald die Eigenkapitalquote mind. 20% beträgt, ist für die Grünen inakzeptabel. In der Gesundheitsbranche wird bei Spitälern eine Eigenkapitalquote von mind. 40% als sinnvoll erachtet. Im aktuellen regierungsrätlichen Entwurf zum teilrevidierten Spitalplanungs- und finanzierungsgesetz ist davon die Rede, dass die Gewinne grundsätzlich zu reinvestieren und nur in bescheidenen Masse zur Gewinnbeteiligung der Trägerschaft des Spitals zu verwenden sind. In diesem Sinne verstehen die Grünen selbst eine Eigenkapitalquote von mind. 40% nur als absolutes Minimum.

  1. Ergänzung der Eigentümerstrategie um weitere Aspekte (IKV 7.1.)

Die Festlegung einer Eigentümerstrategie ist heute im Sinne der Public Corporate Governance unbestritten. Die vorliegenden Eckwerte müssen aber zwingend um drei zusätzliche Aspekte ergänzt werden:

a) die Festlegung einer Immobilienstrategie: Vorgaben für eine zweckgebundene Immobilien- und Immobilienplanung

b) die Regelung der Entschädigung für Verwaltungsrat (Entschädigungsreglement) und der Vergütung für die Spitallleitung und die Chefärzte (Vergütungsrichtlinien)

c) Die Transparenz über die Vergütungen von Verwaltungsrat, Spitalleitung und Chefärztinnen und -ärzten (in Analogie zu OR Art. 663)

  1. Anstellungsbedingungen für das Personal (IKV 9.1.)

Die Angaben im IKV dazu sind absolut ungenügend. Die Grünen verlangen, dass hier verankert wird, dass das Personal einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt und die Mitwirkung des Personals bei allen personalrelevanten Entscheiden sichergestellt wird.

Aktionärsbindungsvertrag (ABV)

  1. Verwaltungsrat (ABV 2.1.)

Die vorgeschlagene Grösse und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats erachten die Grünen als unausgereift. Beides muss von Beginn weg klar geregelt sein und darf sich nach zwei Jahren nicht ändern. Deshalb fordern die Grünen die Vergrösserung des Verwaltungsrats auf mind. 11 und max. 15 Mitglieder sowie die Bestellung der Mehrheit der VR-Sitze durch die Gemeinden, wobei den Standorgemeinden Wetzikon und Uster je ein Sitz zustehen muss.

Punkt 2.2. im ABV gilt es ersatzlos zu streichen

  1. Stimmrechtsvereinbarungen (ABV 3.)

Generalversammlungsbeschlüsse (ABV 3.1.)

Als zusätzliche wichtige Generalversammlungsbeschlüsse, die nur mit 2/3 der vertretenen Stimmen und der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte zu beschliessend sind, muss zusätzlich aufgeführt werden: Die Festlegung der Eigentümerstrategie.

Verwaltungsratsbeschlüsse (ABV 3.2.)

Zusätzlich sind hier ergänzendene Bestimmungen zum GAV für das Personal aufzunehmen (Bsp. Personalreglement).

Die Beträge bei bei den Punkten g und h sind wesentlich tiefer anzusetzen, die Gefahr der Budgetüberschreitung ist ansonsten viel zu hoch.

  1. Gewinnverteilungspolitik (ABV 4.2)

Auch hier muss eine Eigenkapitalquote von mind. 40% festgeschrieben werden (analog Forderung Nr. 2 IKV 7.1.)

  1. Vorkaufsrecht für nicht betriebsnotwendige Grundstücke (ABV 10.1)

Die Bestimmung, dass die Standortgemeinden ein Vorkaufsrecht an diesen Grundstücken eingeräumt wird, erachten wir als sinnvoll. Es kann jedoch nicht sein, dass der Vorkaufspreis sich an dem vom Drittinteressenten angebotenen Preis richten muss. Der Vorkaufspreis soll sich grundsätzlich am Verkehrswert der Grundstücke orientieren.

Statuten 

Artikel 7 – Übertragung der Aktien 

Dieser Artikel ist entsprechend den Bestimmungen, dass 100% der Aktien in öffentlicher Hand liegen müssen, zu überarbeiten.

Artikel 14 – Verwaltungsrat 

Hier fehlen eine klare Amtszeit- und Altersbeschränkung. Zudem sollte die Geschlechtervertretung geregelt werden: Die Grünen verlangen deshalb eine Amtszeitbeschränkung auf maximal 12 Jahre und eine Altersbeschränkung für VR-Mitglieder auf maximal 70 Jahre. Jedes Geschlecht muss zudem im VR zu mindestens je einem Drittel vertreten sein.

Für Ihre wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung der Anliegen der drei Grünen Parteien Bezirke Hinwil, Pfäffikon und Uster danken wir Ihnen bestens.

Freundliche Grüsse

Rico Croci, Co-Präsident Grüne Bezirk Hinwil

Sergio Zanchi, Präsident Grüne Bezirk und Stadt Uster

Ursina Schärer, Präsidentin Grüne Bezirk Pfäffikon