Am 14. Juni des vergangenen Jahres nahmen über 100 Dübendorferinnen am Frauenstreik-Znüni auf dem Stadthausplatz teil. Sie hielten ihre konkreten Forderungen bezüglich Gleichberechtigung ihres Geschlechts auf Papier fest und übergaben diese dem Stadtpräsidenten. Anlässlich des Weltfrauentags 2020 sollen diese nun via Gemeinderat den Weg in die Politik finden.

Eine dieser Forderungen betraf den Kampf gegen die Lohnungleichheit von Frauen und die damit verbundene Diskriminierung im Berufsleben. Im Jahr 2016 verdienten erwerbstätige Frauen in der Schweiz durchschnittlich 18 % weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Lohngleichheit und Transparenz stehen für Fairness des Arbeitgebers und sind damit auch ein Faktor für die Attraktivität der Anstellungsbedingungen.

Dem Geschäftsbericht 2016 der Stadt Dübendorf ist zu entnehmen, dass der damalige Verwaltungsausschuss einen Bericht über die Lohngleichheit innerhalb der Stadtverwaltung in Auftrag gab. Resultate dieser Untersuchung wurden allerdings nicht aufgeführt. Im Kurzbericht des Monitorings Lohngleichheit 2016-2018, das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Auftrag gegeben wurde, ist festgehalten, dass Dübendorf die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor nicht unterzeichnet hat. Gleichzeitig wird aber erwähnt, dass Dübendorf die Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen plant.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Grüne: Wie fiel das Fazit des oben erwähnten Berichtes aus dem Jahr 2016 aus?

Stadtrat: Mit der Teilnahme am Lohnvergleich mit der Firma Federas aus dem Jahre 2016 konnte mit anderen Verwaltungen ähnlicher Grösse ein Lohnbenchmark erhoben werden. Die detaillierte Auswertung führte zu einer umfassenden Lohnuntersuchung über alle Abteilungen und Bereiche im Rahmen der Lohnrunde 201612017 bei der Stadtverwaltung Dübendorf. Dabei hat sich herausgestellt, dass bei der Stadtverwaltung Dübendorf keine systematische Lohndiskriminierung vorliegt und die Lohndifferenz bei den Mitarbeitenden nur punktuelle Anpassungen benötigte. Dies jedoch nicht im Rahmen einer Diskriminierung zwischen Frau und Mann, sondern beim Thema Alter und Dienstjahre.

Grüne: Kann der Bericht (evtl. in Auszügen) veröffentlicht werden? Oder gibt es andere Dokumente dazu, die der Stadtrat publizieren könnte?

Stadtrat: Ein separater Auszug aus dem Bericht, ohne persönliche und individuelle Lohndaten, liegt der lnterpellationsbeantwortung bei. Da teilweise Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind, wird der separate Bericht als nicht öffentliches Dokument ausschliesslich dem Gemeinderat, im Sinne der Transparcnz, zur Verfügung gestellt. Aus der externen und internen Lohnbenchmark-Analyse wurde folgendes konsolidiertes Kurzfazit mit Massnahmen abgeleitet und umgesetzt:

  • Abteilungsebene: Keine Massnahmen
  • Bereichsleitung: Ausserordentliche Besoldungserhöhung (ausserhalb Quote) berechnen und im Zielbudget 2018 sowie VA 2018 vorschlagen/berücksichtigen.
  • Mitarbeitende: Ausserordentliche Besoldungserhöhung (ausserhalb Quote) berechnen und im Zielbudqet 2018 sowie VA 2018 vorschlaqen/berücksichtigen.
  • Geschlechter-Ebene: Künftige Detail-Analyse „Mann und Frau“ mittels Funktions-Analyse & Logib-Tool.

Grüne: Gab es seit Bekanntwerden dieser Ergebnisse Bestrebungen respektive Veränderungen bezüglich allfälliger Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau? Wie sieht der aktuelle Stand aus?

Stadtrat: Der Stadtrat hat aufgrund der detaillierten Auswertung umgehend einen ausserordentlichen Kredit von Fr. 78’000 Franken zusätzlich ins Budget 2018 aufgenommen, um die punktuellen Anpassungen, welche jedoch äusserst selten mit dem Thema Frau und Mann zu tun hatten, zu korrigieren. Dabei ging es vor allem um das Anpassen von gleichen Funktionen mit gleichwertigen Arbeiten in verschiedenen Bereichen. Dabei wurde insbesondere das Augenmerk auf langjährige Mitarbeitende gesetzt, welche als junge Mitarbeitende gleich nach Lehrabschluss mit einem geringeren Lohn bei der Stadt angestellt wurden oder interne Wechsel vollzogen haben.

