Ich möchte ihnen anhand von vier Punkten aufzeigen (normalerweise sollten es aus rhetorischen Gründen drei sein, aber bei diesem Geschäft brauche ich einfach vier), weshalb sich die SP/Juso/Grüne-­‐Fraktion mit Entschiedenheit gegen die Umwandlung des Zweckverbandes in eine Aktiengesellschaft wehrt.

1. Eine verfehlte Hüst und Hott-­‐Politik

Seit Januar 2012 gelten neue Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Ein neues Spitalplanungs-­‐ und Finanzierungsgesetz wurde vom Kantonsrat klar verabschiedet. Um diesen Veränderungen im Rechnung zu tragen, hat die Delegiertenversammlung des Spital Usters im Mai 2012 einer umfassenden Statutenrevision zugestimmt.

Zitat aus der damaligen Weisung des Stadtrates vom 5. Juli 2012: Es sind im Wesentlichen vier Herausforderungen, die auf das Spital Uster zukommen, denen es sich zu stellen hat und mit einigen wenigen aber adäquaten Anpassungen begegnen möchte.“ Es folgen Ausführungen zu den vier Kapiteln: Vollkostendeckung, Investitionskosten, Finanzierung, Marktöffnung und Handlungsspielraum.

Im Schlusswort der Weisung steht weiter: „Überlegungen zur Rechtsform des Spitals Uster sind zwar nicht ausgeschlossen, hätten aber mittel-­‐ bis langfristigen Charakter. Deshalb stehen sie kurzfristig nicht zur Diskussion.“

Kurt Spilmann, Verwaltungsrat und zuständiger Stadtrat sagte damals in seinen Ausführungen: Vorerst gelte es, die Statuten nach neuem und teilweise auch übergeordnetem Recht anzupassen. Ob in einer zweiten Phase die öffentlichrechtliche Trägerschaft in eine private (Stiftung oder AG) umgewandelt werden soll, sei noch offen. Vor-­‐ und Nachteile würden beidseits entstehen und seien bekannt. Die Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster seien sich in dieser Frage (rechtliche Trägerschaft) noch nicht einig.Mehr zu einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft war nicht zu erfahren. Der Gemeinderat Dübendorf stimmt dem Vorschlag am 5. November 2012 einstimmig zu. Unsere Fraktion stimmte damals klar zu, weil auch vom Sprecher der GRPK betont wurde, dass die Diskussion der Rechtsform noch folgen wird. Nun, zwei Jahre nach den Statutenanpassungen liegt der Antrag zur Umwandlung vor und wir werden vor vollende Tatsachen gestellt. Der Gemeinderat hat innerhalb von knapp zwei Monat über diese gravierende Änderung zu befinden.

Mich stört diese Hüst und Hott-­‐Politik bei diesem sehr wichtigen Geschäft. Unser Stadtrat und wohl die grosse Mehrheit in diesem Saal verlassen sich blind auf die Argumentation der Spitalleitung. Niemand hier drin hat wohl je einen Variantenvergleich gesehen oder studiert. Der Stadtrat hat es nicht für nötig gehalten, Varianten mit dem Gemeinderat zu diskutieren oder zumindest offen und klar zu informieren, was die Vor-­‐ und Nachteile von anderen Organisationsformen sind. Jedes andere Geschäft wäre vom Gemeinderat zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Prüfung von Alternativen fehle.

Im vorauseilenden Gehorsam wird nun im Eilzugstempo heute im Gemeinderat und am 8. März 2015 an der Urne über das gewichtige Geschäft abgestimmt.

Ich frage mich ernsthaft, ob dieses Vorgehen der Bedeutung des Spitals Uster als einer der wichtigsten Arbeitgeber der Region gerecht wird. Wohl kaum.

2. Wo bleibt der Nutzen für die Bevölkerung?

Der Spital Uster leistet die Grundversorgung für 165’000 Menschen. Versorgt 2013 rund 56’000 Patientinnen und Patienten. Und beschäftigt 1079 Mitarbeitende. Dieses Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 134.6 Mio. Franken, einen Gewinn von 18 Mio. und eine Rendite von rund 13 Prozent. Bei einem Eigenkapital von 43.5 Mio. Franken. Dem Spital Uster geht es also blendend.

Jetzt müssen Sie mir sagen, wo der dringende Handlungsbedarf für eine Umwandlung des Zweckverbandes in eine Aktiengesellschaft besteht?

Effizienter, dynamischer, unternehmerischer soll der Spital werden wird zwei Jahre nach der Statutenrevision argumentiert. Fristen sollen gekürzt, Entscheidungskompetenzen verschoben, Initiativ-­‐ und Referendumsrecht aufgehoben werden. Und wozu das alles? Um Kosten einzusparen und den Steuerzahler zu entlasten? Es ist schon erstaunlich, dass das Kostenargument bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nicht eingebracht wird? Man will effizienter, dynamischer und unternehmerischer werden. Doch niemand hat als Ziel, die Kosten zugunsten der Steuerzahler zu reduzieren. Ich frage mich, wohin gehen dann die erzielten Gewinne durch mehr Effizienz?

