Geschätzte Anwesende und Online Zugeschaltete

Worum geht es bei dieser kommunalen Mehrwertabgabe eigentlich? Das vorliegende Geschäft wirkt komplex – die grundlegenden Überlegungen dahinter sind aber schlüssig.

Durch Planungsmassnahmen der Gemeinde wie Ein-, Auf- oder Umzonungen entstehen für manche betroffene Grundeigentümerschaften sogenannte planungsbedingte Vorteile. Für manche Grundstücke, bzw. ihre Eigentümer*innen kann als Folge erfahren davon plötzlich ein erheblicher Mehrwert entstehen.

Ein Beispiel: Ein Grundstück ist zuvor in einer Industrie- und Gewerbezone. Durch eine Umzonung wird es zu einer Parzelle in einer Wohnzone mit Mehrfamilienhausnutzung überführt. Damit steigert sich der Wert dieses Grundstückes enorm, da erzielbaren Erträge viel höher sind. Solche Wertsteigerungen sind zwar erfreulich für die betroffenen Grundstückbesitzer – Es ist aber wichtig festzuhalten, dass diese so ausgelösten Wertsteigerungen einzig aufgrund von staatlichem Handeln entstehen. Ausserdem entstehen durch solche Planungsmassnahmen in der Regel Kosten für Erschliessung und andere öffentliche Infrastrukturen, die regelmässig von der öffentlichen Hand, also mit unserem Steuergeld finanziert werden.

Als Ausgleich soll also ein Teil dieses Mehrwerts, bei dem es sich faktisch um leistungsfreien Gewinn handelt, durch die kommunale Mehrwertabgabe abgeschöpft werden. Die Grundeigentümer*innen beteiligen sich so an den Kosten, die durch die Planungsmassnahmen für die öffentliche Hand entstehen. Für die Verwendung der Erlöse aus der Mehrwertabgabe werden zweckgebundene Fonds für die Gestaltung des öffentlichen Raums eingerichtet- davon profitiert dann die ganze Bevölkerung. Die Details und Regelung über diesen Fonds werden wir an einer kommenden Sitzung beraten.

Der Stadtratsvorschlag fordert einen Abgabesatz von 40% des Mehrwerts (nach Abzug der kantonalen Abgabe) sowie eine Freifläche von 1200m2 fordert. Das ist eine sinnvolle Umsetzung der kantonalen Regelung.

Die Minderheitsanträge, jener der SVP, welche den Prozentsatz der Abgabe auf 25% senken will und jener der Mitte, der die Freifläche auf 1600m2 erhöhen will, sind abzulehnen. Diese Anträge schwächen die faire, ausgeglichene Vorlage unnötig ab. Nochmals zum Festhalten: Wer von der kommunalen Abgabe betroffen wäre, profitiert so oder so schon von einem leistungsfreien Gewinn durch staatliches Handeln. Es wird also niemandem etwas weggenommen, sondern lediglich ein Ausgleich dieses künstlich erschaffenen Vorteils angestrebt.

Auch die vom Stadtrat vorgeschlagene Freifläche von 1200m2 – ist absolut genügend:

Ein Beispiel, wofür diese Freifläche gedacht ist: Wenn ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus aufgezont wird und neu z.B. auch eine Nutzung mit einem Mehrfamilienhaus möglich wäre – gewinnt es an Wert. Die Besitzer*innen bewohnen das Haus aber vielleicht und wollen es so belassen – trotz Wertsteigerung und den neuen Nutzungsmöglichkeiten durch die Aufzonung. 1200m2 sind aber völlig ausreichend, um für solche Fälle vorzusorgen um die betroffenen Grundstückbesitzer*innen von der Abgabe zu befreien. Selbst ein Grundstück mit äusserst stattlichem Einfamilienhaus und grossem Garten übersteigt diese Fläche nicht. Bei Grundstücken über dieser Grenze handelt es sich eher um Industrie- und Gewerbezonen, die um- oder aufgezont werden und es kann viel direkter von der Wertsteigerung profitiert werden – deshalb ist dann eine Abgabe angemessen. Und um daran zu erinnern: Die Durchschnittsbürgerin und absolute Mehrheit der Bevölkerung besitzt überhaupt keine Grundstücke, und schon gar nicht welche über 1200m2. Sie profitiert nicht von den Wertsteigerungen – wohl aber vom Fonds, der durch die Mehrwertsabgabe finanziert wird.

Der Stadtratsvorschlag ist ausgeglichen und fair. Mit diesem Ausgleich ermöglichen wir, dass durch die Abgaben in den kommunalen Fonds genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den öffentlichen Raum zu gestalten und aufzuwerten. Davon profitiert dann die gesamte Bevölkerung von Dübendorf. Die Fraktionen der SP und Grünen folgen dem Stadtratsvorschlag und lehnen die beiden Minderheitsanträge ab.

Besten Dank.

Leandra Columberg, Gemeinderätin SP