Mit dem Ersatzbau der Glattbrücke Bahnhofstrasse wurde der Zebrastreifen am rechten Flussufer entfernt und der abgeflachte Randstein auf der flussabwärts liegenden Seite durch einen regulären, nicht abgeflachten Randstein ersetzt. Hierdurch wurde ein kantonaler Wander- und Veloweg unterbrochen. Insbesondere mit dem Velo ist dies sehr mühsam, es gibt einen Schlag beim Überqueren, die Velofahrer*innen sind abgelenkt dadurch. Die Grünen erkundigten sich deshalb am 1. Mär 2017 in einer schriftlichen Anfrage (2017-32) nach den Gründen für dieses Vorgehen.

Der Stadtrat führte damals aus, dass der Fussgängerstreifen mit der neuen Brücke etwas in Richtung Bahnhof hätte verschoben werden müssen. Hierfür hätte Land von Privaten erworben werden müssen, was an deren Widerstand gescheitert sei.

Zudem erklärte der Stadtrat, dass auf dem rechten Glattuferweg ab Bahnhofstrasse flussabwärts sowieso ein Fahrverbot gelte (das Verbot gilt nach Meinung der Grünen nur auf dem schmalen Stück, welches parallel zur Überlandstrasse verläuft) und man die Veloführung im Rahmen des Projektes „Fil Bieu Glatt“ zusammen mit dem Kanton neu beurteilen werde.

Da es mit der Einrichtung der Tempo 3O-Zone Stadtzentrum sowieso nur noch beim Bahnhof Zebrastreifen gibt und man die Bahnhofstrasse prinzipiell überall überqueren darf, hat sich die Ausgangslage für diese Entscheidung unserer Meinung nach geändert. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Stadtrat vor dem Hintergrund der neuen Tempo 30 Zone bereit, den Randstein bei der Einmündung des Glattuferweges in die Bahnhofstrasse auf der flussabwärtsliegenden Seite rechts der Glatt abzusenken?
  2. Wenn Nein, warum nicht?
  3. Was ist der Stand des Projektes „Fil Bleu Glatt“ in Sachen Veloführung?
  4. Da unsere erste Anfrage nun über vier Jahre zurückliegt: Bis wann ist mit einer Lösung dieses Problems zu rechnen?

Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen

Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne

Sie können die Anfrage hier herunterladen.