Am Tag, an dem in Österreich das Burka-Verbot in Kraft trat, erhielten 48 Clowns Verwarnungen oder Strafanzeigen. Neun Tage später traf es einen Herrn, der als Hai verkleidet für eine Ladeneröffnung warb. Die Geschichte ging um die Welt. Österreich machte sich zum Gespött der internationalen Presse.

In der Schweiz wurde die Burka-Initiative bereits einen Monat vorher eingereicht und hat darum denselben Fehler: Anstatt eine Handvoll Burka-Trägerinnen zu schikanieren, kann bald jeder in unserem Land in Alltagssituationen wie ein Verbrecher behandelt werden. Unsere Version des Verbotes gestattet Verkleidungen an „öffentlich zugänglichen Orten“ nämlich nur „aus Gründen des einheimischen Brauchtums“.

Kostüm-Partys in der Lieblingsbeiz oder in der örtlichen Turnhalle fallen nicht unter diese Ausnahme. Und wer an Halloween mit den Kindern auf Süssigkeiten-Tour geht, macht sich ebenfalls strafbar. Halloween mag Brauchtum sein, aber eben kein einheimisches. In Gegenden, in denen es keine verankerte Fasnacht-Kultur gibt, ist es vielleicht überhaupt nicht mehr gestattet, sich irgendwie zu verkleiden. Erklären Sie das Mal Ihrem Buben, wenn er unbedingt im Spiderman-Kostüm auf den Spielplatz will.

Wir opfern da sehr viel Freiheit, um ein Problem zu lösen, das es gar nicht gibt. Oder wie viele Burka-Trägerinnen sehen Sie denn so in ihrem Alltag? SVP-Plakate ausgenommen?

David Siems, Grüne Dübendorf