Sehr geehrter Herr Ratspräsident

Gestützt auf die Artikel 48 und 49 der Geschäftsordnung des Gemeinderats reichen wir folgendes Postulat ein:

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, wie für bezugsberechtigte Personen eines Begleitabos der SBB die öV-Kosten auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf durch städtische Beiträge übernommen werden können. Dabei soll auch eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden auf dem Gebiet der Zone 121 geprüft werden. Die Kosten sollen bis zu dem Zeitpunkt übernommen werden, bis der öffentliche Verkehr im Gebiet der Stadt Dübendorf gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) komplett barrierefrei zugänglich ist.

Begründung:

Gemäss Standbericht zur Umsetzung des BehiG hätten bis Ende 2023 die Fahrzeuge des öV wie auch Bahnhöfe und Tram- sowie Bushaltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetz angepasst werden müssen. Hierfür verantwortlich sind die Bahnen bzw. die lnfrastrukturbetreiberinnen.

Die Umsetzung für BehiG-konforme Haltestellen umfasst Bestimmungen zu Zugangsneigungen, Querneigungen, Höhe, Breite und Länge der Rollstuhleinstiegsfläche sowie Rollstuhldurchfahrtsfläche. Heute, nach Ablauf dieser Frist sind diese Vorgaben nicht erfüllt, und Menschen mit Behinderungen können den öV nicht selbstbestimmt nutzen.

Es ist zudem bereits jetzt klar, dass die öV-Betreiberinnen das Ziel nicht erreichen werden, was an etlichen Beispielen in der Stadt Dübendorf ersichtlich ist (siehe z.B. Antwort des Stadtrats auf Schriftliche Anfrage Nr. 2021-128).

Die Stadt Dübendorf und der Zürcher Verkehrsverbund haben für Menschen mit Behinderungen per geltendem Bundesgesetz eine Bringschuld für einen komplett barrierefreien öV. Bis der öV gemäss BehiG vollkommen barrierefrei ist, sollten Menschen mit Behinderungen, welche diesen entsprechend nicht vollkommen nutzen können, kein Geld für die Benutzung des öV ausgeben müssen.

Leandra Columberg, Gemeinderätin SP, Julian Croci, Gemeinderat Grüne