Der Verein IDEA Flugplatz Dübendorf hat am 22. September 2021 das 3. Feierabendgespräch im Restaurant Hecht in Dübendorf durchgeführt. Thema: «Wem gehört der Militärflugplatz Dübendorf?». Gemäss NZZArtikel vom 4. Oktober 2021 (Stefan Hotz: Titel: Widerstand gegen Bundesbasis der Armee) fand das Gespräch in der «Art eines Seminars» statt. 16 Personen haben teilgenommen. Der vorliegende Kurzbericht fasst das Ergebnis des Anlasses zusammen:

Das Einführungsreferat zum Thema «Wem gehört der Militärflugplatz Dübendorf?» hielt der Tagungsleiter Cla Semadeni, nachdem die angefragten Stakeholder abgesagt hatten. Er zeigte in seinem bebilderten Referat (siehe PDFDatei auf
www.ideafd.ch) auf, dass gemäss Grundbuch das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf Grundeigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist. Es gehört also uns Eidgenossinnen und Eidgenossen! Es ist Volkseigentum! Es dient als militärisches Gesamtwerk unserer Landesverteidigung. Die nichtmilitärischen Stakeholder haben keine grundbuchgestützten Zugriffs und Besitzrechte!

Cla Semadeni erläuterte in seinem Referat die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, damit ein militärische Werk gesamthaft oder in Teilen in den Besitz nichtmilitärischer Eigner und Investoren übergeführt werden kann. Es sind dies einmal die Voraussetzungen, die im Forschungs und Innovationsförderungsgesetz FIFG festgelegt sind. Dieses legt fest, dass «zum Zeitpunkt des Bundesbeschlusses über die Abgabe von Flächen die raumplanerischen und zonenplanerischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Art. 33 Abs.2). Diese Voraussetzung ist offensichtlich beim Militärflugplatz Dübendorf nicht erfüllt: Der Bundesbeschluss ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und das Areal liegt grösstenteils
in der Landwirtschaftszone und ist nicht einmal groberschlossen.

In militärgesetzlicher Hinsicht ist die Ausserbetriebnahme von militärbetrieblichen Immobilien in einer Verordnung des VBS geregelt. Gemäss dieser Verordnung wird das «Immobilienportfolio VBS» in einen «Kernbestand VBS» und in einen «Dispositionsbestand VBS» eingeteilt. Der «Dispositionsbestand VBS» wird wiederum in einen «Reservebestand» und in einen Bestand «Ausserbetriebnahme» aufgeteilt.

Im Bericht des Bundesrates über die «Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS» vom 14. April 2021 ist der Militärflugplatz Dübendorf unter Punkt 6.5 Ausblick auf die Portfolioentwicklung in der Abbildung 10: Auswahl zukünftiger Abtretungen mit «Baurecht» aufgeführt. Das bedeutet, dass noch keine Baurechte an zivile Investoren und Institutionen erteilt worden sind. Die nichtmilitärischen Umbauten und Umnutzungen auf dem Areal des Militärflugplatzes haben somit keine grundbuchgestützte Berechtigung und können ausschliesslich den Charakter einer «Zwischennutzung» haben.

Zusammenfassend stellte Cla Semadeni fest, dass der Militärflugplatz Dübendorf, soweit er nicht dem Kernbestand zugehörig ist, dem Reservebestand zugeordnet ist. Das bedeutet, dass er nicht ausser Betrieb genommen werden kann, sondern aufgrund von «strategischen Überlegungen» für den Bund weiterhin von Interesse ist, sei dies als Reserve für künftigen Eigenbedarf oder sei dies für die Wahrnehmung anderer Potentiale und Bundesaufgaben. Immobilien im Reservebestand werden nur im «Sinne einer Zwischennutzung an Dritte vermietet, verpachtet oder im Baurecht abgegeben», sofern sie sich für die Zwischennutzung eignen. Es darf bezweifelt werden, dass die geplanten nichtmilitärischen Nutzungen und Bauvorhaben (Innovationspark, Stadtquartier, zweites Nebenzentrum etc.) der sogenannten Stakeholder diese Voraussetzungen zu erfüllen vermögen.

