Die Stadt Dübendorf ist per Ende 2009 aus dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene Bezirk Uster (SDEU) ausgetreten, um die Dienstleistungen der persönliche Hilfe und der Amtsvormundschaft in die Stadtverwaltung zu integrieren und dadurch Doppelspurigkeiten und Kosten zu reduzieren.

Der dazugehörige Volksentscheid kam aufgrund irreführender Abstimmungsunterlagen zu Stande, wie der Bezirksrat in Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde festhielt: Die von der Stadt Dübendorf beanspruchten Leistungen wurden von den übrigen Zweckverbands-Gemeinden quersubventioniert. Im Abstimmungskampf wurde vom Stadtrat hingegen behauptet, Dübendorf würde über die SDEU-Mitgliedschaft die Sozialkosten anderer Gemeinden mitfinanzieren.

Seither sind fast zehn Jahre vergangen. Aus unserer Sicht ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten im Bereich der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe im Sinne der gesetzlichen Sozialhilfe für die Stadt Dübendorf inflationsbereinigt entwickelt…
    1. In den Jahren 2004 bis und mit 2009 (unter der SDEU)?
    2. In den Jahren 2010 bis und mit 2018 (seit dem Alleingang der Stadt)?
  2. Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten im Bereich der freiwilligen Sozialberatung (persönliche Hilfe ohne wirtschaftliche Hilfe im Sinne der gesetzlichen Sozialhilfe) für die Stadt Dübendorf inflationsbereinigt entwickelt…
    1. In den Jahren 2004 bis und mit 2009?
    2. In den Jahren 2010 bis und mit 2018?
  3. Wie haben sich die durchschnittlichen jährlichen Fallkosten im Bereich der gesetzlichen Betreuung (Amtsvormundschaft) für die Stadt Dübendorf inflationsbereinigt entwickelt…
    1. In den Jahren 2004 bis und mit 2009?
    2. In den Jahren 2010 bis und mit 2018?
  4. Wie hat sich die durchschnittliche Gesamt-Bezugsdauer pro Klient im Bereich der ordentlichen Sozialhilfe entwickelt…
    1. Zwischen 2004 und 2009?
    2. Zwischen 2010 und 2018?
  5. Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die aufgrund einer tatsächlichen Verbesserung ihrer Erwerbssituation (berufliche Eingliederung) aus der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschieden sind…
    1. In den Jahren 2004 bis und mit 2009?
    2. In den Jahren 2010 bis und mit 2018?
  6. Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die durch Wegzug in eine andere Gemeinde aus der ordentlichen Sozialhilfe des Zuständigkeitsbereichs Dübendorf ausgeschieden sind…
    1. In den Jahren 2004 bis und mit 2009?
    2. In den Jahren 2010 bis und mit 2018?
  7. Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die freiwillig aus der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschieden sind, obwohl sie immer noch bezugsberechtigt gewesen wären…
    1. In den Jahren 2004 bis und mit 2009?
    2. In den Jahren 2010 bis und mit 2018?

Wir danken für die sorgfältige Beantwortung unserer Fragen.

Flavia Sutter, Brigitt Kast, Julian Croci, Gemeinderäte Grüne

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