Der Stadtrat Dübendorf hat im Zusammenhang mit der Administrativuntersuchung im Bereich Sozialhilfe diverse Verbesserungsmassnahmen eingeleitet und teilweise bereits umgesetzt. Vor Ende der Legislatur 2018 bis 2022 informiert der Stadtrat hiermit über den aktuellen Zwischenstand.

Am 24. Januar 2022 wurde der Bericht von Prof. Dr. iur. Tomas Poledna über die durchgeführte Administrativuntersuchung im Bereich Sozialhilfe Dübendorf durch die zuständige Spezialkommission des Gemeinderates veröffentlicht. Gleichzeitig hat die Spezialkommission diverse Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Der Stadtrat hat mit seiner Medienmitteilung vom 17. Januar 2022 bekräftigt, dass er die entsprechenden Handlungsempfehlungen der Spezialkommission ernst nimmt und gewillt ist, die erforderlichen Massnahmen umzusetzen. Im Hinblick auf das bevorstehende Ende der Legislatur 2018 bis 2022 informiert der Stadtrat nachfolgend über die einzelnen Handlungsempfehlungen der Spezialkommission und den Stand der Umsetzung.

Aufgabenteilung Stadtrat und Sozialbehörde

Mit Beschluss vom 13. April 2022 hat der Stadtrat gestützt auf die neue Gemeindeordnung der Stadt Dübendorf die Einsetzung einer Sozialkommission als unterstellte Kommission per 1. Juli 2022 festgelegt und gleichzeitig ein entsprechendes Geschäftsreglement der Sozialkommission abgenommen. Mit diesem Behördenerlass regelt der Stadtrat die Organisation und insbesondere auch die Mitgliederzahl, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Kompetenzen der Sozialkommission. Die gemeinderätlichen Fraktionen wurden eingeladen, dem Stadtrat für die vier zu besetzenden Sitze (das Präsidium wird durch den Ressortvorstand Soziales wahrgenommen) Wahlvorschläge zu unterbreiten. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt an der konstituierenden Sitzung durch den Stadtrat am 30. Juni 2022.

Aufbau Sozialkommission

Zusätzlich zum Geschäftsreglement wurde für die Mitglieder der neuen Sozialkommission ein Funktionsbeschrieb erarbeitet. Die weiteren Handlungsempfehlungen werden nach der Konstituierung in Absprache mit den neuen Kommissionsmitgliedern in Angriff genommen.

Einhaltung rechtlicher Vorgaben

AuslagerungenDie Vereinbarung über die Auslagerung der Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen konnte im Einvernehmen mit dem externen Leistungserbringer ohne Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Seit Herbst 2021 werden diese Fälle wieder vollständig intern durch die Sozialhilfe bewirtschaftet.

Sozialdetektive: Seit Herbst 2020 werden keine Sozialdetektive mehr eingesetzt.

Allfällige AmtsgeheimnisverletzungEine detaillierte juristische Prüfung hat ergeben, dass Hinweise vorliegen, welche die Einreichung einer Strafanzeige gegen Unbekannt grundsätzlich rechtfertigen würden. Ob eine solche Strafanzeige in der Folge zur Eröffnung eines Strafverfahrens führt, kann jedoch nicht abgeschätzt werden. Der Stadtrat gewichtet die auch dank den neuen Leitungspersonen wiedererlangte Stabilität in der Abteilung Soziales und speziell im Bereich Sozialhilfe höher als eine unter Umständen langwierige Strafuntersuchung gegen Unbekannt. Umso mehr, als es sich bei der allfälligen Amtsgeheimnisverletzung um eine Weitergabe von schützenswerten Personendaten zwischen zwei dem Amtsgeheimnis unterstellten Parteien handelt. Darum hat der Stadtrat mit Beschluss vom 16. Juni 2022 entschieden, auf die Einreichung einer Strafanzeige gegen Unbekannt zu verzichten. (Der Untersuchungsbericht der Rechtsanwälte Brun & Forrer bezüglich der «Prüfung des Bedarfs bzw. der Angemessenheit einer Strafanzeige gegen Unbekannt aufgrund einer allfälligen Amtsgeheimnisverletzung im Bereich Sozialhilfe Dübendorf» ist auf der Website der Stadt Dübendorf einsehbar).

FinanzadministrationDie erwartete Überprüfung im Zusammenhang mit den Staatsbeiträgen in den vergangenen Jahren wurde durch das Kantonale Sozialamt anhand genommen. Die im Rahmen dieser Überprüfung gemachten Feststellungen werden aufgearbeitet. Die einvernehmliche Zielsetzung einer Bereinigung und abschliessenden Regelung wird aller Voraussicht nach noch im Verlauf des Jahres 2022 erreicht werden können.

SpringereinsätzePer 1. Januar 2021 wurde die Bewilligungskompetenz für sämtliche Springereinsätze zentralisiert, die diesbezügliche Kostenkontrolle verbessert und einheitliche Standards und Qualitätskriterien angewendet.

