Früher war es problemlos möglich, Gegenstände von der Hauptsammelstelle Dübendorf mitzunehmen, die andere entsorgt haben. Heute ist es strikt verboten, ebenso gibt es kein Angebot,
welches dies zumindest zeitlich beschränkt erlauben würde.

Das ist schade, schliesslich werden häufig völlig intakte Gegenstände entsorgt, die einigen Leuten noch Freude bereiten würden. ln anderen Gemeinden ist dies durchaus noch möglich, auch in meinem Elternhaus stehen eine Vase, mehrere Schalen und eine Kaffeedose, welchen auf diesem Weg ein zweites Leben ermöglicht wurde.

Die Begründung für die Beendigung aller Angebote in diese Richtung in Dübendorf war, dass einzelne Personen Dinge hamsterten, um sie danach auf Flohmärkten und ähnlichen Plattformen zu verkaufen. Zusätzlich seien wenige Personen übergriffig geworden und hätten Dinge direkt aus fremden Autos genommen. Hätte man dieses Problem nicht anderweitig anstatt mit einem kompletten Verbot lösen können? So könnte beispielsweise eine maximale Anzahl Gegenstände definiert werden, die pro Person und Tag mitgenommen werden darf.

Ebenfalls schloss im letzten Jahr die Brockenstube des Frauenvereins Dübendorf, ein weiteres niederschwelliges Angebot, welches die Weitergabe von gebrauchten Gegenständen an Menschen mit niedrigem Einkommen ermöglichte.

Beide Probleme liessen sich lösen, wenn unter Mithilfe der Stadt eine Brockenstube entstehen würde, die mit der Hauptsammelstelle verknüpft ist. Diese könnte auch Arbeitsplätze für Sozialhilfebezüger*innen und Flüchtende bieten und ihnen einen (Wieder-) Einstieg in die Berufswelt ermöglichen.

Fragen:

Frage 1: Mitnahme bei der Hauptsammelstelle

Grüne: Sieht der Stadtrat eine Möglichkeit, den früheren Zustand, bei welchem Gegenstände von der Hauptsammelstelle mitgenommen werden dürfen, wiederherzustellen, wenn nötig auch mit anderen Regeln? Wenn nein, warum nicht?

Stadtrat: Art. 31b Umweltschutzgesetz (USG) besagt, dass die Stadt das Entsorgungsmonopol für Siedlungsabfälle hat. Der Siedlungsabfall – der uns die/der lnhaberin/lnhaber übergibt – wird entgegengenommen und bewirtschaftet. Mit dem Entledigungswillen und der folgenden Entledigungshandlung der lnhaberin/des lnhabers eines Gegenstandes wird dieser zu Abfall. Abfälle dürfen demnach nicht ohne Einverständnis der/des Abgebenden von Dritten zur Wiederverwendung abgeholt bzw. entfernt werden.

Ein Mitnahmeverbot hat es daher schon immer gegeben (Ausnahme bis Mitte 2018 war Bauschutt) Personen, welche ihre Gegenstände auf die Hauptsammelstelle bringen, können davon ausgehen, dass der Abfall entsorgt wird.

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten, hat die Vergangenheit gezeigt, dass eine Mitnahmemöglichkeit auf der Sammelstelle nicht funktioniert. Auf der Hauptsammelstelle kam es wiederholt zu Problemen, sodass auch mehrmals die Polizei aufgeboten werden musste. Es ist vorgekommen, dass Personen, welche ihr Material zur Entsorgung auf der Sammelstelle abgegeben haben, ihre Gegenstände auf Flohmärkten wiederentdeckt haben. Dies führte zu Missständen, da das Umweltschutzgesetz die Mitnahme von Gegenstände verbietet, wenn der Besitzer diese nicht explizit freigegeben hat. Zudem kam es zu prekären Situationen mit Händlern, welche die Kunden sehr penetrant angegangen sind und Waren direkt aus deren Autos herausgenommen wurden. Auch kam es wiederholt vor, dass Kunden vor den Kleidercontainern abgepasst wurden und Kleidersäcke direkt aus deren Hände mitgenommen wurden. Solche Zustände sind nicht tragbar.

Frage 2: Schaffung einer städtischen Brockenstube

Grüne: Sieht der Stadtrat eine Möglichkeit, ein Angebot wie die Brockenstube des Frauenvereins Dübendorf wieder zu schaffen, unter Umständen in Zusammenarbeit mit der Stadt und der Hauptsammelstelle?