Anhand der beiden Fallbeispiele «Pavillon» und «Wangenstrasse 66» zeigte Cla Semadeni auf, dass trotz der aufschiebenden Wirkung der offenen Gerichtsverfahren und trotz Aufhebung des kantonalen Gestaltungsplanes durch das kantonale Verwaltungsgericht private Investoren auf dem Militärflugplatz Dübendorf baulich tätig sind. Diese zivilen Aktivitäten werden mit einer «Kaskade von bilateralen Vereinbarungen» (Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag, Leistungsvereinbarung, Anschlussvertrag und Entwicklungsvertrag) begründet. Es darf bezweifelt werden, dass dieses Konstrukt von bilateralen Absprachen die rechtlichen Voraussetzungen für die «Transformation des Flugplatzareales in Dübendorf» erfüllt, wie das Bund, Kanton Zürich und Anrainergemeinden mit der Stiftung Innovationspark Zürich, mit der Firma HRS Investment AG und der Arealentwicklung IPZ AG beabsichtigen.

Nach dem Einführungsreferat fand eine animierte Diskussion statt. Es wurden viele Fragen nach dem Warum, Wieso und Weshalb gestellt. Dabei kam viel Unverständnis über die aktuellen Vorgänge vor Ort zum Ausdruck. Von verschiedener Seite wurden auch Lösungsansätze eingebracht: Nichtstun! Reserve für künftige Generationen! Am Tempelhof in Berlin ein Beispiel nehmen! Sogar der NZZJournalist Stefan Hotz meldete sich zu Wort, machte kritische Hinweise und verwies auf seine Artikelserie zur Weiterentwicklung des Militärflugplatzes Dübendorf. Seiner Auffassung nach sind die bisherigen Pläne des Innovationsparks Zürich IPZ von Kanton und Bund «Makulatur». Die Chancen für den Innovationspark sieht er in der Verschmelzung des Bodmer’schen «FlightPlan» mit dem Konzept des «Werkflugplatzes» der Standortgemeinden. Bis jetzt besteht, so die Meinungsbildung im Plenum, keine Gewähr, dass der konzeptionelle und raumplanerische Neustart gemäss Synthesebericht zu einer Lösung führt, welche mit den bundesgesetzlichen Voraussetzungen, die Gegenstand des Einführungsreferats sind, kompatibel ist. Dass sich die beschwerdeberechtigte Schwesterorganisation der Stiftung Franz Weber, die Helvetia Nostra, in den angestrebten Transformationsprozess eingeschaltet hat, wurde erfreut zur Kenntnis genommen.

In seinem Schlusswort sicherte der Tagungsleiter und Moderator Cla Semadeni den Teilnehmenden zu, die Ergebnisse des Feierabendgesprächs in einem Kurzbericht zusammenzufassen und diesen den Teilnehmenden und anderen Interessierten zur Verfügung zu stellen. Zudem kündigte er das 4. Feierabendgespräch an und bedankte sich im Namen des Vereins IDEA Flugplatz Dübendorf für die aktive Teilnahme und Unterstützung. Er wünschte allen eine gute Heimkehr und eine gute Zeit bis zum nächsten Treffen. Er machte abschliessend darauf aufmerksam, dass die beigezogenen Dokumente auf der Website www.ideafd.ch aufgeschaltet sind und frei verwendet werden können.

4. Feierabendgespräch

Das nächste Feierabendgespräch findet am 2. Dezember 2021 statt. Es wird dem Thema «Geld» und «Geldflüsse» gewidmet. Wir werden verschiedenen Fragestellungen nachgehen. Stichworte dazu sind: Wie steht es mit dem Mehrwertausgleich? Wer investiert? wer profitiert? wer verliert? Öffentliche Gelder private Gelder? Wer schuldet wem wieviel? Wer steht wem in der Schuld? Wer trägt welche finanziellen Risiken? Welche Kosten kommen auf den kommunalen und kantonalen Steuerzahler zu? Für was wurden schon Steuermittel ausgegeben. Das Einführungsreferat hält wiederum Cla Semadeni, der auch als Tagungsleiter und Moderator im Einsatz stehen wird.

Dübendorf, 6. Oktober 2021,
Cla Semadeni, Präsident Verein IDEA Flugplatz Dübendorf