Zusammengefasst kann man sagen, dass der Kanton Zürich dabei ist, die Kontrolle über die Spitäler Schritt für Schritt abzugeben. Was das der Bevölkerung bringen soll, ist unklar.

3. Entzug der demokratischen Kontrolle

Wie eingangs erwähnt, drängt sich die Frage der alternativen Organisationsformen auf. Wäre es nicht einfacher und zielführender die Statuten erneut anzupassen? Oder wäre die Form einer Interkantonalen Anstalt oder einer Stiftung nicht das richtige Gefäss? Wenn schon eine Aktiengesellschaft, dann sollten 100 Prozent der Aktien in der öffentlichen Hand gehalten werden. Denn solange die Aktien vollständig in öffentlicher Hand sind, kann die Politik noch gewisse strategische Leitlinien wie einen Versorgungsauftrag definieren. Noch sind im Kanton Zürich keine öffentlichen Spitäler an private Investoren verkauft worden, doch es dürfte eine Frage der Zeit sein, bis es soweit ist. Die Aktien oder Teile davon könnten je nach Aktionärsbindungsvertrag in einigen Jahren in privaten Besitz wechseln. Eine AG kann Konkurs gehen und muss entweder schliessen oder von der öffentlichen Hand gerettet werden. Alle operativen Entscheidungen, so auch
über Investitionen, Kooperationen und Arbeitsbedingungen, werden autonom durch die Spitalleitung gefällt. Damit entfallen wichtige Steuerungsinstrumente für die öffentliche Hand.

Zu betonen ist, dass mit der Umwandlung der Zweckgesellschaft in eine Aktiengesellschaft das Spital Uster zu 100 Prozent der demokratischen Kontrolle entzogen wird. So fällt das Initiativ-­‐ und Referendumsrecht weg. Auch wird an der Urne nur über die Interkommunale Vereinbarung abgestimmt. Die Stimmberechtigten stimmen damit nur über die Verfassung ab. Die operativ entscheidenden Gesetze (hier Aktionärsbindungsvertrag und Statuten) überlassen wir der Spitalleitung und dem Verwaltungsrat. Die Stimmberechtigten können nur noch über den zuständigen Stadtrat Einfluss nehmen. Wir kaufen damit die Katze im Sack.

4. Ökonomisierung des Gesundheitswesen unerwünscht

Fallpauschalen. Sie alle haben wohl schon über diese sehr umstrittene Neuerung im Gesundheitswesen gelesen. Beim Fallpauschalen-­‐System wird jeder Spitalaufenthalt den Spitälern von den Krankenkassen nicht mehr nach konkretem Aufwand vergütet, sondern pauschal pro Fall. Statt an den Bedürfnissen der Patienten orientiert man sich an Kennzahlen.

Sie fragen sich nun, was die Fallpauschalen mit der Umwandlung des Zweckverbandes zu tun haben? Sehr viel. Denn die Umwandlung des Zweckverbandes und damit einher gehend der Privatisierung des Spitals Uster treibt die Ökonomisierung des Gesundheitswesens voran. Für eine Umwandlung der Zweckverbände wird mit den Vorzügen des Wettbewerbs argumentiert: Eine AG könne schneller agieren, Kooperationen würden vereinfacht und das finanzielle Risiko für die Gemeinden als Aktionärinnen werde minimiert.

Das klingt aus Sicht der Steuerzahlenden zwar verlockend, stellt jedoch ein fragwürdiges Vorgehen dar: Durch wettbewerbsgetriebene Wachstumsstrategien der letzten Jahre ausgelöst, zeichnet sich ein eigentlicher Verdrängungskampf in der Spitallandschaft ab. Dabei gewinnen die Spitäler, die sich die rentabelsten und prestigeträchtigsten medizinischen Spezialitäten sichern können. Weniger attraktive und defizitäre Fachgebiete wie die Alters-­‐ und Altenmedizin oder die Kinder-­‐ und Jugendmedizin sowie die Versorgung randständiger, psychisch angeschlagener, schwerkranker und sterbender Patientinnen und Patienten wären hingegen gefährdet.

Es ist bis heute nicht nachgewiesen, dass die Ökonomisierung des Gesundheitswesens zu tieferen Kosten führt. Im Gegenteil. Aus den USA wissen wir, dass die Gesundheitskosten trotz fortschreitender Privatisierung weiterhin steigen.

Und erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung. Ich habe mich schon sehr gewundert, weshalb sich die gleichen Kreise (Ausnahme glp), die sich beim Alters-­‐ und Spitexzentrums mit Vehemenz gegen die Prüfung von alternativen Finanzierungsmodellen mit privaten Investoren gewehrt haben heute Abend der Umwandlung des Spital Uster in eine Aktiengesellschaft kritiklos zustimmen. Mal so, mal so. Eine eigenartige Politik ist das.

Die SP/Juso/Grüne Fraktion ist entschieden gegen die Umwandlung des Zweckverbandes in eine Aktiengesellschaft. Für uns stehen die Bedürfnisse der Menschen an allererster Stelle. Die Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und gehört unter demokratische Kontrolle.

Stefan Kunz, Gemeinderat, Grüne Dübendorf