Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch einen AXPO-Aktionärsbindungsvertrag

Die GRÜNEN haben kein Verständnis dafür, dass die Mehrheit der vorberatenden Kommission im Zürcher Kantonsrat am längst überholten NOK-Gründungsvertrag festhalten will und sich gegen den neuen Aktionärsbindungsvertrag der AXPO-Eignerkantone stellt. Damit wird eine wichtige Chance zur Erneuerung verpasst, die zudem durch eine unsorgfältige Gesetzgebung auch in Zukunft verhindert wird.

Zwei zentrale Forderungen der grünen Energiepolitik sind der Ausstieg aus der Atomenergie und der Ausbau der neuen Erneuerbaren im Inland: Für beides fehlt bei der AXPO nach wie vor eine klare Strategie. Doch solange einzig der überholte NOK-Gründungsvertrag von 1914 das Zusammenwirken der sechs Eignerkantone, bzw. der Kantonswerke, regelt, ist keine strategische Verbesserung zu erwarten. Deshalb befürworten die GRÜNEN die Ablösung des veralteten Vertrags durch einen Aktionärbindungsvertrag (ABV) und eine Eignerstrategie. Damit erhöhen sich die Einflussmöglichkeiten auf die AXPO.

Wasserkraft: Problem herbeigeredet

Mit der beantragten Ablehnung der neuen Verträge nimmt die Mehrheit der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) einen Scherbenhaufen in Kauf. Und dies unter dem Vorwand, dass die neuen Verträge nicht dafür sorgten, dass die Wasserkraftwerke in Schweizer Hand bleiben. Dabei ist in der neuen Eignerstrategie festgehalten, dass bei der Wasserkraft mindestens 51% der Anteile bei der AXPO bleiben müssen. Zudem gibt es in der Schweiz überhaupt nur drei Wasserkraftwerke mit ausländischer Mehrheit: Rheinau, Mörel-Aletsch, Ackersand 2 Aletsch. Alle sind in Hand der staatlichen Gesellschaft EnBW (Baden-Württemberg), wobei die beiden Aletsch-Kraftwerke 2001 durch Blocher/Ebner (Lonza) verkauft worden sind. Das Problem mit der Wasserkraft ist herbeigeredet.

Künftiger ABV wird praktisch verhindert

Vielmehr sorgt die Ablehnung der neuen Verträge dafür, dass die AXPO ihre Wasserkraft-Anteile weiterhin vollständig veräussern könnte. Denn der NOK-Gründungsvertrag regelt nichts derartiges. Geht es nach der KEVU-Mehrheit, soll nun im kantonalen Energie- und im EKZ-Gesetz ein neuer ABV quasi vorstrukturiert werden. Doch die Bedingungen dafür sind derart eng gefasst worden, dass es kaum je zu einem neuen Vertrag im angedachten Sinn kommen wird.

Problematische Gesetzgebung

Zudem enthalten die Gesetzesentwürfe verschiedene Unwegsamkeiten. So etwa sollen gewisse Beschlüsse der Regierung und sogar des EKZ-Verwaltungsrats(!) neu referendumsfähig sein. Darüber hinaus soll die Eignerstrategie einer regulären Aktiengesellschaft der Genehmigung durch den Kantonsrat unterstellt werden. Und schliesslich findet sich auch der Widerspruch, dass die Regierung zum einen dafür sorgen müsse, dass Wasserkraftwerke zu 100% in Schweizer Hand bleiben (EnerG §2a.2), zum anderen können in der Eignerstrategie aber auch nur 67% akzeptiert werden (EnerG §2b.3 lit c). Das alles dürfte bei einer Annahme die Gerichte beschäftigen.