Am 7.9.2017 hat der Stadtrat eine Frage in der lnterpellation von Tanja Walliser <Vorwürfe gegenüber ORS häufen sich> folgendermassen beantwortet:

Tanja Walliser: Wurden bei der Vergabe des Auftrages an die ORS AG auch andere Organisationen in Betracht gezogen? Nach welchen Kriterien wurde der Auftrag der ORS übertragen? Bis wann läuft der Vertrag und wie wird die Vertragsverlängerung abgewickelt? Werden dort andere Organisationen in Betracht gezogen?

Antwort Stadtrat: Die Stadt Dübendorf hat langjährige Erfahrungen mit diversen Formen und Organisationen der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen erfüllt die aktuelle Betreuungssituation alle von der Stadt Dübendorf gestellten Anforderungen. Der aktuelle Vertrag läuft bis 31. März 2019. Auf diesen Zeitpunkt hin wird neu evaluiert.

ln diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

Frage 1: Evaluation des laufenden Vertrages

Hanna Baumann: Wie ist die vom Stadtrat versprochene Evaluation des aktuell laufenden Vertrages mit der ORS AG ausgefallen?

Stadtrat: Der Asylbereich obliegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde (Behörde mit eigener Verwaltungsbefugnis). Mit Wirkung ab 1. Februar 2013 wurde das Asylwesen, Betreuung für sylsuchende mit Status N, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung mit Status S, Personen mit einer Wegweisungsverfügung und Personen mit einem Nichteintretensentscheid, an die Firma ORS AG ausgelagert. Die ORS AG erfüllt mit der Aufnahme der möglichen Anzahl Asylsuchenden soweit das kantonal vorgeschriebene Kontingent und sorgt dafür, dass sämtliche betreuten Personen adäquat in Wohnräumen untergebracht und betreut sind. lntegrationsmassnahmen in Form von diversen Angeboten an Deutschkursen und den Einsatz in Beschäftigungsprogrammen runden das Angebot ab.

Der Regierungsrat setzte die in der Volksabstimmung vom 4. September 2011 angenommene Änderung des Sozialhilfegesetzes auf den 1. Februar 2012 in Kraft. Aufgrund der Unterstellung der vorläufig aufgenommenen Personen unter die ordentliche Sozialhilfe hat er zudem die Asylfürsorgeverordnung geändert und für die Umstellung von der Asylfürsorge auf die ordentliche Sozialhilfe eine Übergangsfrist bis 30. April 2012 festgelegt. Mit Vereinbarung vom 12. April 2012 erfolgte die Fallauslagerung für vorläufig aufgenommene Personen per 1 . Mai 2012 an die Fachorganisation im Migrations- und lntegrationsbereich AOZ in Zürich (damals einziges Dienstleistungsangebot in diesem Arbeitsbereich). Nach drei Jahren wurde durch die Organisationen selbst die Erkenntnis gewonnen, dass die Zusammenarbeit der AOZ mit der Durchführungsstelle für Asylwesen in der Stadt Dübendorf, der Firma ORS AG, nicht zufriedenstellend funktionierte. lm Rahmen der ganzheitlichen Betreuung von Asylsuchenden und der Fallführung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Ausländern mit Wohnsitz in der Stadt Dübendorf bestand die Option sämtliche Dienstleistungen von einem Anbieter (ORS AG), in Anspruch nehmen zu können. Das Dienstleistungsangebot der ORS AG kostete etwa gleich viel wie die bisherigen Dienstleistungen der AOZ. Die Leistungsvereinbarung mit der AOZ wurde per 31. Dezember 2015 aufgehoben. Mit Wirkung ab 1. Januar 2016 wurde die Betreuung und Unterbringung von vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F), vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F), anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) und Schutzbedürftigen (Ausweis S), an die Firma ORS AG ausgelagert. Die ORS AG erfüllt mit der Aufnahme der möglichen Anzahl vorläufig aufgenommenen Personen soweit das kantonal vorgeschriebene Kontingent und sorgt dafür, dass sämtliche betreuten Personen adäquat in Wohnräumen untergebracht und betreut sind. lntegrationsmassnahmen in Form von diversen Angeboten an Deutschkursen und den Einsatz in Beschäftigungsprogrammen runden das Angebot
ab.

