Hinweis der Grünen: Dies ist eine Ergänzung der Antwort vom 2. September 2019, in der diverse Fragen unbeantwortet blieben. SP und Grüne konnten beim Bezirksrat erwirken, dass zwei offene Fragen doch noch beantwortet werden müssen. Daraufhin stellte uns die Sozialbehörde am 1. Juli eine ergänzende Antwort mit nachweisbar falschen Angaben zu. Die hier vorliegende Antwort wurde vom Stadtrat kontrolliert. Wir gehen daher davon aus, dass die Zahlen stimmen. Seit der Einreichung der ursprünglichen Interpellation sind mittlerweile eineinhalb Jahre vergangen.

Download: Ergänzende Antwort zur Interpellation Kostenentwicklung in der Sozialhilfe seit dem Austritt aus dem SDEU

Ausgangslage

Gemeinderätin Flavia Sutter (GP) und 2 Mitunterzeichnende hatten am 18. März 2019 eine Interpellation betreffend „Kostenentwicklung in der Sozialhilfe seit dem Austritt aus dem SDBU“ eingereicht. Die Beantwortung der Interpellation erfolgte mit SRB-Nr. 19-253 vom 11. Juli 2019. Für Detailangaben zur Interpellation sowie zur Beantwortung wird auf den SRB-Nr. 19-253 verwiesen.

Mit Beschluss vom 24. März 2020 stellte der Bezirksrat Uster im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde gegen die Sozialbehörde Dübendorf fest, dass die Fragen vier und fünf der Interpellation von Flavia Sutter nachträglich noch zu beantworten seien und dem Bezirksrat darüber Bericht zu erstatten sei.

Mit Schreiben vom 1. Juli 2020 an die Interpellantin wurden die beiden offenen Fragen direkt durch die Sozialbehörde Dübendorf beantwortet. Eine Kopie des Schreibens wurde dem Bezirksrat Uster zugestellt.

Erwägungen

Mit Beschluss des Bezirksrates Uster vom 24. März 2020 wird eine ergänzende Beantwortung der Interpellation von Flavia Sutter vom 18. März 2019 verlangt (zusätzlich Beantwortung der Fragen vier und fünf). Die Beantwortung hat deshalb durch den Stadtrat auf dem ordentlichen Weg und nicht mit blossem Schreiben der Sozialbehörde an die Interpellantin zu erfolgen.

in Ergänzung des SRB Nr. 19-253 vom 11. Juli 2019 und gestützt auf den Beschluss des Bezirksrates Uster vom 24. März 2020 werden die Fragen vier und fünf der Interpellation von Flavia Sutter vom 18. März 2019 wie folgt beantwortet, wobei sich die erwähnten Zahlen auf die Angaben des Statistischen Amtes des Kantons Zürich abstützen:

Frage 4: Bezugsdauer pro Klient

Wie hat sich die durchschnittliche Gesamt-Bezugsdauer pro Klient im Bereich der ordentlichen Sozialhilfe entwickelt unter der SDEU und seit dem Alleingang der Stadt?

  • Die Zahlen für 2004 liegen nicht vor
  • 2005-2009 (Vor Austritt): 17 Monate
  • 2010-2018 (Seit Austritt): 23 Monate (+35%)

Frage 5: Berufliche Integration

Wie hoch war der jährliche prozentuale Anteil an Klienten, die aufgrund einer tatsächlichen Verbesserung ihrer Erwerbssituation (berufliche Eingliederung) aus der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschieden sind unter der SDEU und seit dem Alleingang der Stadt?

Berufliche Eingliederung in Prozent (Diagramm: Grüne)

Berufliche Eingliederung in Prozent (Diagramm: Grüne)

  • Die Zahlen für 2004 liegen nicht vor
  • 2005: 0%
  • 2006: 0%
  • 2007: 33%
  • 2008: 32%
  • 2009: 13%
  • 2010: 27%
  • 2011: 24%
  • 2012: 22%
  • 2013: 31%
  • 2014: 26%
  • 2015: 22%
  • 2016: 33%
  • 2017: 23%
  • 2018: 28%