Umsetzung des ÖffentlichkeitsprinzipsIm Rahmen der Totalrevision des Kommunikationskonzeptes der Stadt Dübendorf per 1. Januar 2022 wurde dem Öffentlichkeitsprinzip deutlich mehr Gewicht verliehen. In den Kommunikationsgrundsätzen wird unter anderem festgehalten, dass die Kommunikation umfassend sein muss, ohne dass wesentliche Elemente zurückgehalten werden.

Verbesserung der Aktenführung: Durch Anschaffung eines zusätzlichen Moduls in der Fallführungsapplikation zur Erstellung von Aktennotizen konnte die Aktenführung deutlich verbessert werden.

Aufarbeitung der Erkenntnisse der Ombudsstelle und proaktive Information

Allfällige Empfehlungen der kantonalen Ombudsstelle, welche seit 1. Januar 2022 für die Stadt Dübendorf zuständig ist, werden im ersten Halbjahr 2023 erwartet und dann geprüft. Auf der Webseite der Stadt Dübendorf wird über die Möglichkeit des Einbezugs der kantonalen Ombudsstelle verwiesen.

Deutliche Verbesserung der Wohn- und Unterbringungssituationen erforderlich

Notwohnungen und Wohnsituationen Sozialhilfebeziehende: Es konnte – vorderhand befristet – eine Notwohnung für den Bereich Sozialhilfe angemietet werden. Im Übrigen werden von Obdachlosigkeit betroffene Personen in externen Unterbringungsstrukturen (beispielsweise Angebot der Heilsarmee) zugewiesen oder über Angebote kostengünstiger Zimmer/Pensionen informiert. Dies in aller Regel unter Zusicherung der Kostenübernahme beziehungsweise Kostenberücksichtigung im individuellen Unterstützungsbudget.

Asylunterkünfte: Es mussten aufgrund der aktuellen Situation (geflüchtete Personen aus der Ukraine) kurzfristig neue Wohnungen beziehungsweise Unterbringungsmöglichkeiten angemietet werden. Im Übrigen ist der Wohnungs- beziehungsweise Unterbringungsstand unverändert. Ein Projektauftrag zu diesem Themenkreis wurde durch den Stadtrat vergeben und hat gestartet.

Professionalisierung im Bereich Sozialhilfe

Per Juni 2022 sind im Bereich Sozialhilfe noch insgesamt 190% Stellenprozente mit qualifizierten, aber springenden Fachpersonen besetzt. Es konnte zwischenzeitlich eine Bereichsleitung Sozialhilfe für eine Festanstellung gewonnen werden, welche im Monat Mai 2022 mit einem Pensum von 20% und ab Juni 2022 mit einem 80% Pensum ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die Anforderungskriterien für eine Tätigkeit im Bereich Sozialhilfe sind definiert und werden bereits mit der jeweiligen Stellenausschreibung kommuniziert.

Einführung der Funktion „Rechtskonsulent/-in“ bei der Stadtverwaltung

Der Stadtrat prüft unter Berücksichtigung bereits bestehender Angebote, ob in der Stadtverwaltung ein interner Rechtsdienst geschaffen und wo dieser bejahendenfalls unterstellt werden soll.

Weitere Verbesserungspotenziale

Einarbeitung neuer Behörden- und KommissionsmitgliederDie neuen Gemeinderats- und Stadtratsmitglieder wurden auf die speziell für Behördenmitglieder konzipierten Schulungen des Gemeindeamtes und des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) aufmerksam gemacht. Der Besuch von geeigneten, fachspezifischen Kursen wird nach Beginn der neuen Legislatur in Absprache zwischen den Behördenmitgliedern und den entsprechenden Verwaltungsabteilungen geplant.

Verbesserungsvorschläge detailliert prüfenDer Stadtrat und die Stadtverwaltung haben seit der Veröffentlichung diverse Verbesserungsmassnahmen eingeleitet und umgesetzt.

Evaluierung Verbesserungspotenzial für GesamtverwaltungDie umgesetzten Handlungsempfehlungen betreffend Springereinsätze und Öffentlichkeitsprinzip gelten für die gesamte Stadtverwaltung. Allfälliges weiteres Verbesserungspotenzial für Gesamtverwaltung im Rahmen der Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird laufend geprüft.

Transparente Berichterstattung über die Umsetzung der Empfehlungen

Dem Stadtrat ist eine transparente Berichterstattung über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hat er sich dafür entschieden, diesen Zwischenstand zu kommunizieren. Eine weitere Berichterstattung ist spätestens im Rahmen des Geschäftsberichtes 2022 geplant.

Bei Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

– Stadtpräsident André Ingold, Tel. 079 219 87 35

Download: Memorandum: Prüfung Strafanzeige Sozialhilfe Dübendorf