Eine Evaluation des Auftragsverhältnisses mit der Firma ORS AG erfolgt durch die Sozialbehörde mit der laufenden Überprüfung der Zusammenarbeit und die durch die Firma ORS erbrachten Dienstleistungen. Die Stadt Dübendorf ist mit der Dienstleistung der ORS AG zufrieden. Eine Neuausschreibung des Auftrages hat per Ende März 2019 jedoch nicht stattgefunden. Für die Begründung dazu wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.

Hanna Baumann: Sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident, geehrte Stadträtinnen und Stadträte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat sowie alle Anwesende: Guten Abend!

Foto: Flüchtlinge auf einem überfüllten Boot (Ggia, wikimedia commons, CC BY-SA 4.0)

Foto: Flüchtlinge auf einem überfüllten Boot (Ggia, wikimedia commons, CC BY-SA 4.0)

Bestimmt erinnern Sie sich an die sogenannte Flüchtlingskrise 2015, in deren Folge den Gemeinden von Bund und Kanton neue Asylsuchende zugewiesen wurden. Unsere Fraktion verfolgt seither die Unterbringung und Betreuung der rund zweihundert Geflüchteten in Dübendorf aufmerksam.

Bereits vor zwei Jahren hat meine SP Fraktionskollegin, Tanja Walliser, eine umfangreiche schriftliche Anfrage „Vorwürfe gegenüber ORS häufen sich“ eingereicht. Unsere dringliche Interpellation mit sechs Fragen knüpft direkt an die Antwort zum Vorgehen bei der Vergabe des Auftrags an die ORS AG an. In seiner kurzen Antwort wies der Stadtrat damals darauf hin, dass der aktuelle Vertrag per 31. März 2019 neu evaluiert werde.

Deshalb haben wir im Frühling 2019 danach gefragt, wie die angekündigte Evaluation ausgefallen sei und welche Schlüsse sich daraus für eine allfällige Erneuerung und öffentliche Neuausschreibung ergeben. Es handelt sich bei diesen Verträgen um ein stattliches Auftragsvolumen in Millionenhöhe, und aus diesem Grund sollen sie gemäss Submissionsrecht öffentlich ausgeschrieben werden.

Ich bedanke mich beim Stadtrat für die Beantwortung unserer Interpellation zur Submission und den Verträgen mit der ORS AG, und entschuldige den Verzug bei der Beantwortung um zwölf Tage.

Informativ ist für mich die allgemeine Einleitung, mit den Hintergrund-Infos, dass die zuständige Sozialbehörde bereits seit dem 1. Februar 2013 das Asylwesen und die Betreuung Asylsuchender an die ORS AG ausgelagert hat. Somit liegt die Submission der ORS AG schon bald sieben Jahre zurück. Von 2013 bis 1016 war die Firma ORS AG für Asylsuchende im laufenden Verfahren mit Status N und S und Personen mit einem Wegweisungsentscheid oder Nichteintretensentscheid zuständig. In derselben Zeit, genauer vom 1. Mai 2012 bis am 31. Dezember 2015 war die AOZ damit beauftragt, die vorläufig aufgenommenen Personen zu betreuen. Per 1. Januar 2016 erhielt die ORS AG eine Mandatserweiterung, da es einfacher sei, wenn eine Organisation im Asylwesen tätig sei. Seit 2016 gehören auch die Betreuung und Unterbringung der anerkannten Flüchtlinge mit Ausweis B, der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Ausländer  mit Ausweis F zu den Aufgaben der ORS AG.

In der Folge nehme ich gerne Stellung zu den einzelnen Fragen:

Bei der Antwort zur Frage 1, wie die versprochene Evaluation des aktuell laufenden Vertrages ausgefallen sei, wird offenbar, dass im Frühling 2019 lediglich die laufende Überprüfung der Zusammenarbeit, jedoch keine gesamtheitliche Evaluation des Auftragsverhältnisses stattgefunden hat. Da liegt die Vermutung nahe, dass deshalb die Beantwortung der dringlichen Interpellation nicht fristgerecht erfolgen konnte.

Für die Richtigstellung der Tatsache, dass der Kündigungstermin bereits Ende Februar 2019, und nicht wie irrtümlich in der Antwort vom September 2017 angegeben Ende März gewesen wäre, danke ich der heutigen Stadträtin.