Weiter wurde die Praxis eingeführt, dass beijeder Lohnrunde jeweils im Oktober/November ein spezielles Augenmerk auf eine allfällige Lohndiskriminierung gerichtet werden soll. Hierfür wird dem Geschäftsleiter jährlich ein Betrag aus der Lohnerhöhungssumme/Quote in der Höhe von rund 5.0 Prozent als Handlungsspielraum zugesprochen, welche ausschliesslich für punktuelle Anpassungen aufgrund von Alter oder Dienstjahre oder anderen Auffälligkeiten veruvendet werden kann.

Mit dem einmaligen Kredit zur Ausgleichung von Lohnungleichheiten im Jahr 2018 sowie der jährlichen Prüfung möglicher Diskriminierungen mit der Lohnrunde und der erwähnten Reserve von 5.0 Prozent kann davon ausgegangen werden, dass sich keine Lohndiskriminierungen im System einschleichen können.

Zudem wird, gestützt auf das seit 1. Juli 2020 ist Kraft stehende revidierte Gleichstellungsgesetz, auch in der Stadtverwaltung Dübendorf bis spätestens Ende Juni2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mit der vom Bund zur Verfügung gestellten „LOGlB“-Software durchgeführt und bis spätestens Ende Juni 2022durch eine externe Stelle überprüftwerden. Die lnformation der Mitarbeitenden über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse hat bis spätestens Ende Juni 2023 zu erfolgen. Mit dem Standard-Analysemodell, auf dem „LOGlB“ basiert, können systematische Lohndiskriminierungen in einem Unternehmen identifiziert werden.

Ausserdem wird bereits heute durch die Teilnahme der Personaldienste bei allen Rekrutierungsgesprächen und der flächendeckend eingesetzten Funktionsanalysen eine einheitliche Handhabung innerhalb der gesamten Stadtverwaltung und somit auch eine geschlechterunabhängige Lohngleichbehandlung bei Neuanstellungen gewährleistet.

Grüne: Weshalb hat Dübendorf die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor nicht unterzeichnet?

Stadtrat: Wie in den vorstehenden Erläuterungen wiederholt dargelegt, ist dem Stadtrat die Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frau und Mann ein wichtiges Anliegen. ln der  Stadtverwaltung Dübendorf sind deshalb in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen die zur Gewährleistung der Lohngleichheit beitragen sollen, umgesetzt bzw. eingeleitet worden.

Die Kantonale Submissionsverordnung verpflichtet die Vergabestellen ausdrücklich, vertraglich sicherzustellen, dass die Anbietenden die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten. Mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit würde für die Stadt Dübendorf zuhanden ihrer Vergabestellen eine zusätzliche Verpflichtung zur Erstellung von internen Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen bestehen. Der Stadtrat erachtet eine solche zusätzliche Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen als nicht zielführend. Dies weil Kontrollen im Beschaffungswesen vermehrt auf Bundesebene durchgeführt und die städtischen Vergabestellen gerade deshalb nicht noch mit einem zusätzlichen Kontrollaufwand belastet werden sollen. Der Stadtrat hat deshalb bislang auf die Unterzeichnung der Charta verzichtet.

Grüne: Wie stellt sich der Stadtrat dazu, dies nachzuholen?

Stadtrat: Gestützt auf die Ausführungen in der Antwort zur Frage 4 wird der Stadtrat auf die Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit bis auf Weiteres verzichten. Eine allfällige Neubeurteilung würde den Wegfall der zwingenden Verpflichtung zur Erstellung von internen Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen voraussetzen, die vom Stadtrat als nicht zielführend erachtet werden.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Stadtvenrualtung Dübendorf mit den bereits umgesetzten sowie mit weiteren eingeleiteten oder geplanten Massnahmen auch ohne Unterzeichnung der „Lohncharta“ nachhaltig sichergestellt werden kann.

Grüne: Wie weit ist die Stadt Dübendorf beider Einführung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen?

Stadtrat: Siehe Antworten zu Fragen 4 und 5.

Grüne: Wie funktionieren diese Kontrollmechanismen konkret?

Stadtrat: Siehe Antworten zu Fragen 4 und 5.

Grüne (verfasst von Alt-Gemeinderätin Brigitt Kast, vorgetragen von Susanne Schweizer): Stellen Sie sich vor, am Ende dieses Jahres würden 13 Mitglieder des Gemeinderates statt den üblichen 1‘400 CHF nur 1‘170 CHF als Entschädigung erhalten. Das wäre ungerecht. Nun stellen Sie sich vor, dies würde nicht irgendwelche Ratsmitglieder betreffen, sondern gezielt die 13 Frauen unter uns. Das wäre nicht nur ungerecht, sondern diskriminierend. Im öffentlichen Sektor wäre das nicht nur ein Anschauungsbeispiel, sondern die Realität. Laut der Lohnstrukturen-Erhebung im 2012 lag der mittlere Frauenlohn im öffentlichen Sektor um 16.5% unter dem der Männer, in der Privatwirtschaft waren es sogar 21.3%.