Stadtrat: lntakte Gegenstände werden bereits heute in Ausnahmefällen und nur mit Einwilligung des Besitzers an die Brockenstube des Blauen Kreuzes (gemeinnützige Organisation) in Dübendorf weitergegeben. Eine von der Stadt unterstützte Brockenstube in Zusammenarbeit mit der Hauptsammelstelle ist aus Kapazitäts- und Ressourcengründen nicht möglich (fehlende Mitarbeiter und fehlender Platz).

Frage 3: Wiedereinführung eines Hol- und Bringtages

Grüne: Sollten die ersten beiden Fragen negativ beantwortet worden sein; gedenkt der Stadtrat, ein alternatives Angebot zu schaffen, welches möglicherweise nur wenige Tage im Jahr existiert und nicht zwingend mit der Hauptsammelstelle in Verbindung steht?

Stadtrat: Es besteht bereits heute das Angebot der Brockenstube des Blauen Kreuzes, welches unterstützt wird.

Bis 2012 gab es einen Bring-und-Holtag auf der Sammelstelle. Dieser musste eingestellt werden, da Personen, die ihre Gegenstände abgeben wollten, vermehrt von professionellen Händlern abgefangen wurden, welche die Waren in grossen Mengen abführten. Die Situationen arteten teilweise so stark aus, dass die Polizei eingesetzt werden musste.

Das Schaffen eines alternativen Angebots birgt das Risiko, dass Kunden dieses nutzen, um ihren Abfall zu entsorgen, um auf diese Weise die Abfallgebühren zu umgehen.

Gemäss Art. 35 Abfallgesetz des Kantons Zürich (AbfG) haben die Gemeinden für die Erstellung und den Betrieb von Anlagen für die Behandlung von Siedlungsabfällen zu sorgen sowie das Sammelwesen und die Behandlung von Siedlungsabfällen zu regeln. Art. 13 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, WEA) besagt, dass vennrertbare Anteile von Siedlungsabfällen so weit wie möglich gesammelt und entsorgt werden. Das Schaffen einer Tauschbörse oder einer Brockenstube ist demnach nicht Aufgabe der Stadt Dübendorf. Dennoch ist die Stadt offen für neue Vorschläge und prüft laufend weitere Angebote und Möglichkeiten (2.B. Schulprojekte, etc.).

Stellungnahme Grüne

Ich möchte mich herzlich für die Beantwortung der Interpellation bedanken und freue mich zu erfahren, dass die Stadt Dübendorf wenigstens vereinzelt Gegenstände vor der unnötigen Vernichtung rettet.

In der Beantwortung wurden viele Probleme genannt, die bis jetzt ein unkompliziertes und nicht kommerzielles Angebot verunmöglicht haben. Als Hauptproblem hat sich herausgestellt, dass die Stadt Dübendorf beziehungsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Werkhofs nicht das Recht haben, zu entsorgende Gegenstände ohne die Einwilligung der Besitzer weiterzugeben. Weiter befürchtet die Stadt Dübendorf, dass ein allfälliges Angebot genutzt werden könnte, Entsorgungsgebühren zu umgehen. Schlussendlich ist die Stadt Dübendorf auch ein gebranntes Kind. Bei früheren Bring- und Hol-Tagen haben wenige Personen ein solches Verhalten an den Tag gelegt, dass sich die Stadt Dübendorf gezwungen sah, diesen sinnvollen Event einzustellen.

Glücklicherweise ist die Stadt Dübendorf aber immer für neue Vorschläge offen. Für kleine Gegenstände wie Teller, Vasen oder Bücher würde es sich anbieten ein kleines Regal auf dem Gelände des Werkhofes aufzustellen, in welchem diese platziert werden können mit dem impliziten Einverständnis, dass andere sie auch wieder mitnehmen dürfen. Nach einer bestimmten Zeit könnte der Regalinhalt dann entsorgt oder dem Brockenhaus weitergegeben werden.

Dieses Angebot könnte schlecht ausgenutzt werden, um Entsorgungsgebühren zu umgehen, schliesslich kostet die Entsorgung von Büchern und Tellern schon heute nichts. Das Einverständnis für eine Weitergabe wäre bereits gegeben. Da ich davon ausgehe, dass es sich bei der Zusammenarbeit mit der Brockenstube des Blauen Kreuzes primär um grössere Gegenstände wie Möbel handelt, wäre diese Zusammenarbeit nicht gefährdet. Schlussendlich wäre es auch eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Werkhofes, weil sie kleine Gegenstände nicht erst erspähen müssten und auch nicht umständlich die Einwilligung der ehemaligen Besitzerinnen in Spe einholen. In Uster gibt es das beschriebene Angebot übrigens seit längerem, es hat sich also auch schon in der echten Welt bewährt.

Julian Croci, Gemeinderat Grüne

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