Frage 2: Öffentliche Neu-Ausschreibung

Hanna Baumann: Wurde der Auftrag im Hinblick auf dessen Auslaufen am 31. März 2O19 gemäss kantonalem Vergaberecht neu ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?

Stadtrat: Wie in der Antwort zur Frage 1 erwähnt, wurde der Auftrag für die Betreuung im Asylwesen per Ende März 2019 mit folgender Begründung nicht neu ausgeschrieben:

Mit der ORS AG wurde im Januar 2013 (Wirkung ab 1. Februar 2013) und Oktober 2015 (Wirkung ab 1. Januar 2016) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen mit einem ersten jährlichen Kündigungstermin. Ohne Kündigung verlängert sich die jeweilige Vereinbarung stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. lm Bereich Asylbetreuung mit einem Auftragsvolumen der Stadt Dübendorf existiert kein eigentlicher Markt von Anbietern, die in der Lage wären, die geforderten Dienstleistungen zu erbringen, da sich die beiden einzigen in Frage kommenden Anbieter (ORS AG und AOZ) gemäss zur Verfügung stehenden Informationen preislich auf demselben Niveau bewegen. Von einer neuen Ausschreibung konnte deshalb kein verbessertes Resultat erwartet werden. Ausserdem ist die Stadt Dübendorf mit dem Betreuungsangebot und den Dienstleistungen der ORS AG zufrieden. Die Sozialbehörde wird jedoch unter Berücksichtigung der rechtlichen Situation (Submissionsverordnung) und anderen Begebenheiten (z.B anstehende Anpassungen Vertragsinhalt) bis im Frühjahr 2020 die Neuausschreibung des Betreuu ngsangebotes durchfü hren.

Zur Richtigkeit ist darauf hinzuweisen, dass sich in der Beantwortung vom 7. September 2017 ein Fehler in der Kündigungsfrist eingeschlichen hat. Richtig wäre die damals nächste Kündigungsfrist auf Ende Februar 2019 (anstatt auf 31 . März 2019) ausgefallen bzw. ist die automatische Vertragsverlängerung gemäss Leistungsvereinbarung auf diesen Zeitpunkt hin erfolgt.

Hanna Baumann: Siehe Stellungnahme zu Fragen 3 & 4

Fragen 3 & 4: Ausschreibung und Verfahren der ursprünglichen Vertragsvergabe

Hanna Baumann: Nach welchem Verfahren gemäss kantonalem Vergaberecht wurde damals der Auftrag, der bis zum 31: März 2O19 gilt, an die ORS AG vergeben?

Stadtrat: Die beiden einzigen Dienstleistungs-Organisationen im Asylbereich (AOZ und ORS AG) wurden im Jahre 2011/2012 im Rahmen eines Submissionsverfahrens zur Offerteneingabe eingeladen. Nach Prüfung der beiden Angebote hat sich die Sozialbehörde mit Beschluss vom 18. Dezember 2012 für die Leistungsvergabe an die ORS entschieden.

Hanna Baumann: Wurde der Auftrag öffentlich ausgeschrieben? Wurden andere Organisationen zur Submission eingeladen?

Stadtrat: Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3.

Hanna Baumann: Die Fragen 3 und 4 beziehen sich auf Ausschreibung und Verfahren, welche zum heutigen Vertragsverhältnis führten. Dabei tritt zu Tage, dass nur die beiden vor Ort bekannten Anbieter die ORS AG und die AOZ zur Submission eingeladen wurden. Es wurde also nicht öffentlich ausgeschrieben, was nicht gesetzeskonform war. Unseres Wissens gab es damals mindestens vier Anbieter für diese Dienstleistungen in der deutschen Schweiz. Zudem schreibt der Gesetzgeber die öffentliche Ausschreibung ja deshalb vor, weil eine Behörde gar nicht immer wissen kann, wie viele Anbieter auf dem Markt sind.

Die Frage 2 spricht eine Neuausschreibung aufgrund des kantonalen Vergaberechts an, und fragt nach, ob im Hinblick auf das Auslaufen des Vertrags bereits eine solche eingeleitet sei.

