Download: Beschluss des Gemeinderates betreffend Ersatz Wärmeerzeugung für die Häuser E, B und C sowie die Sanierung der Regulierung und der Unterstationen im IMWIL Alters- und Spitexzentrum; Bewilligung Bruttokredit Fr. 850‘000.00

Ausgangslage

Die Gasfeuerung, welche für die Wärmeerzeugung der Alterssiedlung Haus E; des Pflegeheims Haus B und des Wohnheims Haus C vorhanden ist, hat die Lebensdauer weit überschritten. Die Heizkessel sind 39 Jahre und die Gasfeuerung 23 Jahre alt und können jeweils nur noch mit Müh und Not repariert werden. Es besteht daher ein akutes Ausfallrisiko der Heizanlage der Häuser E, B und C. Daher muss die bestehende Anlage durch eine Neuanlage ersetzt werden. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wärmeerzeugung müssen zwingend auch die Unterverteilungen der Häuser B und C saniert werden.

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Dringlichkeit

Das Ingenieurbüro hat uns mitgeteilt, dass es immer schwieriger wird, die entsprechenden Teile für die Erneuerung und Sanierung zu erhalten. Die Arbeiten müssen zudem zwischen den Heizperioden durchgeführt werden. Für eine Umsetzung im Herbst 2023 sollte der Entscheid des Gemeinderates zeitnah erfolgen, ansonsten können die Arbeiten erst im 2024 ausgeführt werden. Je länger gewartet werden muss, desto höher ist die Gefahr eines Ausfalles der Heizung.

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Konsequenzen einer Ablehnung

Als Konsequenz einer Ablehnung könnte die Heizung-Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) für die Häuser E, B und C im IMWIL Alters- und Spitexzentrum bei einem jederzeit möglichen Ausfall der Anlage nicht mehr sichergestellt werden. Vom Ausfall der Heizung wäre auch die Warmwasserversorgung dieser Häuser betroffen.