Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum «Selbstbestimmungsgesetz»

Die GRÜNEN begrüssen den Gesetzesentwurf der Zürcher Regierung für den selbstbestimmten Leistungsbezug für Menschen mit Behinderung. Der Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ist längst fällig: damit kann endlich ein wesentliches Element der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) auch im Kanton Zürich umgesetzt werden.

Mehr Selbstbestimmung, mehr Wahlmöglichkeiten, mehr gesellschaftliche Teilhabe: die GRÜNEN teilen die Grundausrichtung des Gesetzes über den Leistungsbezug für Menschen mit Behinderung, dessen Entwurf die Regierung heute vorgelegt hat. Für die GRÜNEN ist zentral, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft selber bestimmen können, in welcher Wohnform und in welchem Begleitrahmen sie leben wollen. Die bisherige Praxis der Kontingentierung von Wohn- und Betreuungsplätzen ist veraltet und entspricht nicht den Anforderungen an eine selbstbestimme Lebensgestaltung.

Wichtiger Beteiligungsprozess

Positiv bewerten die GRÜNEN auch, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in einem partizipativen Prozess mit Betroffenen und Interessensverbänden erarbeitet worden ist – allerdings ohne die Minderjährigen miteinzubeziehen: Ihre Stimmen müssen in einer künftigen Begleitkommission zur Umsetzung des Gesetzes ebenfalls vertreten sein.

Die Subjektfinanzierung von Menschen mit Behinderung ist seit langem ein wichtiges Anliegen. Einige Kantone, z.B. Bern, sind diesbezüglich viel weiter. Entsprechend sollte die kantonsrätliche Beratung in nützlicher Frist erfolgen, damit die Umsetzung des Gesetzes bald in Angriff genommen werden kann: schliesslich müssen die beteiligten Betroffenen und die Anbieter neue, ambulante Angebote und durchlässige Modelle entwickeln.

Selbstbestimmung für alle!

Der Wechsel zur Subjektfinanzierung wird Mehrkosten verursachen. Für die GRÜNEN ist jedoch klar: die Selbstbestimmung ist ein Grundwert unserer Gesellschaft und ist ausnahmslos für alle zu garantieren.