Die beiden Begründungen, dass sich erstens der abgeschlossene Vertrag mit der ORS AG ohne Kündigung automatisch um ein Jahr verlängert, und dass es zweitens im Asylbereich keinen Markt der Anbieter gebe für ein Auftragsvolumen der Stadt Dübendorf, können wir so nicht akzeptieren. Erstens erachten wir es als notwendig, dass ein so grosser Auftrag, der zudem grossen Schwankungen bezüglich Anzahl davon betroffener Menschen und deren rechtlicher Situation unterliegt, regelmässig gründlich überprüft und bei Bedarf neu ausgeschrieben wird. Dies entspricht auch der Rechtsprechung: Gemäss Verwaltungsgerichtspraxis darf eine solche «Verlängerungsklausel» bei öffentlichen Aufträgen nur für maximal vier Jahre vereinbart werden.  Zweitens wurde anscheinend bisher bei der Abwägung zwischen verschiedenen Anbietern nur der Preis als einziges Kriterium beachtet. Das wird der Komplexität des Auftrags, bei dem es um die Betreuung von Menschen in brisanten Lebenssituationen geht, nicht gerecht. Gerne komme ich später auf weitere relevante Kriterien zu sprechen, die berücksichtigt werden müssen.

Doch nun zur Überraschung:  Nach einer Aufzählung von Gründen, weshalb bisher auf eine Neuausschreibung verzichtet wurde, steht plötzlich der Satz – ich zitiere: ‚Die Sozialbehörde wird unter Berücksichtigung der rechtlichen Situation und anderen Begebenheiten bis im Frühjahr 2020 die Neuausschreibung des Betreuungsangebots durchführen‘. Es ist ein Wendepunkt in der Antwort des Stadtrates, der uns Interpellanten freut. Sinngemäss dürfen wir nun damit rechnen, dass die Gesamtevaluation, die uns auf Anfang 2019 versprochen wurde, per Ende 2019 als Grundlage für eine Neuausschreibung doch durchgeführt wird.

Sicher ist es vernünftig, nach der siebenjährigen Vertragsdauer die Sache wieder neu anzuschauen und das Mandat öffentlich auszuschreiben, zumal sich die Lage im Asylwesen laufend ändert.

Seit im März 2019 die beschleunigten Asylverfahren laufen, werden aktuell und in naher Zukunft mehr Flüchtlinge mit einem positiven Asylentscheid den Gemeinden zugewiesen. Die Asylverfahren werden in den Bundesasylzentren innerhalb weniger Monate abgewickelt; es gibt weniger laufende Asylverfahren ausserhalb der Bundeszentren, und insgesamt sind weniger Asylsuchende, die frisch in die Schweiz kommen, prognostiziert. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die benötigten Leistungsvereinbarungen mit potentiellen Anbietern in der Asylbetreuung.
Ferner gilt es zu bedenken, dass Menschen, die jahrelang in städtischen Kollektivunterkünften leben, erschwerte Bedingungen haben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten und in die Gesellschaft zu integrieren. Wäre es da nicht besser, kleinere Wohneinheiten zu generieren und dafür auf die teure 24-Stunden-Betreuung in der Kollektivunterkunft zu verzichten?

Vieles deutet darauf hin, dass es sinnvoll sein wird, die Angebotspalette an Integrationsmassnahmen und zur Arbeitsintegration zu erweitern. Es liegt ja im Interesse der Stadt, dass sich die Bezüger von Sozialhilfeleistungen so schnell und nachhaltig wie möglich davon ablösen und selbständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Die Asylsuchenden in der Schweiz von heute sind AHV- und Steuerzahler von morgen. Das grosse Potential dieser Menschen kann sich nur dort entfalten, wo sie Chancen auf dem Stellen- und Wohnungsmarkt bekommen. Wenn Geflüchtete in Dübendorf schlechte Erfahrungen machen, wird die Investition in ihre momentane Unterbringung, Betreuung und Integration nicht mehr in unsere Stadt zurückfliessen, weil sie wegziehen und in anderen Gemeinden Steuern zahlen und Fuss fassen werden.

