Wir bitten den Regierungsrat zu prüfen, welche Möglichkeiten sich zur Unterstützung und Förderung der vom Aussterben bedrohten einheimischen Honigbiene (Apis mellifera mellifera), aufgrund ihres Erscheinungsbilds auch Dunkle Biene genannt, realisieren lassen und damit einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt und Biodiversität zu leisten. Ebenso soll geprüft werden, wie Imkerinnen und Imker, die mit der Dunklen Biene imkern, unterstützt und bestärkt werden können, damit die endemische Honigbienenart längerfristig wieder verbreitet angesiedelt werden kann.
Begründung
Die einheimische Dunkle Biene (Apis mellifera mellifera) ist eine Unterart der westlichen Honigbiene, die sich nach der letzten Eiszeit nördlich der Alpen entwickelt hat. Heute ist sie in Europa vom Aussterben bedroht, da seit rund 40 Jahren vermeintlich leistungsfähigere Honigbienen-Unterarten (Apis mellifera ligustica, Apis mellifera carnica) und Züchtungen (Buckfastbiene) importiert werden.
Viele Züchterinnen und Züchter setzen sich im Kanton Zürich seit Jahrzehnten ehrenamtlich und mit grossem Engagement für die Erhaltung der Dunklen Biene als endemische Unterart der westlichen Honigbiene ein. ln den vergangenen Jahren wurde diese Arbeit stark behindert und teilweise zunichte gemacht, indem auch im Umkreis der Belegstellen der Dunklen Biene Buckfastbienen (Carnica- oder Ligustica-Bienen) gehalten werden.
Mit der gezielten Förderung der Dunklen Biene kann der Kanton Zürich zum Arterhalt der heimische Honigbiene beitragen und deren Verbreitung aktiv unterstützen. 80 – 90 % der Imkerinnen und Imker züchten nicht, sondern imkern mit Bienenschwärmen der hybridisierten Honigbienen aus der Umgebung. Die Imkerinnen und Imker sollen darin bestärkt und unterstützt werden, ihre Völker auf die einheimische Honigbienenart umzustellen.
Der Kanton Glarus hat 1977 beschlossen, auf Kantonsgebiet die Haltung ausschliesslich der Dunklen Biene zu erlauben. Doch die Fläche des Kantons Glarus reicht nicht aus, die endemische Unterart längerfristig vor dem Aussterben zu bewahren.
Stellungnahme des Regierungsrates: Das Amt für Landschaft und Natur hat in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt ein Kantonales Bienenkonzept erarbeitet und ist daran, dieses nun umzusetzen. Das Anliegen des Postulats zur Förderung der einheimischen Honigbiene soll im Rahmen der Umsetzung des Bienenkonzeptes geprüft werden. Aus fachlicher Sicht kann bereits Folgendes festgehalten werden: Obwohl eine einheimische Unterart, leben in der Schweiz in freier Wildbahn praktisch keine Völker der Dunklen Honigbiene (Apis mellifera mellifera). Wie alle Honigbienen wird auch diese Unterart seit Jahrhunderten vom Menschen gehalten und erfuhr in dieser Zeit züchterische Optimierungen. Die Dunkle Honigbiene ist deshalb auch als Nutztier zu betrachten. Die Förderung nur dieser einzelnen spezifischen Bienenart (Apis mellifera mellifera) scheint nicht zielführend. Neben der Honigbiene gibt es in der Schweiz über 600 sogenannte Wildbienen. Für die Wildbienen stellt die körperlich grosse und kopfstarke Honigbiene eine Konkurrenz um Pollen und Nektar dar. Damit wird die Honigbiene gerade in blumenarmen Regionen zu einer bedeutenden Gefahr für Wildbienen. Hinsichtlich dieser Konkurrenzsituation für Wildbienen besteht kaum ein Unterschied zwischen der einheimischen Honigbiene und den anderen Unterarten oder zu Hybridzüchtungen.
Im Rahmen des Bienenkonzeptes wird die Stelle einer oder eines Bienenbeauftragten geschaffen. Als kantonale Anlaufstelle für die Bienenförderung bildet sie den Dreh- und Angelpunkt für alle Projekte. Die Stelle hat den Auftrag, zur Förderung von Wild- und Honigbienen beizutragen und wenn nötig ergänzende Massnahmen zu den im Bienenkonzept vorgeschlagenen Massnahmen zu formulieren. Eine allfällige Förderung der Dunklen Honigbiene soll daher im Rahmen der Umsetzung des Bienenkonzeptes erfolgen.
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 439/2020 abzulehnen.
Judith Anna Stofer (AL), Wilma Willi (Grüne), Monica Sanesi Muri (GLP), Ann Barbara Franzen (FDP)
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