Am 14. Juni des vergangenen Jahres nahmen über 100 Dübendorferinnen am Frauenstreik-Znüni auf dem Stadthausplatz teil. Sie hielten ihre Forderungen bezüglich Gleichberechtigung ihres Geschlechts auf Papier fest und überreichten diese dem Stadtpräsidenten. Eine davon betraf den Kampf gegen die erwähnte Lohnungleichheit. Daher wollten wir mit dieser Interpellation in Erfahrung bringen, was die Stadt Dübendorf dagegen unternimmt und wie gut die getroffenen Massnahmen greifen. Unsere Fragen wurden nicht nur sorgfältig beantwortet, allen Gemeinderatsmitgliedern wurde zusätzlich noch ein Kurzbericht zu einer Untersuchung zugestellt, die die Stadt Dübendorf im 2016 in Auftrag gab. Weil darin Lohndaten festgehalten sind, die auf einzelne Personen rückschliessen lassen, ist das Dokument nicht öffentlich. Für diese Transparenz dem Parlament gegenüber und die Beantwortung unserer Fragen möchten wir uns beim Stadtrat bedanken.

Diese Lohnuntersuchung der Firma Federas ergab, dass keine systematische Lohndiskriminierung über die ganze Stadtverwaltung hinweg besteht. Punktuell, also auf bestimmten Abteilungs-Ebenen oder Hierarchie-Stufen, konnten allerdings Lohndifferenzen festgestellt werden. Dabei handelte es sich nur in einzelnen Fällen um Unterschiede zwischen Mann und Frau, ein Grossteil der Diskrepanzen konnte in der Einstufung von Mitarbeitern mit gleicher Anstellungsdauer, Ausbildung, Erfahrung oder Führungsaufgaben gefunden werden. Diese Antworten konnten wir anhand der mitgelieferten Zahlen in besagtem Kurzbericht überprüfen. Hier ist der Stadtrat aber nicht nur bezüglich Transparenz vorbildlich. Erwähnenswert ist auch, dass aufgrund dieser Resultate sofort Massnahmen ergriffen wurden, um solche Lohnunterschiede auszugleichen. Dafür wurde im Budget 2018 ein ausserordentlicher Kredit von 78‘000 CHF gesprochen. Als langfristige Massnahme wird zukünftig bei der jährlichen Lohnrunde ein spezielles Augenmerk auf allfällige Lohndiskriminierungen gerichtet. Um punktuelle Unterschiede anzupassen, wurde eine jährliche, feststehende Lohnerhöhungssumme gesprochen.

Darüber hinaus wird unsere Stadtverwaltung im kommenden Jahr eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Dafür wird sie die vom Bund zur Verfügung gestellte Software „LOGIB“ einsetzen. Damit nutzt Dübendorf ein Instrument, das einfach anzuwenden ist, keine spezielle Software benötigt, breitflächig genutzt wird und regelmässig angewendet werden kann. Es gibt dieses Instrument übrigens seit 2007. Schon damals hatte die SP vom Stadtrat verlangt, dieses für die Lohnanalyse einzusetzen. Jetzt hoffen wir, dass es auch tatsächlich in regelmässigen Abständen zur Anwendung kommt und die städtischen Betriebe diese kostenlose Möglichkeit ebenfalls nutzen, ihre Lohnpraxis zu überprüfen und so aktiv gegen Diskriminierung anzukämpfen.

In der umfangreichen Antwort auf unsere Interpellation erfahren wir auch, weshalb Dübendorf die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor nicht unterzeichnet hat. Diese Begründung ist aber völlig daneben. Mit der Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich die Stadt zur Umsetzung der Lohngleichheitsprinzipien in ihrem Einflussbereich, d.h. bei sich selbst, den städtischen Betrieben und wenn sie Aufträge an Dritte vergibt. Die Verantwortung für die Einhaltung des Submissionsgesetzes liegt immer zuerst beim Auftraggeber und nicht irgendwo beim Bund. Die Initiative für die Lohngleichheitscharta kommt vom Bundesrat und wurde zusammen mit Kantonen und Städten lanciert. Bereits haben 16 Kantone und 97 Gemeinden diese unterzeichnet. Wir verlangen, dass Dübendorf das auch tut, damit die Stadt diesbezüglich ein Vorbild ist und hoffentlich auch bleibt.

Brigitt KastFlavia Sutter, Gemeinderätinnen Grüne

Sie können die Interpellation hier herunterladen.