Bezüglich Neuausschreibung möchten wir dem Stadtrat und der Sozialbehörde folgende Empfehlungen mitgeben:

Zu den wichtigsten Kriterien, welche sowohl für die Auswertung als auch für die Neuausschreibung zu berücksichtigen sind, gehören:

  • Professionalität: gute Kommunikation intern und extern, was gilt.
    Klare Regeln und Strukturen in den Unterkünften, deren Sinn logisch nachvollziehbar ist. Sprachprobleme nicht übergehen, sondern mit gezieltem Einsatz von Übersetzern beheben und Konflikte konstruktiv und fair angehen statt mit Machtdemonstration unterdrücken, sonst werden Straftaten gefördert.
  • Transparenz sowohl bezüglich der Kosten:
    • Was wird wofür ausgegeben?
    • Welchen Anteil der Kosten trägt der Kanton / Bund?
      als auch bezüglich der verschiedenen Dienstleistungsangebote und deren Erfolg.
  • Breite der Angebotspalette und der Vernetzung mit potentiellen Arbeitgebern
  • Ausbildung, Rekrutierung und Weiterbildung von Mitarbeitenden
    • Professionelle Mitarbeitende haben ihren Preis und zahlen sich langfristig aus, weil die Leute sich gesund entwickeln und weniger lange auf Unterstützung des Staates angewiesen sind.

Im Sinne der Effizienz ist es am besten, wenn die Neuausschreibung automatisch der GRPK zur Einsicht vorgelegt wird, bevor sie rausgeht. Ansonsten werden wir in der GRPK danach fragen.

Frage 5: Auftragsvolumen

Hanna Baumann: Über welche totale Summe beliefen sich die Aufträge an die ORS AG jeweils in den Jahren 2016 bis 2018?

Stadtrat:

  • 2016:
    • Asylwesen: Fr.754’326.00
    • VA, Flüchtlinge: Fr. 0.00 (Aufwand Fr.1’684’176, Ertrag: Fr. 1’684’176 Rückzlg. Kanton)
    • VA, Flüchtlinge: Fr. 236’770.00 (Fallführungskosten)
  • 2017:
    • Asylwesen: Fr. 940’291.00
    • VA, Flüchtlinge: Fr.0.00 (Aufl,vand Fr.2’228’533, Ertrag Fr.2’228’533 Rückzlg. Kanton)
    • VA, Flüchtlinge: Fr. 342’825.00 (Fallführungskosten)
  • 2018:
    • Asylwesen: Fr. 1’072’084.00
    • VA, Flüchtlinge: Fr. 0.00 (Aufirvand Fr.1’684’207, Ertrag Fr.1’684’207 Rückzlg. Kanton)
    • VA, Flüchtlinge: Fr. 211’505.00 (Fallführungskosten)

Frage 6: Qualitätskontrolle

Hanna Baumann: Wie wird die Qualität der Auftragserfüllung durch die ORS AG überprüft und sichergestellt?

Stadtrat: Laufende quartalsweise Überprüfung der finanziellen Dienstleistungen der ORS durch den Kanton Zürich und Abteilung Soziales im Rahmen der kantonal vorgeschriebenen Quartalsabrechnungen. Die Qualität der Auftragserfüllung wird laufend (praktisch täglich) durch die Abteilung Soziales in Zusammenarbeit mit der ORS koordiniert und gleichzeitig überprüft. Darunter fallen u.a. Kontakt und Rückmeldungen mit diversen Wohnungsverwaltungen, privaten Vermietern, Deutschkursanbietern, Beschäftigungsangeboten und intensiver (täglich) Kontaktpflege mit den Betreuern bzw. zuständigen Sozialarbeitenden der ORS im Umfang der sozialarbeiterischen Tätigkeit und Wohnraumbewirtschaftung. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die nicht in die Globalpauschale (Unterhalt, Miete, Krankenpflegeversicherung, Anteil Betreuung) einer Unterstützungsleistung für Personen im Asylbereich oder für Personen mit vorläufig aufgenommenen Status fallen, sind mittels Kostengutsprachegesuch schriftlich bei der Abteilung Soziales zu beantragen und durch diese zu bewilligen.

Freundliche Grüsse

Brigitt Kast, Gemeinderätin Grüne, Hanna Baumann & André Csillaghy, Gemeinderäte SP und Mitunterzeichnende

Sie können die Interpellation hier herunterladen

Siehe auch: Protokoll des Stadtrates, Sitzung vom 16.05.2019