Sehr geehrte Damen und Herren

Am 20. Juni hat der Stadtrat öffentlich bekanntgegeben, wie die Umsetzung der Massnahmen im Bereich Soziales vorwärts geht. Die Adminstrativuntersuchung, die im Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde, brachte verschiedene Missstände in der Abteilung Soziales ans Tageslicht. Die Spezialkommission dieses Rates, die eingesetzt wurde, um die Untersuchung zu begleiten, verfasste ein Schreiben. Sie listete in diesem Schreiben verschiedene Massnahmen auf, die sie dem Stadtrat empfiehlt, umzusetzen. Der Stadtrat, respektive die zuständigen Stellen haben sich an die Arbeit gemacht und präsentierten nun den Zwischenstand der Umsetzung. Diesen Schritt begrüssen wir und sind froh, dass der Stadtrat im Bereich der Transparenz den Empfehlungen der Spezialkommission folgt.

Soweit wir das beurteilen können, ist die Umsetzung auf gutem Kurs. Der Stadtrat schreibt in seiner Medienmitteilung, in welchen Bereichen noch Schwierigkeiten liegen. Dass die Abteilung Soziales nicht in wenigen Monaten zum Funktionieren gebracht werden kann, ist uns klar. Dazu wurde zu lange schlechte Arbeit geleistet, zu vieles liegt im Argen. Diese Arbeit braucht Zeit.

Soweit also alles im grünen Bereich. Aber bei einem Punkt sind wir stutzig geworden: Der Stadtrat erachtet es nicht für nötig, Strafanzeige zu erstatten wegen Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sozialdetektiven. Die Abteilung Soziales hat in der Vergangenheit Sozialdetektive mit der Beobachtung von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern beauftragt. Nota bene ohne kommunale Regelung dazu. Diese Detektive bekamen von der Abteilung Soziales per Mail das Anmeldeformular «Antrag auf Sozialhilfe» der Gesuchstellenden zugeschickt. Dieses Formular umfasst 18 Seiten und enthält alle Details zu den gesuchstellenden Personen. Professor Poledna kommt in der Adminstrativuntersuchung zum Schluss, dass hier eine Amtsgeheimnisverletzung vorliegen könnte und empfiehlt dem Stadtrat, eine Anzeige zu prüfen. Die Spezialkommission unterstützte diese Empfehlung. Der Stadtrat hat nun von externen Rechtsanwälten prüfen lassen, ob die Einreichung einer Strafanzeige zu rechtfertigen sei. Die Analyse des Anwaltsbüros zeigt deutlich auf: Eine Strafanzeige ist angebracht. Ich zitiere Punkt 40 aus dem Bericht des Anwaltsbüros: «Im Ergebnis stellen die an die Sozialdetektive weitergeleiteten Personendaten auf den Formularen unserer Auffassung nach Geheimnisse dar, welche durch das Amtsgeheimnis nach Artikel 320 des Staatsgesetzbuches geschützt sind.» Durch wen und wie oft das Amtsgeheimnis verletzt wurde, ist offenbar unklar, das müsste dann durch die Strafbehörde untersucht werden.

Was macht der Stadtrat? Er verzichtet auf eine Strafanzeige. Er will die neu gewonnene Stabilität in der Abteilung nicht gefährden, wie er schreibt. Und schätzt eine Strafanzeige als heikel ein, weil es um Personendaten geht.

Aber darum geht es ja genau. Diejenigen Personen, die es betrifft, zwei Beispiele sind detailliert im Poledna-Bericht aufgeführt, haben das Recht auf eine Aufarbeitung der Vergangenheit. Auf ein Urteil, ob mit ihren persönlichen Daten rechtmässig umgegangen wurde oder nicht.

Die Fraktion der Grünen Partei Dübendorf verurteilt das Nichteinreichen von Strafanzeige in dieser Sache aufs Schärfste. Dieses Verhalten ist ein «Unter-den-Teppich-kehren» von Fehlern, die begangen wurden. Wiederum schafft es der Stadtrat nicht, hinzustehen und Klarheit zu schaffen und ein für alle Mal mit der Vergangenheit aufzuräumen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Flavia Sutter, Gemeinderätin Grüne

Die Presseschau zum Sozialamt gibt es hier, wichtige Dokumente sind unter Dübileaks aufgeschaltet.