In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Missstände in der Dübendorfer Sozialbehörde publik, welche seit Jahren in den Händen von Sozialvorständen liegt, die der SVP angehören. Im März 2017 wurde im Kantonsrat deshalb die Anfrage KR-Nr. 14/2017 zur Aufsicht der Bezirksräte über die Sozialbehörden gemäss § 8 SHG sowie zur Oberaufsicht des Regierungsrats über die öffentliche Sozialhilfe gemäss § 10 SHG in den Jahren 2012 bis 2016 eingereicht. Ende August 2020 gab der Tagesanzeiger unter dem Titel «Toxische Zustände im Sozialamt Dübendorf – Beschimpft, überwacht, herabgewürdigt» die Geschichte des Dübendorfer Sozialamts seit 2009 wieder. Im selben Artikel wurden auch die Ergebnisse einer externen, bis zu diesem Zeitpunkt aber vertraulichen Untersuchung datiert vom Juni 2019 publik. Von böswilligen Unterstellungen, heimlichen Aufzeichnungen, falsch verbuchten Kosten, verachtendem Menschenbild und GPS-Trackern ist darin die Rede. Mehrere Informanten stellten zudem unabhängig voneinander den Vorwurf in den Raum, dass Klientinnen und Klienten zur Erstabklärung und teilweise ohne Betrugsverdacht von Detektiven beschattet worden seien. Zudem wurde ein tragischer Suizid von einem Klienten bekannt, in dessen Todesanzeige u.a. steht: «Du häsch em Druck vo oisere Gesellschaft und eusne Ämter nach all dene Jahre nüm möge standhalte». Verschiedene Ombudsmann-Berichte von 2017 bis 2020 geben Einblick in gehäufte Beschwerden über das Dübendorfer Sozialamt. In der Folge hat sich der Bezirksrat eingeschalten. Desweiteren hat zwischenzeitlich auch der Stadtrat von Dübendorf verschiedene Massnahmen eingeleitet, so u. a. eine (weitere) externe Untersuchung. Noch im September 2020 hat er sich zudem vom Abteilungsleiter des Sozialamtes getrennt und die Verantwortung für die Sozialhilfe mindestens vorübergehend dem Stadtpräsidenten übertragen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Ergebnisse zeitigte die periodische Prüfung der gesamten Hilfs- und Verwaltungstätigkeit der Dübendorfer Sozialbehörde durch den Bezirksrat Uster seit 2017? Bitte um (statistische) Angaben über die bearbeiteten Rekurse im Bereich Sozialhilferecht (Anzahl Aufsichtsbeschwerden und Rekurse, hierbei die Anzahl Gutheissungen, teilweise Gutheissungen, Abweisungen, Nicht-Eintreten, Gegenstandslosigkeit, Rückzüge), über die entsprechenden Streitgegenstände, die allgemeinen Anmerkungen, die festgestellten Mängel sowie den festgestellten Handlungs- und Verbesserungsbedarf.
  2. Hat der Bezirksrat Uster seit 2017 bei der Dübendorfer Sozialbehörde eine ausserordentliche Prüfung von deren Hilfs- bzw. Verwaltungstätigkeit durchgeführt? Falls ja, was waren bzw. sind die Gründe für diese ausserordentliche Prüfung, was für Ergebnisse zeitig(t)en diese und welche Schlussfolgerungen zog bzw. zieht der Bezirksrat daraus?
  3. Enthielten die jährlichen Tätigkeitsberichte des Bezirksrats Uster zuhanden der Direktion der Justiz und des Inneren zwischen 2017 bis 2019 irgendwelche Hinweise auf die Mängel der Dübendorfer Sozialbehörde? Falls ja, welche Schlussfolgerungen zogen die Direktion bzw. der Regierungsrat daraus?
  4. Seit wann sind dem Bezirksrat und der Direktion der Justiz und des Inneren die Ergebnisse der o.e. vertraulichen Untersuchung datiert vom Juni 2019 bekannt? Haben der Bezirksrat bzw. die Direktion diesen Bericht gelesen, falls ja, welche Schlussfolgerungen haben die beiden Behörden daraus für ihre eigene Aufsichtstätigkeit gezogen?
  5. Seit wann sind dem Bezirksrat und der Direktion der Justiz und des Inneren die verschiedenen Ombudsmann-Berichte aus den Jahren 2017 – 2020 bekannt? Haben der Bezirksrat bzw. die Direktion diese Berichte gelesen, falls ja, welche Schlussfolgerungen haben die beiden Behörden daraus für ihre eigene Aufsichtstätigkeit gezogen?
  6. Welche (Aufsichts-)instanz überprüft die oben erwähnten Vorwürfe bezüglich heimlichen Aufzeichnungen und falsch verbuchten Kosten?
  7. Ende 2018 hat der Bezirksrat des Bezirks Zürich die Zürcher Observationsverordnung aufgehoben mit dem Hinweis, dass es für den rechtmässigen Einsatz von Observationen eine kantonale Rechtsgrundlage brauche. Was bedeutet die Sistierung der Observation in Zürich für die übrigen Gemeinden im Kanton Zürich?
  8. Wie nimmt der Regierungsrat im vorliegenden Fall der Dübendorfer Sozialbehörde seine Oberaufsichtsfunktion aktuell konkret wahr?
  9. Die Mängel der Dübendorfer Sozialbehörde stellen eine Gefahr für das System der öffentlichen Sozialhilfe dar, weil sie das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtmässigkeit des öffentlichen Sozialhilfesystems untergraben. Wie schätzt der Regierungsrat aufgrund der oben aufgeführten Mängel bei der Dübendorfer Sozialbehörde und des damit verursachten Vertrauensverlusts den Bedarf nach einer weitergehenden Stärkung der Aufsicht der Bezirksräte und der Oberaufsicht des Regierungsrats in der öffentlichen Sozialhilfe ein? Was tut er ganz konkret, um das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Sozialhilfe wieder zu stärken?

Nora Bussmann Bolaños & Silvia Rigoni, Kantonsrätinnen Grüne Zürich

Sie können die Anfrage hier herunterladen.